HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER BB170197 Donnerstag, 16. Februar 2017 Best Western Hotel Steglitz International Albrechtstraße 2 12165 Berlin Telefon: 030 790050 PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: NS170954 Donnerstag, 23. Februar 2017 Best Western Wellness Hotel zur Post Bahnhofsplatz 11 28195 Bremen Telefon: 0421 305959-2 SN170398 Donnerstag, 23. März 2017 Victor's Residenz Hotel Georgiring 13 04103 Leipzig Telefon: 0341 68659 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 335,00 € für Mitglieder des vhw 395,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE593705 01980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-13 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Sachsen Grassistraße 12 · 04107 Leipzig · Telefon: 0341 984890 Fax: 0341 9848911 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Eingruppierung ab 2017 von Beschäftigten nach der neuen Entgeltordnung (TVöD-VKA) Donnerstag 16. Februar 2017 Berlin ell Topaktu Donnerstag 23. Februar 2017 Bremen Donnerstag 23. März 2017 Leipzig www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Zum 1.1.2017 tritt nun auch für den öffentlichen Dienst der Kommunen die neue Entgeltordnung in Kraft. Damit wird das Eingruppierungsrecht für alle Beschäftigten im kommunalen Bereich grundlegend neu geregelt. Das neue Recht sieht neue Rechtsgrundlagen, neue Tätigkeitsmerkmale sowie umfangreiche Vorschriften zur Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöD-VKA vor. Für die tägliche Personalpraxis in der Verwaltung erscheint es zwingend notwendig, die neuen Tarifbestimmungen gut zu kennen und rechtssicher zu beherrschen. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten Sie in und mit diesem Seminar einen grundlegenden, umfassenden und systematischen Überblick über die Neuregelungen im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung zum TVöDVKA unter besonderer Berücksichtigung der eingruppierungsrechtlichen Neuerungen und Änderungen sowie der wesentlichen Rechtsfragen. Zudem bietet das Seminar eine praxisorientierte Darstellung und Zusammenfassung grundlegender und aktueller Entscheidungen zum Eingruppierungsrecht, die für einen rechtssichern Umgang mit der neuen Entgeltordnung wichtig sind. Das neue Recht wird anhand praktischer Beispiele, Fälle und Hinweise erläutert. Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen, Muster und praxisnahe Gestaltungstipps präsentiert. IHR REFERENT Wolfgang Dahm Fachberater für die öffentliche Verwaltung. Über 10 Jahre war er Personalreferent in einem kommunalen Spitzenverband. Er leitet seit vielen Jahren Seminare zum öffentlichen Dienstrecht und hat auch viele einschlägige Schriften zum öffentlichen Dienstrecht verfasst; unter anderem: „Das Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst“, Beck-Rechtsberater im dtv; „Beamtenrecht“, Grundriss für die Ausbildung und Fortbildung, Studienreihe Öffentliche Verwaltung, Deutscher Gemeindeverlag. Herr Dahm ist auch Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE 16.02.2017 / 23.02.2017 / 23.03.2017 Eingruppierung ab 2017 von Beschäftigten nach der neuen Entgeltordnung (TVöD-VKA) 09:30 Uhr Seminarbeginn I. Eingruppierungsrecht • Allgemeine, einführende Hinweise zur neuen Entgeltordnung und zum neuen Eingruppierungsrecht für den kommunalen Dienst (VKA) • Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuerungen • Aufbau, Struktur und Inhalt der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA • Die neuen Rechtsgrundlagen zur Eingruppierung (§§ 12, 13 TVöD-VKA) • Tarifautomatik und Tätigkeitsbewertung nach neuem Recht • Neubestimmung subjektiver (persönlicher) Anforderungen (Abschlüsse, Ausbildungen, Prüfungspflicht) • Neuregelung des „sonstigen Beschäftigten“ • Grundsatz der Spezialität und Auffangfunktion • Tätigkeitsmerkmale Allgemeiner Teil • Tätigkeitsmerkmale Besonderer Teil • Neue Merkmale – neue unbestimmte Rechtsbegriffe • Der neue Arbeiterbereich (handwerkliche Tätigkeiten) • Die neuen EG-9-Gruppen • Funktionsbezogene Merkmale und Heraushebungsmerkmale nach neuem Recht • Zulagen und Aufstiege im neuen Recht • Die neuen Entgelttabellen des TVöD-VKA II. Überleitungsrecht • Überleitung in die neue Entgeltordnung • Grundsatz der Überleitung; Ausnahmen und Sonderfälle • Besitzstandsregelungen und Bestandsschutz • Antrag auf Höhergruppierung • Fragen zur Mitbestimmung • Strukturausgleich • Stufenzuordnung HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Eingruppierung ab 2017 von Beschäftigten nach der neuen Entgeltordnung (TVöD-VKA) 씲 BB170197, Donnerstag, 16. Februar 2017, Berlin 씲 NS170954, Donnerstag, 23. Februar 2017, Bremen 씲 SN170398, Donnerstag, 23. März 2017, Leipzig Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße Führungskräfte, Mitarbeitende aus den Bereichen Personal- und Organisation sowie aus dem Rechnungs- und Prüfungsamt, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte 16:00 Uhr Seminarende 11:00 bis 11:15 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Hinweis: Grundkenntnisse im derzeitigen Eingruppierungsrecht werden vorausgesetzt. Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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