Das unbekannte Rädchen

RHEIN-ERFT-KREIS
46. KW - 19. November 2016
SonntagS PoSt
Ein großer Basar für
den guten Zweck
Ein letztes Mal verkauften sie Kuchen und Strickwaren in der Gaststätte
„Zur Sonne”, bevor diese
schließt: Die Bastelgruppe
St. Michael hat zum 40.
Mal den Wohltätigkeitsbasar veranstaltet.
Elsdorf-Berrendorf (mf). Kissen in Form von Rehen oder Hasen haben die Frauen genäht,
Weihnachtsdekoration gebastelt oder Mützen und Schals für
die kalte Jahreszeit gestrickt.
Schon der Materialaufwand für
das leibliche Wohl der Besucher ist beeindruckend: 75 Kilogramm Kartoffeln und 25 Ki-
logramm Erbsen für Kartoffelsalat und Erbsensuppe karrte
die Basteltruppe in die als Saal
Schüller bekannte „Sonne“. Dazu kommen noch rund 100 Kuchen und zahlreiche Tüten mit
Plätzchen. Frankfurter Kranz
und Kirschtorte sind so liebevoll dekoriert, dass sie aussehen als seien sie frisch vom Bäcker. Einen Monat im Voraus
hatten sie schon damit angefangen, erklären die Hobbybäckerinnen. Der Erlös soll Blinden
in Düren und Bonn helfen, Bedürftige in Neuguinea, Indien
und behinderte Kinder in Betlehem unterstützen.
„Wir haben damals mit nichts
angefangen“, erinnert sich Margarete Breuer. „Es ist erstaunlich, dass wir uns so lange ge-
halten haben“. Breuer ist das
letzte Gründungsmitglied der
Bastelgruppe, die vor 41 Jahren
entstand. Vor 40 Jahren veranstaltete die Gruppe zum ersten
Mal den Wohltätigkeitsbasar im
Saal Schüller. Trotz ihrer mittlerweile 86 Jahre beteiligte sich
Breuer auch dieses Jahr nach
Kräften. Eigentlich wollte sie
schon im letzten Jahr der jüngeren Generation Platz machen.
Denn zehn jüngere Berrendorfer haben sich bereit erklärt, den
Basar zu wohltätigen Zwecken
weiterzuführen. Ab dem nächsten Jahr soll er im Berrendorfer
Pfarrsaal stattfinden. Da ist zwar
weniger Platz als im Saal Schüler, die ehrenamtlichen Helfer
rechnen aber trotzdem wieder
mit reichlich Andrang.
n In den Wohltätigskeitsbasar hatte die Bastelgruppe St. Michael wieder einiges an Arbeit investiert. Rund 100 Kuchen backten die Mitglieder, dazu kamen zahlreiche selbstgenähte und
-gestrickte Waren.
Foto: Führer
Automobil
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Das unbekannte Rädchen
Es hat seinen Platz in der
Nähe des Lichtschalters,
trägt Zahlen von Null bis
Drei und sieht völlig harmlos aus. Was hat es mit
diesem Stellrad auf sich?
Seit dem 1. Januar 1990
müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland die Möglichkeit besitzen,
die Leuchtweite der Scheinwerfer der Beladung vom Fahrersitz aus anzupassen. Damit
soll verhindert werden, dass
ein Auto mit voll beladenem
Kofferraum den Gegenverkehr
blendet. Denn Gewicht drückt
das Auto hinten herunter, deshalb leuchten vorn die Scheinwerfer überspitzt ausgedrückt
in die Baumkronen. Mit dem
Rädchen des Leuchtweitenreglers (LWR) hat der Fahrer
die Möglichkeit, die Scheinwerfer wieder richtig einzustellen.
Heute funktioniert das überwiegend mit kleinen Elektromotoren in den Scheinwer-
die Sicherheit.
Man kann also jedem Autofahrer nur raten, sich mit diesem kleinen Rädchen zu beschäftigen und ruhig auch mal
die Bedienungsanleitung zu
Rate zu ziehen.
Automatische Systeme
bei Xenon- und
LED-Scheinwerfern
n
Leuchtweitenregulierung defekt - kein TÜV! Foto: ProMotor
fern, früher auch mit Hilfe von
Unterdruck oder Hydraulik.
Kaum jemand kennt
die Funktion des
Leuchtweitenreglers
Leider machen nur die wenigsten Fahrer Gebrauch von
der Leuchtweitenregulierung.
Das ist aus mehreren Gründen
schlecht für die Sicherheit:
Zum einen blendet das beladene oder mit einem schweren
Anhänger belastete Fahrzeug
andere Verkehrsteilnehmer.
Zum anderen neigt der Reg-
ler bei dauerhafter Nichtbenutzung zum Festklemmen.
Bei der Hauptuntersuchung
wird das System aber alle zwei
Jahre geprüft. Funktioniert es
dann nicht, wird es als erheblicher Mangel eingestuft und eine Nachkontrolle angeordnet.
Allerdings gibt es auch immer wieder einen anderen Extremfall zu beobachten: Das
Rädchen ist bei leerem Fahrzeug bis an den Anschlag gestellt, die Scheinwerfer leuchten nur wenige Meter weit –
ebenfalls kontraproduktiv für
Farbe der
Plakette
ändert sich
Mit dem Jahreswechsel
ändern sich auch wieder
die Gültigkeiten der Plaketten für die Hauptuntersuchung. Wer auf seinem
Fahrzeug-Kennzeichen eine braune Plakette hat,
muss sein Fahrzeug noch in
diesem Jahr zur HU vorstellen. Darauf weisen die Experten von DEKRA hin. In
welchem Jahr die nächste
Hauptuntersuchung fällig
ist, darüber gibt die Farbe
der Plakette Auskunft. Dabei steht Braun für 2016,
Rosa für 2017, Grün für
2018 und Orange für das
Jahr 2019.
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Es gibt allerdings auch Modelle, die haben kein Stellrädchen. Dann leuchten sie mit
hoher Wahrscheinlichkeit mit
Xenon- oder mit LED-Licht.
Und diese müssen mit einer
automatischen Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein,
um jegliches Blenden zu verhindern. Wobei von beiden
Scheinwerfer-Systemen
in
jüngster Zeit auch leistungsschwächere Ausführungen erschienen sind, die wiederum
ein Stellrädchen besitzen.
Wer genau wissen will, ob
der Leuchtweitenregler arbeitet, soll zum Licht-Test. Dort
kommt neben der Beleuchtung
auch die Funktion des Reglers
in den Blick.
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