Schwerbehindertenver-tretungsrecht und Betriebliches

wissen und
bewegen 2016:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-301
Telefax: 0211 17523-261
E-Mail: cpassenheim
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
ist qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
Schwerbehindertenvertretungsrecht
und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seminare für Schwerbehindertenvertretungen
und Betriebliche Interessenvertretungen
Seminare 2016
Gemeinsam weiterbilden
Gemeinsam weiterbilden
Gute Arbeit – mit dem SGB IX | 3
Willkommen
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
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weiter
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Alles, was unsere Website zu bieten hat:
Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles
mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone.
Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf
kurzem Weg direkt zu uns – einfach im
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Phone Store“ herunterladen.
Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen
gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind sehr
vielfältig. Dazu benötigen Sie nicht nur beherztes Engagement,
sondern auch besonderes Fachwissen, das gilt auch für die
betrieblichen Interessenvertretungen.
Wir haben in dieser Broschüre Seminare zusammengestellt, die
erforderlich sind, um den besonderen Anforderungen aus dem
Bereich der Schwerbehindertenvertretung gerecht zu werden
und die KollegInnen in den Betrieben und Dienststellen – sowohl in
gesundheitlicher als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht – kompetent
zu unterstützen.
Für die individuelle Beratung zu den Seminarangeboten stehen wir gerne zur Verfügung:
Dagmar Acosta Navarro,
Tel.: 0211 17523-308
[email protected]
Anfragen zu freien Plätzen, Hotels,
Tagungshäusern und Anreise etc.
beantwortet gerne
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Christina Passenheim,
Tel.: 0211 17523-301
[email protected]
Herzlich Willkommen!
Inhalt | 5
4 | Unser Gesamtprogramm
Unser Gesamtprogramm
Unsere Seminare im Überblick
mit den Seminarangeboten für Mitglieder des Betriebsrats,
Personalrats, der Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung
schicken wir Ihnen gerne mit der Post.
SBV Grundlagen I – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten
für SBV
6
SBV Grundlagen II – Die Rechte und Möglichkeiten
für Beschäftigte nach dem SGB IX
7
SBV Grundlagen – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten
für SBV und Personalräte der Jobcenter
8
Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX –
Aufgaben und Möglichkeiten der SBV
9
Seminare 2016
tung
lrat und Mitarbeitervertre
für Betriebsrat, Persona
Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
10
BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten
12
BEM II Praxisseminar
14
BEM für SBV und Personalräte der Jobcenter
15
Aktuelle Rechtsprechung zum BEM
16
Gremienschulung
17
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I
18
bilden
Gemeinsam weiter
Informatives
Das Gesamtprogramm im pdf-Format steht zum Download
auf unserer website zur Verfügung:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/seminarprogramm
DER GEWERKSCHAFTEN
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 175 23-188
Fax: 0211 175 23-261
[email protected]
www.personalratswahl-nrw.de
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Infos zur Teilnahme
20
Anmeldung
23
Gute Arbeit – mit dem SGB IX | 7
6 | Gute Arbeit – mit dem SGB IX
SBV Grundlagen I – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV
SBV Grundlagen II – Die Rechte und Möglichkeiten für Beschäftigte nach dem SGB IX
Die Aufgaben der SBV sind vielumfassend und herausfordernd.
Mit diesem Seminar erleichtern wir den Einstieg für neu- und wiedergewählte SBV, geben einen Überblick ihrer Aufgaben, Pflichten
und Rechte. Ein Kurzüberblick über erste Handlungsschritte und
Präventionsmaßnahmen wird gegeben.
Für die Praxis der Schwerbehindertenvertretungen reichen die
Kenntnisse zum SGB IX alleine nicht aus. Sie benötigen neben
Grundlagen der menschen-/behindertengerechten Gestaltung von
Arbeitsplätzen auch Kenntnisse der Gefährdungsbeurteilung.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Unterstützung
der Betroffenen beim Antrags- sowie Widerspruchsverfahren.
In diesem Seminar werden wir die Rechte und Möglichkeiten
anhand der gesetzlichen Regelungen erarbeiten und weitere
Schritte zur Prävention darstellen.
