Infoblatt

Italienische Botschaft Berlin
Konsularkanzlei
Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
(gemäß Münchner Übereinkommen vom 5. September 1980)
Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Konsularbezirk Berlin, die im AIRE (Melderegister
der im Ausland ansässigen Italiener) eingetragen sind und die Ehe vor einem deutschen
Standesbeamten schließen wollen, müssen ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Für die Antragstellung ist ein Termin erforderlich, der wie folgt vereinbart werden kann:
E-Mail an:
[email protected]
Vorzulegende Unterlagen:
Am Tag des Termins sind neben dem Antragsformular und Kopien der Personalausweise der
Heiratswilligen folgende Unterlagen vorzulegen:
Italienische Staatsangehörige:
-
Eigenerklärung gemäß DPR 445/2000
Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
-
Internationale Geburtsurkunde der Gemeinde des Geburtsortes (mehrsprachiges
internationales Formular gemäß Wiener Übereinkommen vom 8.09.1976 mit
Randvermerken;
-
Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des
Familienstandes und der Staatsangehörigkeit der deutschen Wohngemeinde bzw.
der konsularischen Vertretung in Deutschland des Landes, dessen
Staatsangehörigkeit der/die Heiratswillige hat.

In bestimmten Fällen können weitere Dokumente eingefordert werden, um
die Auflagen von Art. 71 PD 445/2000 zu erfüllen.
Ausländer aus nicht EU-Staaten:
Wegen der Vielzahl der Fälle ist es ratsam, in der Abteilung für standesamtliche
Angelegenheiten des Konsulats nach einer Liste der jeweils erforderlichen Unterlagen zu
fragen.
Die Ausstellungskosten für das Ehefähigkeitszeugnis betragen 6,00 € und
können nur in bar bezahlt werden.
Stand: 07.03.2016