Um den Scheinwerfer nach gesetz- lichen Vorschriften

Um den Scheinwerfer nach gesetzlichen Vorschriften einzustellen, muss
das Fahrzeug exakt 10 Meter vor einer
weißen Wand platziert werden.
Die Mittelachse des Scheinwerfers
wird entsprechend auf die weiße Wand
markiert/übertragen (gestrichelte Linie).
Auf dieser Basis wird je nach Fahr-
zeugtyp die entsprechende prozentuale Neigung des Scheinwerferlichts
ermittelt und bei Bedarf neu eingestellt.
Da die oben beschriebene Messung in
einer Werkstatt aufgrund des benötigten Platzbedarfs äußerst unpraktisch
ist, bietet Hella zur exakten Messung
hochwertige Scheinwerfereinstellgeräte an.
Die im Optikkasten eingebaute
Fresnellinse ermöglicht es, die vorgeschriebene Messstrecke von 10 m auf
ca. 50 cm zu komprimieren.
Dabei ist zu beachten, dass konstruk tive Fehler sowie Verarbeitungsmängel
das Messergebnis mit dem Faktor 20
(Verhältnis: 10 m / 0,5 m) verfälschen!
Der Lichtspezialist Hella konstruiert
und fertigt seit Jahrzehnten äußerst
präzise und robuste SEGs, die eine
einwandfreie Einstellung der Scheinwerfer sicherstellen.
Neben der hervorragenden mechanischen und optischen Qualität der
Hella-SEGs liegt der Vorteil gegenüber anderen Geräten besonders in der
Position der Fotodiode: Diese für
die Messung der Lichtstärke zuständige Diode ist in einer Öffnung des
Prüfschirms am hinteren Ende des
Optikkastens direkt über dem Fadenkreuz platziert. Genau dort kommt das
Licht an, wird präzise erfasst und
ermöglicht die blendfreie Scheinwerfereinstellung - denn Präzisionsscheinwerfer haben ein Recht auf Präzisionsinstrumente!