Themen
z Definition: Behinderung, Schwerbehinderung
z Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
z Zusammenarbeit SBV und Personalrat, Betriebsrat und
Mitarbeitervertretung
z Pflichten des Arbeitgebers
z Arbeitsrechtliche Sonderregelungen für schwerbehinderte
Menschen
z Bearbeitung von Fallbeispielen anhand betrieblicher
Anforderung
z Zusammenarbeit mit externen Anlaufstellen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Themen
z
z
z
z
z
Arbeitsorganisation
Antragsverfahren
Widerspruchsverfahren
Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung
z Inklusion
z Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
15.02. – 19.02.2016
05.09. – 09.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165350-141
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminar-Nr.: D3-165352-141
09.05. – 13.05.2016
12.12. – 16.12.2016
22.02. – 24.02.2016
24.10. – 26.10.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165351-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165353-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165354-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165355-141
Gute Arbeit – mit dem SGB IX | 9
8 | Gute Arbeit – mit dem SGB IX
SBV Grundlagen – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV und Personalräte der
Jobcenter
Die Integration von schwerbehinderten Menschen in der Dienststelle ist eine große Herausforderung für Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte.
Besonders durch die Neugründung der Jobcenter sind in dieser
Startphase wichtige relevante Regelungen des SGB IX zu beachten. In diesem Seminar werden die wichtigsten Anforderungen
des SGB IX erläutert, Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen aufgezeigt und erste Schritte zur Prävention dargestellt.
Themen
z
z
z
z
z
Definition Behinderung, Schwerbehinderung
Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
Zusammenarbeit SBV und Personalrat
Pflichten des Arbeitgebers
Kurzüberblick arbeitsrechtliche Sonderregelungen für
schwerbehinderte Menschen
z Beteiligungsrechte der SBV und PR bei der
Arbeitsplatzgestaltung
z Das Integrationsamt: Aufgabe und Möglichkeiten
z Bearbeitung von Fallbeispielen anhand betrieblicher Anforderung
Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX –
Aufgaben und Möglichkeiten der SBV
In Ergänzung zum alten Schwerbehindertengesetz ist in § 95 Abs. 1
SGB IX festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung
einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit
den allgemeinen Schulungsbedarf der Schwerbehindertenvertretung
erheblich erweitert und umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren.
Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse, die schwerbehinderten Menschen im Rahmen eines Feststellungs- und/oder eines Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen. Es
werden Möglichkeiten vorgestellt und erarbeitet, die Antragsteller bei
der Durchführung zu beraten. Ebenso wird vorgestellt, was zwingend
bei Widersprüchen zu beachten ist.
Themen
z
z
z
z
z
z
z
Einführung zur rechtlichen Bedeutung des Widerspruchs
Wesen des Widerspruchs
Wirkung des begehrten Verwaltungsakts
Formulierungsvorschläge für Widersprüche
Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt
Widerspruchsausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit
Rechtsmittel im Falle der Nichtabhilfe eines Widerspruches
Zielgruppe
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretung, Mitglieder des Personalrats und
der Jobcenter mit Entsendebeschluss
Freistellung
Schwerbehindertenvertretung sowie Mitglieder des Betriebsrats,
des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss
§ 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
Freistellung
Kosten
Seminarkostenpauschale 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
25.01. – 29.01.2016
14.11. – 18.11.2016
12.04.2016
20.09.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminar-Nr.: D3-165356-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165357-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-165358-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-165359-141
10 | Gute Arbeit – mit dem SGB IX
Aktuelle Rechtsprechung zum
Schwerbehindertenrecht
Die Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht unterliegt einem
ständigen Wandel. Diese hat unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die Rechte von Menschen mit Behinderung bzw. von
Behinderung bedrohter Menschen.
Dieses Seminar trägt dafür Sorge, dass sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch PR/BR und MAV auf dem aktuellen
Stand der rechtlichen Lage sind und entsprechende Maßnahmen in
Betrieb und Dienststelle einleiten können. Konkrete Themen sind
abhängig von der aktuellen Rechtsprechung. Bisher geplant sind
Gemeinsam lernen macht Spaß.
Themen
z
z
z
z
z
z
Sozialgerichtsklage
Aktuelle Rechtsprechung
Heilungsbewährung (§ 116 SGB IX)
Ausführung von Leistungen, persönliches Budget (§ 17 SGB IX)
Fallmanagement der Krankenkassen
Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Hinweis: Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse werden
vorausgesetzt.
02.03.2016
22.11.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-165360-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-165361-141
Es ist sehr schön zu erleben, dass
Teilnehmende sich fit machen und fit
halten und dabei immer wieder auf
uns setzen.
Danke für dieses Vertrauen!
