Drucksache 17/6952 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Unterrichtung (zu Drs. 17/6724) Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Hannover, den 17.11.2016 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Linksextremismus - Wie geht es weiter mit der Prävention? Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/6724 Antwort der Landesregierung auf eine Zusatzfrage der Abgeordneten Angelika Jahns in der 109. Plenarsitzung im 39. Tagungsabschnitt am 27.10.2016, Tagesordnungspunkt 16 a Sehr geehrter Herr Präsident, im Rahmen der Behandlung der oben stehenden Dringlichen Anfrage im Oktober-Plenum wurde zur Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Jahns die Nachlieferung der Antwort in Aussicht gestellt. Die Frage „Wie hoch sind die Mittel, die Sie zur Bekämpfung des Linksextremismus durch Prävention einsetzen?“ beantworte ich wie folgt: Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Im Bereich des Niedersächsischen Verfassungsschutzes betragen die Haushaltsmittel im Titel 0390-531 10 „Prävention“ im Jahr 2015 insgesamt 106 000 Euro. Eine Aufteilung in eine Mittelzuweisung zu einzelnen extremistischen Phänomenbereichen findet nicht statt. Hieraus werden neben Vortragsveranstaltungen Sonderprojekte wie die Wanderausstellung zum Rechtsextremismus und Symposien sowie Tagungen zu allen Extremismusformen umgesetzt. Die Angebote der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes werden in der Regel nachfrageorientiert umgesetzt. Dies geschieht vorwiegend durch Vortragsveranstaltungen, insbesondere in Schulen. Diese Nachfragen sind im Zeitraum 2013 bis 2016 je nach Thema sehr unterschiedlich. Die Vortragsveranstaltungen im Jahr 2016 zum Rechtsextremismus betrugen 42 und zum Islamismus 48. Die Anfragen zum Linksextremismus liegen bei 7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachbereiche Prävention und Linksextremismus des Niedersächsischen Verfassungsschutzes stehen als Referenten zur Verfügung und können jederzeit z. B. von Kommunen, Vereinen, Parteien, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Behörden, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen eingeladen werden. Ferner werden Projekttage, Seminare und Workshops fachlich begleitet. Im Rahmen der Präventionsarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes erfolgt keine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Extremismusphänomene. So nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Präventionsbereiches auf zahlreichen Veranstaltungen Stellung zu vielfältigen Fragestellungen des Extremismus. Für die jeweiligen Veranstalter entstehen keinerlei Kosten für die Vortragstätigkeit. Im Rahmen der Vortragstätigkeit wird fortlaufend darauf hingewiesen, dass alle Formen des politischen Extremismus und Terrorismus eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen und eine Verharmlosung oder Dramatisierung einzelner Phänomenbereiche nicht zielführend ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6952 Vor diesem Hintergrund werden auch im Rahmen anderer Tätigkeiten, beispielsweise eines Vortrags zum Islamismus, Rechtsextremismus oder den Allgemeinen Handlungsfeldern des Verfassungsschutzes, Ausführungen zum Linksextremismus getätigt. Durch das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) finanzierte und in Auftrag gegebene Präventionsmaterialien werden auch für die Extremismusprävention erarbeitet, die durch die Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK) des Landeskriminalamtes Niedersachsen genutzt werden. Im Landeshaushalt der Polizei Niedersachsen sind für Zwecke der Kriminalprävention insgesamt 153 800 Euro eingestellt, wovon für ProPK jährlich 110 900 Euro abzuführen sind. Von diesen Haushaltsmitteln wurden im Jahr 2015 nicht nur ca. 327 000 Medien (Broschüren, Flyer, Filme) für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bezogen, sondern auch die Internetseiten www.polizeiberatung.de (Internetseite der Polizei für Erwachsene) und www.polizeifuerdich.de (Internetseite der Polizei für Kinder und Jugendliche) unterhalten. Für den Bereich der Extremismusprävention wurde vom ProPK speziell im Jahr 2015 im Bereich Rechtsextremismus die Internetseite neu gestaltet und das Medienpaket „Wölfe im Schafspelz“ überarbeitet und neu aufgelegt. Darüber hinaus wurden erstmalig die Internetseite für den Bereich Linksextremismus aufgebaut und ins Netz gestellt sowie die einsatzbegleitenden Materialien „Demo ja - Gewalt nein“ für einen friedlichen Verlauf von Demonstrationen und Versammlungen erstellt und den Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt. Da diese Materialien erst seit November 2015 verfügbar sind, sind erste verlässliche Vertriebszahlen erst mit Ablauf des Jahres 2016 zu erwarten. Von den für die landesweite polizeiliche Kriminalprävention verbleibenden Haushaltsmitteln in Höhe von 42 900 Euro sind alle Präventionsbereiche (vom Fahrraddiebstahl über den Wohnungseinbruch, Cybercrime, Prävention der Kinder- und Jugenddelinquenz, Seniorenarbeit, Suchtprävention bis zum politischen Extremismus) abzudecken. Dies umfasst sowohl die Erstellung von Medien, Unterhaltung von Internetseiten als auch die Beschaffung und Reparatur von Messeequipment für die gesamte niedersächsische Polizei. Der PPMK stehen jährlich 5 000 Euro insgesamt für Präventionsmaßnahmen für alle Phänomenbereiche zur Verfügung. Die genannten Mittel dienen ausschließlich der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger, wie sie sich und andere besser vor Kriminalität schützen können. Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Im Zuständigkeitsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, die auch den Linksextremismus betreffen können. Maßnahmen für Demokratie und Toleranz: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus und für Demokratie und Toleranz (Richtlinie Demokratie und Toleranz) vom 03.03.2009, Nds. MBl. S. 312, Gültigkeit bis 31.12.2013, Neufassung vom 23.01.2014, Nds. MBl. 140, Gültigkeit bis 31.12.2018. Die Mittel der Richtlinie sind nicht explizit für Maßnahmen und für Präventionsarbeit gegen Linksextremismus vorgesehen, sondern allgemein für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6952 Jahr Haushaltsstelle Haushaltsansatz 2013 0502-633 83 100 000 Euro 2014 0502-633 83 100 000 Euro 2015 0503 TGr. 73 100 000 Euro (1 Million Euro im Deckungskreis bei 0503-684 12, Verwendungszweck = Migrationsberatung, verwendet) 2016 0503 TGr. 73 945 000 Euro Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums Die Ausgaben zur Prävention von Linksextremismus sind weder für das Jahr 2013 noch aktuell konkret zu beziffern. Alle Maßnahmen zur Demokratieförderung und politischen Bildung werden zur Prävention aller Formen von Extremismus eingesetzt. Des Weiteren liegen dem Landespräventionsrat derzeit keine entsprechenden Anfragen von möglichen Beratungsnehmerinnen und Beratungsnehmern vor. Sollte dies der Fall sein, werden entsprechend vorgehaltene Angebote der kommunalen Beratung auch für dieses Problemfeld genutzt. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass eine Reihe der breit angelegten Angebote des LPR auf eine entwicklungsorientierte Prävention der (Gewalt)kriminalität im allgemeinen ausgerichtet sind, damit also auch auf die Prävention linksextremistischer Kriminalität. Hierzu zählen z. B. Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunalen Präventionsräte oder die Grüne Liste Prävention, in der verschiedene Programme zur entwicklungsorientierten Prävention empfohlen werden. Die empfohlenen Programme sind auf die Reduzierung der nach aktuellem Wissensstand für die Entwicklung von Gewalt und Kriminalität ursächlichen Risikofaktoren und den Ausbau von entsprechenden Schutzfaktoren ausgerichtet. Da diese Präventionsmaßnahmen sich aber gegen die allgemeinen Ursachen von Gewalt und Kriminalität richten, lässt sich auch hier der finanzielle Aufwand für den Bereich des Linksextremismus nicht konkret beziffern. Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums Im Geschäftsbereich des MK wird die Radikalisierungs- und Extremismus-Prävention als Bestandteil der allgemeinen politischen Bildungsarbeit betrieben. Dem im MK für die Politische Bildung zuständigen Fachreferat stehen im Jahr 2016 222 000 Euro sowie von 2017 bis 2020 je 257 000 Euro zur Verfügung. Sowohl 2013 als auch 2014 standen je 125 000 Euro für die politische Bildung zur Verfügung. Unterstützt werden mit diesen Mitteln vorrangig Maßnahmen, die der primären Prävention zuzurechnen sind. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die alle Schülerinnen und Schüler adressieren und auf die Stärkung erwünschter demokratischer Haltungen hinwirken (d. h. Stärkung von Partizipation, Teilhabe, Toleranz, Weltoffenheit und Wertschätzung). Die unterstützten Maßnahmen sollen jeder Form von Extremismus und Radikalisierung vorbeugen. In den vorstehend genannten Haushaltsmitteln für die politische Bildungsarbeit im MK sind u. a. die Mittel aus dem „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Menschenrechte“ mit enthalten. Aufgrund des im MK verfolgten primär-präventiven Ansatzes ist eine Aufschlüsselung nach dem Phänomenbereich des Linksextremismus nicht möglich. 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6952 Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Die Maßnahmen der noch im Aufbau befindlichen Niedersächsischen Landeszentrale für Politische Bildung werden sich der Demokratieförderung widmen und sich gegen alle Formen von Extremismus, somit auch gegen den Linksextremismus, wenden. Eine konkrete Nennung der für diesen Bereich einzusetzenden Haushaltsmittel ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Boris Pistorius 4 (Ausgegeben am 23.11.2016)
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