Uebersicht-Staatshaftungsrecht

Übersicht Anspruchsgrundlagen im Staatshaftungsrecht
Amtshaftungsanspruch,
§ 839 BGB,
Art. 34 GG
- Schädigung des
Bürgers durch
Amtspflichtverletzung eines
Amtswalters
- SchaErs in Geld
- RGL: § 839 BGB,
Art. 34 GG
Entschädigung für
Eigentumseingriffe
Anspruch auf
Enteignungsentschädigung
Anspruch aus
enteignendem
Eingriff
Anspruch aus
enteignungsgleichem Eingriff
- Vss:
Enteignung nach
Art. 14 III GG
+
einfachgesetzliche
Entschädigungsregel nach Art. 14
III S. 2 GG
- Vss:
(1) rechtmäßiges,
öffentl.-rechtl.
Handeln,
(2) unmittelbarer
Eingriff in das
Eigentum des
Bürgers
(3) Sonderopfer
(Zufallsschäden)
- Vss:
ähnelt Anspruch
aus enteignendem
Eingriff
- Hier:
rechtmäßiger
Enteignungseingriff
- Hier:
einfachgesetzliche
Entschädigungsregel fehlt
- RGL ist
einfachgesetzliche
Regelung
Öffentlich-rechtl.
Erstattungsanspruch
- Vss: auf Ausgleich
rechtsgrundloser
Vermögensverschiebungen
im öffentl. Recht gerichtet
- entscheidend ist
Rechtsgrundlosigkeit
- Parallele zu §§ 812 ff.
BGB
Aufopferungsansprüche
- RGL: Allg.
Aufopferungsgrundsatz
- schuldrechtl. Beziehungen zw. Verwaltung
und Bürger können auch auf Gebiet des
öffentl. Rechts bestehen
- Bsp: öffentl.-rechtl. Vertrag, Verwahrung,
GoA, Benutzungs- u. Leistungsverhältnisse
- Vss: bes. enge Rechtsbeziehung zw. Staat
und Bürger
- Rückgriff dann auf Privatrecht
- Vss: Inhaltsund Schrankenbestimmungen,
die bestimmte
Eigentümer
unverhältnismäßig belasten,
müssen
Ausgleichsansprüche gewähren
- RGL ist die
gesetzliche
Ausgleichsregelung (falls (-),
ist ISB nichtig)
- RGL: Allg.
Aufopferungsgrundsatz
SchAErsAnsprüche aus
öffentl.-rechtl.
Schuldverhältnissen
©Dr. Manuel Indlekofer, LL.M. (Chicago-Kent)
- Hier:
rechtswidriger
Enteignungseingriff
Anspruch
aufgrund
ausgleichspflichtiger
Inhalts- und
Schrankenbestimmung
FBA
- Auf Beseitigung der
unmittelbaren rw.
Folgen öffentl.-rechtl.
Handelns gerichtet
- Wiederherstellung
des ursprünglichen
oder vergleichbaren
Zustands
- RGL: strittig
Aufopferungsanspruch aus
rechtmäßigem Eingriff
Aufopferungsanspruch aus
aufopferungsgleichem
Eingriff
- Vss:
(1) Entschädigungsanspruch für vom
Gemeinwohl motivierte
unmittelbare öffentl.rechtl. rechtmäßige
Eingriffe
(2) in bestimmte
immaterielle
Rechtsgüter,
(3) die dem Betroffenen
ein Sonderopfer, das in
einem
Vermögensschaden
besteht, auferlegen
(Eingriff in Art. 2 II GG)
- Vss:
(1) Entschädigungsanspruch für vom
Gemeinwohl motivierte
unmittelbare öffentl.rechtl. rechtswidrige
Eingriffe
(2) in bestimmte
immaterielle
Rechtsgüter,
(3) die dem Betroffenen
ein Sonderopfer, das in
einem
Vermögensschaden
besteht, auferlegen
(Eingriff in Art. 2 II GG)
Öffentl-rechtl.
Unterlassungsanspruch
- Auf Beseitigung drohender
oder noch andauernder
Beeinträchtigungen durch
öffentl.-rechtl. Handeln
gerichtet
- Auf Unterlassung oder
Beendigung des Eingriffs
gerichtet
- RGL: strittig
Unionsrechtl.
Staatshaftungsanspruch
- Bei Verstößen des Staates
gg. Unionsrecht; wenn dem
Bürger hierdurch ein Schaden
entsteht, hat Bürger nach
staathaftungsrechtl. Instituten Anspruch
- Aber: Modifikationen durch
das Europarecht!