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Gute Arbeit – mit dem SGB IX | 13
12 | Gute Arbeit – mit dem SGB IX
BEM I Eingliederungsmanagement
rechtssicher gestalten
Das Thema Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit hat im
novellierten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein noch stärkeres Gewicht
erhalten. Mit dem BEM steht den Interessenvertretungen und den
Schwerbehindertenvertretungen ein wichtiges Instrument zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Verfügung. Eine Betriebs/Dienstvereinbarung ist dabei ein sinnvolles Instrument, um
betroffene Beschäftigte besser zu schützen. In diesem Seminar wird
alles über die Beteiligungsrechte rund um das BEM und die Folgen
bei dessen Nichteinführung behandelt. Von der Informationsbeschaffung bis zur Erfolgskontrolle: Wir zeigen worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung des BEM wirklich ankommt.
Themen
z Rechtliche Grundlagen gemäß § 84 SGB IX
z Was bedeuten Prävention und BEM?
z Beteiligungsrechte von PR, BR, MAV und Schwerbehindertenvertretung
z Maßnahmen im Vorfeld
z Durchführungsmaßnahmen
z Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen/
berufliche Wiedereingliederung nach SGB IX
z Konstruktive Gesprächsführung im Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
z Kommunikation im Integrationsteam
z Erarbeitung von Bausteinen für Dienstvereinbarungen/
Betriebsvereinbarungen zum BEM
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
29.02. – 04.03.2016
19.09. – 23.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165362-141
Willingen,
Best Western Hotel
Seminar-Nr.: D3-165364-141
13.06. – 17.06.2016
05.12. – 09.12.2016
Goch, Sport- und
Tagungshotel De Poort
Seminar-Nr.: D3-165363-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165365-141
Gute Arbeit – mit dem SGB IX | 15
14 | Gute Arbeit – mit dem SGB IX
BEM II Praxisseminar
BEM für SBV und Personalräte der Jobcenter
Die ersten Schritte im BEM sind gemacht. Der rechtliche Rahmen
ist ggf. schon mit einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
gesteckt, die betrieblichen Akteure haben die Arbeit aufgenommen. Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BEM-Seminare, die die Rechtssicherheit aus dem
Grundseminar und bereits erste Erfahrungen in der praktischen
Arbeit mit BEM gesammelt haben. Dabei zeigen sich einige Stolpersteine bei z. B. Fragen wie: Wie kann ich mit welchen externen
Institutionen zusammenarbeiten? Wie spreche ich Kolleginnen
und Kollegen an, bei denen ich Handlungsbedarf vermute? Wie
können Kolleginnen und Kollegen BEM als Möglichkeit der Unterstützung statt als Kontrolle wahrnehmen?
In diesem Seminar wollen wir uns mit diesen und ähnlichen Fragen auseinandersetzen und die eigenen Handlungsoptionen erweitern.
Das Thema Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit hat im
novellierten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein noch stärkeres Gewicht
erhalten. Mit dem BEM steht dem Personalrat und den Schwerbehindertenvertretungen ein wichtiges Instrument zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Verfügung. Eine Dienstvereinbarung ist
dabei ein sinnvolles Instrument, um betroffene ArbeitnehmerInnen
besser zu schützen. In diesem Seminar wird alles über die Beteiligungsrechte rund um das BEM und die Folgen bei dessen Nichteinführung behandelt. Von der Informationsbeschaffung bis zur Erfolgskontrolle: Wir zeigen auf, worauf es bei der Vorbereitung und
Durchführung des BEM wirklich ankommt.
Themen
z
z
z
z
z
z
z
Ziele, Aufbau und Arbeit des BEM in der Praxis
Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Umsetzung des BEM
Datenschutz und Schweigepflicht
BEM-Prozess und Rollenverständnis
Sensible Gesprächsführung
Kollegiale Beratung und Fallbesprechung
Transfer in die Praxis
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Themen
z Rechtliche Grundlagen gemäß § 84 SGB IX
z Was bedeuten Prävention und BEM?
z Beteiligungsrechte von Personalrat und
Schwerbehindertenvertretung
z Maßnahmen im Vorfeld
z Durchführungsmaßnahmen
z Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen/berufliche
Wiedereingliederung nach SGB IX
z Auswertung und Erfolgskontrolle
z Konstruktive Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
z Kommunikation im Integrationsteam
z Erarbeitung von Bausteinen für Dienstvereinbarungen zum BEM
z Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung
der Jobcenter mit Entsendebeschluss
Freistellung
§ 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,– Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Kosten
02.05. – 04.05.2016
07.11. – 09.11.2016
14.03. – 18.03.2016
21.11. – 25.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165366-141
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminar-Nr.: D3-165367-141
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminar-Nr.: D3-165368-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminar-Nr.: D3-165369-141
Seminarkostenpauschale: 749,– Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Gremienschulungen | 17
16 | Gute Arbeit – mit dem SGB IX
Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
Das Arbeits- und Sozialrecht ist geprägt durch Rechtsprechungen
an den Arbeits- und Sozialgerichten. Die Formulierungen der Gesetzestexte werden in der Praxis häufig unterschiedlich ausgelegt.
