Veröffentlichung Aßlar – Die Woche, 14

Die Stadtwerke Aßlar informieren:
Wasserzählerablesung
Gemäß § 10 Abs. 5 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Aßlar erfolgt die Ablesung des Wasserzählers auch in diesem Jahr wieder in Form der Selbstablesung.
Zu diesem Zweck werden Sie zwischen dem 16. und 19. November 2016 einen Brief
mit der Ablesekarte erhalten. Diese Ablesekarte enthält die Adresse der Verbrauchsstelle, die letzten Stellen der Wasserzählernummer und den letzten abgerechneten
Zählerstand.
Tragen Sie bitte den aktuellen Zählerstand und das Ablesedatum in die Ablesekarte
ein. Trennen Sie die Karte ab und senden Sie diese an uns zurück. Der Kontrollbeleg
ist für Sie bestimmt.
Die Rücksendung erfolgt gebührenfrei.
Sie können die Karte aber auch direkt bei uns abgeben, die geforderten Daten unter
Angabe Ihres Kassenzeichens per Email an die Adresse [email protected] senden oder unseren Internet-Service unter www.asslar.de nutzen.
ACHTUNG: Sollten Sie bereits einen neuen Ultraschall-Zähler bekommen haben,
erhalten Sie keine Ablesekarte. Der Zählerstand wird von unseren Mitarbeitern durch
Fernabfrage ermittelt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten unter der Rufnummer 06441/803-42 gerne zur Verfügung.
Ihre Stadtwerke Aßlar