FACHBEREICH THEMATIK Personalkostenbetreuung Entgelt Tarifeinigung 2016 - Stufensteigerung von Stufe 5 nach Stufe 6 bei den Entgeltgruppen 9a - 15 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Informationsschreiben vom 14. Juli 2016 wurden Sie darüber informiert, dass in den Entgeltgruppen 9a bis 15 im Rahmen der Tarifeinigung die Stufe 6 eingeführt wurde und die Überleitung von Beschäftigten der betroffenen Entgeltgruppen aus der Stufe 5, die die reguläre Laufzeit von 5 Jahren in dieser Stufe bereits absolviert haben, rückwirkend ab dem 1. März 2016 gem. § 29 TVÜ-Bund von Amts wegen erfolgt, sofern die Voraussetzungen zum Stichtag 29. Februar 2016 erfüllt sind. Die Umsetzung im Abrechnungsverfahren sollte im Monat November 2016 erfolgen. Die notwendigen Erfassungen konnten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Entgeltreferate im Bundesverwaltungsamt in den meisten Fällen zur Abrechnung September 2016 vorgenommen werden. In Einzelfällen wurden die notwendigen Erfassungen für den Abrechnungsmonat Oktober 2016 - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rückwirkend ab 1. März 2016 - vorgenommen. Das K-PVS, welches dem Bundesverwaltungsamt das Abrechnungsprogramm PVS zur Verfügung stellt, hat am 14. Oktober 2016 mitgeteilt, dass die Stufensteigerungen in den Entgeltgruppen 9a bis 15 von der Stufe 5 in die Stufe 6 programmgesteuert im Oktober 2016 nicht durchgeführt wurden. Hintergrund waren fehlerhafte technische Abläufe im Programmablauf. Die entsprechende Programmkorrektur wurde am 24. Oktober 2016 gestartet, sodass im Monat November 2016 die programmgesteuerte Stufensteigerung im Rahmen einer Rückrechnung vollzogen wird. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass auch für die Zuordnung zur Stufe 6 die tarifliche Ausschlussfrist nach § 37 TVöD zu beachten ist, falls im Einzelfall eventuell bestehende STAND 16.11.2016 1 Ansprüche auf Zuordnung zur Stufe 6 nicht von Amts wegen umgesetzt wurden. Etwaige Ansprüche sind daher schriftlich geltend zu machen. Zum Beginn der tariflichen Ausschlussfrist nach § 37 TVöD wird auf das Rundschreiben BMI vom 11.07.2016 (D5-31002/42#9, Punkt C.1.5, wonach die tarifliche Ausschlussfrist frühestens mit Bekanntgabe dieses Rundschreibens beginnt) verwiesen. Sofern Sie Fragen zu Ihrer tariflichen Einstufung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Entgeltreferaten des Bundesverwaltungsamtes gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Personalkostenbetreuung im Bundesverwaltungsamt STAND 16.11.2016 2
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