Philipps-Universität Marburg

Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Kriminalwissenschaften, Professur für
Strafrecht und Strafprozessrecht, Prof. Dr. Stefanie Bock, ist zum 01.02.2017 befristet auf 3
Jahre, soweit keine Qualifizierungszeiten anzurechnen sind, die Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) einer/eines
Wissenschaftlichen Mitarbeiterin / Mitarbeiters
(Qualifizierungsstelle Promotion)
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes
Hessen.
Es handelt sich um eine befristet zu besetzende Qualifikationsstelle, deren Befristungsdauer
der angestrebten Qualifizierung angemessen ist. Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird
die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG.
Zu den Aufgaben gehören wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre auf dem
Gebiet des Strafrechts, Strafprozessrechts und des Internationalen Strafrechts.
Vorausgesetzt werden das erste Juristische Staatsexamen mit Prädikat (mindestens „vollbefriedigend“) sowie ein besonderes Interesse am (Internationalen) Strafrecht. Praktische Erfahrungen mit der Arbeit an einer Professur und Leitung von Arbeitsgemeinschaften sind erwünscht. Erwartet werden gute Kenntnisse der englischen Sprache (Wort und Schrift). Darüber hinausgehende Sprachkenntnisse sowie internationale Erfahrungen (z. B. Auslandssemester oder Mitwirkung an internationalen Projekten) sind von Vorteil. Die Bereitschaft zur wissenschaftlichen Qualifikation wird vorausgesetzt.
Für Fragen steht Ihnen Prof. Dr. Stefanie Bock unter [email protected] gerne zur Verfügung.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität
bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Eine Reduzierung der Arbeitszeit
ist grundsätzlich möglich. Bewerberinnen/Bewerber mit Behinderung im Sinne des SGB IX
(§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss
des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden
nicht erstattet.
Bewerbungsunterlagen sind bis zum 16.12.2016 unter Angabe der Kennziffer fb01-0032wmz-2016 an den Herrn Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der PhilippsUniversität Marburg, Universitätsstr. 6, 35032 Marburg zu senden.