RHEIN-ERFT-KREIS 46. KW - 19. November 2016 SonntagS PoSt Ein großer Basar für den guten Zweck Ein letztes Mal verkauften sie Kuchen und Strickwaren in der Gaststätte „Zur Sonne”, bevor diese schließt: Die Bastelgruppe St. Michael hat zum 40. Mal den Wohltätigkeitsbasar veranstaltet. Elsdorf-Berrendorf (mf). Kissen in Form von Rehen oder Hasen haben die Frauen genäht, Weihnachtsdekoration gebastelt oder Mützen und Schals für die kalte Jahreszeit gestrickt. Schon der Materialaufwand für das leibliche Wohl der Besucher ist beeindruckend: 75 Kilogramm Kartoffeln und 25 Ki- logramm Erbsen für Kartoffelsalat und Erbsensuppe karrte die Basteltruppe in die als Saal Schüller bekannte „Sonne“. Dazu kommen noch rund 100 Kuchen und zahlreiche Tüten mit Plätzchen. Frankfurter Kranz und Kirschtorte sind so liebevoll dekoriert, dass sie aussehen als seien sie frisch vom Bäcker. Einen Monat im Voraus hatten sie schon damit angefangen, erklären die Hobbybäckerinnen. Der Erlös soll Blinden in Düren und Bonn helfen, Bedürftige in Neuguinea, Indien und behinderte Kinder in Betlehem unterstützen. „Wir haben damals mit nichts angefangen“, erinnert sich Margarete Breuer. „Es ist erstaunlich, dass wir uns so lange ge- halten haben“. Breuer ist das letzte Gründungsmitglied der Bastelgruppe, die vor 41 Jahren entstand. Vor 40 Jahren veranstaltete die Gruppe zum ersten Mal den Wohltätigkeitsbasar im Saal Schüller. Trotz ihrer mittlerweile 86 Jahre beteiligte sich Breuer auch dieses Jahr nach Kräften. Eigentlich wollte sie schon im letzten Jahr der jüngeren Generation Platz machen. Denn zehn jüngere Berrendorfer haben sich bereit erklärt, den Basar zu wohltätigen Zwecken weiterzuführen. Ab dem nächsten Jahr soll er im Berrendorfer Pfarrsaal stattfinden. Da ist zwar weniger Platz als im Saal Schüler, die ehrenamtlichen Helfer rechnen aber trotzdem wieder mit reichlich Andrang. n In den Wohltätigskeitsbasar hatte die Bastelgruppe St. Michael wieder einiges an Arbeit investiert. Rund 100 Kuchen backten die Mitglieder, dazu kamen zahlreiche selbstgenähte und -gestrickte Waren. Foto: Führer Automobil Technik - Tipps - Trends Das unbekannte Rädchen Es hat seinen Platz in der Nähe des Lichtschalters, trägt Zahlen von Null bis Drei und sieht völlig harmlos aus. Was hat es mit diesem Stellrad auf sich? Seit dem 1. Januar 1990 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland die Möglichkeit besitzen, die Leuchtweite der Scheinwerfer der Beladung vom Fahrersitz aus anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass ein Auto mit voll beladenem Kofferraum den Gegenverkehr blendet. Denn Gewicht drückt das Auto hinten herunter, deshalb leuchten vorn die Scheinwerfer überspitzt ausgedrückt in die Baumkronen. Mit dem Rädchen des Leuchtweitenreglers (LWR) hat der Fahrer die Möglichkeit, die Scheinwerfer wieder richtig einzustellen. Heute funktioniert das überwiegend mit kleinen Elektromotoren in den Scheinwer- die Sicherheit. Man kann also jedem Autofahrer nur raten, sich mit diesem kleinen Rädchen zu beschäftigen und ruhig auch mal die Bedienungsanleitung zu Rate zu ziehen. Automatische Systeme bei Xenon- und LED-Scheinwerfern n Leuchtweitenregulierung defekt - kein TÜV! Foto: ProMotor fern, früher auch mit Hilfe von Unterdruck oder Hydraulik. Kaum jemand kennt die Funktion des Leuchtweitenreglers Leider machen nur die wenigsten Fahrer Gebrauch von der Leuchtweitenregulierung. Das ist aus mehreren Gründen schlecht für die Sicherheit: Zum einen blendet das beladene oder mit einem schweren Anhänger belastete Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer. Zum anderen neigt der Reg- ler bei dauerhafter Nichtbenutzung zum Festklemmen. Bei der Hauptuntersuchung wird das System aber alle zwei Jahre geprüft. Funktioniert es dann nicht, wird es als erheblicher Mangel eingestuft und eine Nachkontrolle angeordnet. Allerdings gibt es auch immer wieder einen anderen Extremfall zu beobachten: Das Rädchen ist bei leerem Fahrzeug bis an den Anschlag gestellt, die Scheinwerfer leuchten nur wenige Meter weit – ebenfalls kontraproduktiv für Farbe der Plakette ändert sich Mit dem Jahreswechsel ändern sich auch wieder die Gültigkeiten der Plaketten für die Hauptuntersuchung. Wer auf seinem Fahrzeug-Kennzeichen eine braune Plakette hat, muss sein Fahrzeug noch in diesem Jahr zur HU vorstellen. Darauf weisen die Experten von DEKRA hin. In welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, darüber gibt die Farbe der Plakette Auskunft. Dabei steht Braun für 2016, Rosa für 2017, Grün für 2018 und Orange für das Jahr 2019. r i a p e R t r a Sm Es gibt allerdings auch Modelle, die haben kein Stellrädchen. Dann leuchten sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Xenon- oder mit LED-Licht. Und diese müssen mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein, um jegliches Blenden zu verhindern. Wobei von beiden Scheinwerfer-Systemen in jüngster Zeit auch leistungsschwächere Ausführungen erschienen sind, die wiederum ein Stellrädchen besitzen. Wer genau wissen will, ob der Leuchtweitenregler arbeitet, soll zum Licht-Test. Dort kommt neben der Beleuchtung auch die Funktion des Reglers in den Blick. E , 0 8 b a
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