Merkblatt Stand Mai 2015 - in Rheinland

Merkblatt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Bildungsnachweise
Antragsvoraussetzungen
Sie können bei uns beantragen, dass wir Ihre ausländischen Zeugnisse prüfen und feststellen, welchem deutschen Bildungsabschluss sie entsprechen.
Wir sind zuständig, wenn Sie
in Rheinland-Pfalz gemeldet sind
oder
wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz wohnen, aber Ihre Berufsausbildung an einer
rheinland-pfälzischen Einrichtung (z.B. an einer Berufsbildenden Schule)
aufnehmen bzw. fortsetzen wollen
oder hier Ihren Beruf ausüben möchten.
(Hiervon ausgenommen ist die Hochschulausbildung. Wenden Sie sich in diesem Fall
bitte direkt an die entsprechende Hochschule!)
Die Unterlagen, die Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen, sind in den Antragsformularen
(s. entsprechenden link) im Einzelnen aufgeführt.
1. Wenn Sie möchten, dass Ihre ausländischen allgemeinbildenden Schulzeugnisse einem deutschen allgemeinbildenden Schulabschluss gleichgestellt werden, dann
verwenden Sie bitte das
Antragsformular zur Anerkennung von Schulabschlüssen.
Die Länder mit den Anfangsbuchstaben A – L bearbeitet Herr Torsten Wolff,
Tel: +49(651) 9494-344, zuständig.
Die Länder mit den Anfangsbuchstaben M – Z (außer Polen*), bearbeitet
Frau Annette Müller, Tel: +49(651) 9494-373.
(*Für die Bewertung von Zeugnissen aus „Polen“ ist Herr Dominik Gerke,
Tel.: +49(261) 120-2759, zuständig.)
2. Wenn Sie in Rheinland-Pfalz gemeldet sind und die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses wünschen, um Ihren Beruf in Rheinland-Pfalz auszuüben,
dann verwenden Sie bitte das
Antragsformular zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses.
Für Rückfragen steht Ihnen diesbezüglich Herr Gerke, Tel.: +49(261) 120-2759,
gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
Ablauf
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag erst dann zu, wenn Sie alle Unterlagen vorlegen können.
Ist Ihr Antrag vollständig bei uns angekommen, brauchen wir in der Regel vier bis sechs
Wochen, um Ihre Unterlagen zu prüfen und festzustellen, welchem deutschen Bildungs- oder
Berufsabschluss Ihre Zeugnisse entsprechen. Gerne beantworten wir Ihre Rückfragen nach
dieser Bearbeitungszeit.
Kosten
Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse und Bildungsnachweise entstehen
Gebühren, die derzeit zwischen 30,00 und 80,00 € liegen.
Hinweis
Die zuständigen Anerkennungsstellen für die Bereiche Studienbeginn, Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie
hier:
Zuständige Stellen für das Anerkennungsverfahren bei Studium und Beruf
Zuständige Stellen für das Anerkennungsverfahren bei Gesundheitsfachberufen
Wegen der Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses im öffentlichen Dienst
oder in der Hauswirtschaft wenden Sie sich bitte an:
Direktverweis auf Internetseite der zuständigen Stelle