Sehr geehrte Damen und Herren, mit Informationsschreiben vom 14

FACHBEREICH
THEMATIK
Personalkostenbetreuung Entgelt
Tarifeinigung 2016 - Stufensteigerung von Stufe 5 nach Stufe 6 bei den
Entgeltgruppen 9a - 15
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Informationsschreiben vom 14. Juli 2016 wurden Sie darüber informiert, dass in den
Entgeltgruppen 9a bis 15 im Rahmen der Tarifeinigung die Stufe 6 eingeführt wurde und
die Überleitung von Beschäftigten der betroffenen Entgeltgruppen aus der Stufe 5, die die
reguläre Laufzeit von 5 Jahren in dieser Stufe bereits absolviert haben, rückwirkend ab
dem 1. März 2016 gem. § 29 TVÜ-Bund von Amts wegen erfolgt, sofern die
Voraussetzungen zum Stichtag 29. Februar 2016 erfüllt sind.
Die Umsetzung im Abrechnungsverfahren sollte im Monat November 2016 erfolgen. Die
notwendigen Erfassungen konnten von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Entgeltreferate im Bundesverwaltungsamt in den meisten Fällen zur Abrechnung
September 2016 vorgenommen werden. In Einzelfällen wurden die notwendigen
Erfassungen
für
den
Abrechnungsmonat
Oktober
2016
-
bei
Vorliegen
der
entsprechenden Voraussetzungen rückwirkend ab 1. März 2016 - vorgenommen.
Das K-PVS, welches dem Bundesverwaltungsamt das Abrechnungsprogramm PVS zur
Verfügung stellt, hat am 14. Oktober 2016 mitgeteilt, dass die Stufensteigerungen in den
Entgeltgruppen 9a bis 15 von der Stufe 5 in die Stufe 6 programmgesteuert im Oktober
2016 nicht durchgeführt wurden. Hintergrund waren fehlerhafte technische Abläufe im
Programmablauf. Die entsprechende Programmkorrektur wurde am 24. Oktober 2016
gestartet, sodass im Monat November 2016 die programmgesteuerte Stufensteigerung im
Rahmen einer Rückrechnung vollzogen wird.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass auch für die Zuordnung zur Stufe 6 die tarifliche
Ausschlussfrist nach § 37 TVöD zu beachten ist, falls im Einzelfall eventuell bestehende
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Ansprüche auf Zuordnung zur Stufe 6 nicht von Amts wegen umgesetzt wurden. Etwaige
Ansprüche sind daher schriftlich geltend zu machen. Zum Beginn der tariflichen Ausschlussfrist
nach § 37 TVöD wird auf das Rundschreiben BMI vom 11.07.2016 (D5-31002/42#9, Punkt C.1.5,
wonach die tarifliche Ausschlussfrist frühestens mit Bekanntgabe dieses Rundschreibens beginnt)
verwiesen.
Sofern Sie Fragen zu Ihrer tariflichen Einstufung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Entgeltreferaten des Bundesverwaltungsamtes gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalkostenbetreuung im Bundesverwaltungsamt
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