Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift

Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache 7/626
22.11.2016
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Abgeordneter Tobias Rausch (AfD)
Verkehrstote in Sachsen-Anhalt
Kleine Anfrage - KA 7/319
Antwort der Landesregierung
erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport
Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Wie viele Verkehrstote gab es in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (bisher)
jeweils in Sachsen-Anhalt? Es wird auch um eine Aufschlüsselung nach
Staatsangehörigkeit der Verkehrstoten, dem Bundesland, in dem die tödlich
Verunglückten gegebenenfalls gemeldet waren, den Transportmitteln (Fahrrad,
Motorrad, PKW, LKW etc), mit denen die tödlich Verunglückten unterwegs waren, und nach der Strecke (Landstraße, Bundesstraße, Autobahn, jeweils mit
Streckenkennzeichnung), auf der die tödlich Verunglückten unterwegs waren,
gebeten.
Die nachfolgenden Daten basieren - soweit nicht anders gekennzeichnet - auf der
Polizeilichen Unfallstatistik. Die Auswertung für 2016 umfasst alle registrierten Vorgänge vom 1. Januar 2016 bis zum 21. Oktober 2016.
(Ausgegeben am 24.11.2016)
2
1. Aufschlüsselung nach Nationalität und dem als „wohnhaft“ registrierten
Bundesland1
1
Daten wurden aus dem Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem zur Verfügung gestellt. 3
2. Aufschlüsselung nach Art der Verkehrsteilnahme
andere Person als Fußgänger
2
2013
2014
2015
1
1
1
bespannte Fuhrwerke
Fahrrad
1
16
Fahrzeug ohne Kennzeichen
Fußgänger
Kleinkraftrad
Kraftrad
13
15
14
12
1
15
20
14
4
3
4
13
14
14
Kraftomnibus
2
Linienbus
1
1
2
1
LKW ab 3,5 t mit Anhänger
5
1
LKW bis 3,5 t
5
4
LKW bis 3,5 t mit Anhänger
1
2
LKW mit Spezialaufbau
7
PKW
4
1
Mofa25
Pedelec
14
1
Leichtkraftrad
LKW ab 3,5 t
2016
2
1
2
74
71
83
54
Sattelzug
6
3
4
3
übrige Kfz
2
1
1
2
Zu Fuß Gehende, die durch ihr besonderes Verhalten bzw. verkehrsrechtliche Vorschriften sich vom
normalen Fußgänger unterscheiden, wie z. B.: Straßenarbeiter, Polizeibeamte bei der Verkehrsregelung oder Unfallaufnahme, Marschkolonnen, Lastenträger. Außerdem sind hier Reiter aufzuführen sowie solche Personen, die - ohne Straßenbenutzer gewesen zu sein - unmittelbar unfallbeteiligt waren.
Personen, die mit dem Fahrzeug noch in direkter Verbindung stehen, wie z. B. der entladende Fahrer
eines LKW, der sein Fahrzeug schiebende Fahrzeugführer - Fahrräder ausgenommen - , sind nicht als
„Fußgänger“ oder „Andere Personen“ nachzuweisen. In solchen Fällen ist das Fahrzeug (Fahrzeugführer) Unfallbeteiligter.
4
3. Aufschlüsselung der Verkehrsunfallorte nach Straßenbezeichnungen
5
6