Übersicht Anspruchsgrundlagen im Staatshaftungsrecht Amtshaftungsanspruch, § 839 BGB, Art. 34 GG - Schädigung des Bürgers durch Amtspflichtverletzung eines Amtswalters - SchaErs in Geld - RGL: § 839 BGB, Art. 34 GG Entschädigung für Eigentumseingriffe Anspruch auf Enteignungsentschädigung Anspruch aus enteignendem Eingriff Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff - Vss: Enteignung nach Art. 14 III GG + einfachgesetzliche Entschädigungsregel nach Art. 14 III S. 2 GG - Vss: (1) rechtmäßiges, öffentl.-rechtl. Handeln, (2) unmittelbarer Eingriff in das Eigentum des Bürgers (3) Sonderopfer (Zufallsschäden) - Vss: ähnelt Anspruch aus enteignendem Eingriff - Hier: rechtmäßiger Enteignungseingriff - Hier: einfachgesetzliche Entschädigungsregel fehlt - RGL ist einfachgesetzliche Regelung Öffentlich-rechtl. Erstattungsanspruch - Vss: auf Ausgleich rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen im öffentl. Recht gerichtet - entscheidend ist Rechtsgrundlosigkeit - Parallele zu §§ 812 ff. BGB Aufopferungsansprüche - RGL: Allg. Aufopferungsgrundsatz - schuldrechtl. Beziehungen zw. Verwaltung und Bürger können auch auf Gebiet des öffentl. Rechts bestehen - Bsp: öffentl.-rechtl. Vertrag, Verwahrung, GoA, Benutzungs- u. Leistungsverhältnisse - Vss: bes. enge Rechtsbeziehung zw. Staat und Bürger - Rückgriff dann auf Privatrecht - Vss: Inhaltsund Schrankenbestimmungen, die bestimmte Eigentümer unverhältnismäßig belasten, müssen Ausgleichsansprüche gewähren - RGL ist die gesetzliche Ausgleichsregelung (falls (-), ist ISB nichtig) - RGL: Allg. Aufopferungsgrundsatz SchAErsAnsprüche aus öffentl.-rechtl. Schuldverhältnissen ©Dr. Manuel Indlekofer, LL.M. (Chicago-Kent) - Hier: rechtswidriger Enteignungseingriff Anspruch aufgrund ausgleichspflichtiger Inhalts- und Schrankenbestimmung FBA - Auf Beseitigung der unmittelbaren rw. Folgen öffentl.-rechtl. Handelns gerichtet - Wiederherstellung des ursprünglichen oder vergleichbaren Zustands - RGL: strittig Aufopferungsanspruch aus rechtmäßigem Eingriff Aufopferungsanspruch aus aufopferungsgleichem Eingriff - Vss: (1) Entschädigungsanspruch für vom Gemeinwohl motivierte unmittelbare öffentl.rechtl. rechtmäßige Eingriffe (2) in bestimmte immaterielle Rechtsgüter, (3) die dem Betroffenen ein Sonderopfer, das in einem Vermögensschaden besteht, auferlegen (Eingriff in Art. 2 II GG) - Vss: (1) Entschädigungsanspruch für vom Gemeinwohl motivierte unmittelbare öffentl.rechtl. rechtswidrige Eingriffe (2) in bestimmte immaterielle Rechtsgüter, (3) die dem Betroffenen ein Sonderopfer, das in einem Vermögensschaden besteht, auferlegen (Eingriff in Art. 2 II GG) Öffentl-rechtl. Unterlassungsanspruch - Auf Beseitigung drohender oder noch andauernder Beeinträchtigungen durch öffentl.-rechtl. Handeln gerichtet - Auf Unterlassung oder Beendigung des Eingriffs gerichtet - RGL: strittig Unionsrechtl. Staatshaftungsanspruch - Bei Verstößen des Staates gg. Unionsrecht; wenn dem Bürger hierdurch ein Schaden entsteht, hat Bürger nach staathaftungsrechtl. Instituten Anspruch - Aber: Modifikationen durch das Europarecht!
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