Deswegen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung sehr
wichtig, sich über die aktuellen Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. In diesem Seminar geht es gezielt um die Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Themen
z Die Klage vor dem Arbeits- und dem Sozialgericht
z Beweislastdarlegung im Prozess
z Auswirkung einer fehlenden Beteiligung der
Interessenvertretung
z Auswirkungen beim Kündigungsschutzprozess
z Aktuelle Rechtsprechung
Wir machen es passgenau – Gremienschulungen
nach Bedarf für Schwerbehindertenvertretungen,
Betriebs-und Personalräte, Mitarbeitervertretungen
und Jugend-und Auszubildendenvertretungen –
auf Wunsch auch als bezirkliche Seminare
Gemeinsam besser werden: Manche Mitarbeitervertretungen
möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neu gewähltes
Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will. Oder wenn
Wahlen außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums anstehen.
Oder wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen
erfordern. Hier bieten wir einen genau abgestimmten Service und
stellen uns flexibel auf die jeweiligen Anforderungen ein.
Zielgruppe
Möglichkeit 1:
Sie wählen ein Seminarthema aus unserem Programm
und vereinbaren mit uns Ihren WUNSCHTERMIN.
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Möglichkeit 2:
Sie kombinieren bestimmte Schwerpunkte aus verschiedenen
Seminarthemen zu Ihrem THEMENMIX.
Freistellung
Möglichkeit 3:
Sie nennen uns Ihren Wissensbedarf und wir entwickeln
für Ihr Gremium ein passgenaues SCHULUNGSKONZEPT.
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Möglichkeit 4:
Sie nutzen unser Wissen und unsere Erfahrung für Ihre
TEAM-ENTWICKLUNG und bei der Erarbeitung von
HANDLUNGSSTRATEGIEN.
Kosten
Sie erhalten ein detailliertes Angebot.
Seminarort
Betrieb/Unternehmen bzw. Dienststelle
oder Seminarhotel/Bildungsstätte
Dauer
Nach Bedarf und Absprache
23.02.2016
15.11.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-165370-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-165371-141
Anfragen, Beratung und Planung:
Telefon: 0211 17523-308
| 19
18 | Gute Arbeit – mit dem SGB IX
Betriebliches Gesundheitsmanagement
mitgestalten I
Grundlagen der betrieblichen Gesundheitsschutzorganisation
Tiefgreifende Veränderung der Arbeitsorganisation sowie der demografische Wandel zeigen dringenden Handlungsbedarf bei der
psychischen wie physischen Gesundheit von Beschäftigten auf. In
vielen Verwaltungen, Betrieben und sozialen Einrichtungen ist das
Thema der Mitarbeitergesundheit inzwischen aufgegriffen worden.
Es gibt einen Arbeitsschutzausschuss, ein geregeltes BEM-Verfahren, Angebote zur Gesundheitsförderung und im besten Fall sind
sogar schon Maßnahmen zur Bewältigung psychischer Belastungen in Angriff genommen worden.
Damit diese Strukturen und Einzelmaßnahmen sinnvoll und nachhaltig greifen können, müssen sie miteinander verbunden und in
ein System eingebracht werden – eben ein Betriebliches Gesundheitsmanagement-System. Die Möglichkeiten der Einflussnahme
durch die Interessenvertretungen sind hier vielfältig: Schließlich gilt
es, das Betriebliche Gesundheitsmanagement auch als strategisches Instrument zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen innerhalb
der Organisation kontinuierlich zu verbessern. Das Seminar vermittelt Grundlagen eines Betrieblichen GesundheitsmanagementSystems sowie Handlungsstrategien zur Einführung und effektiven
Nutzung eines BGM.
Themen
z Aufbau und Merkmale eines funktionierenden Betrieblichen
Gesundheitsmanagements
z Vorhandene betriebliche Strukturen zur Unterstützung erkennen
und nutzen
z Gesetzliche Rahmenbedingungen für Gesundheit im Betrieb
z Die Gefährdungsbeurteilung als ein BGM-Instrument
kennenlernen
z Beteiligungsstrategien der Interessenvertretung bei der
Einführung und Umsetzung eines BGM
z Beispiele guter Praxis
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem
Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG
§ 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
13.04. – 15.04.2016
28.09. – 30.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminar-Nr.: D3-166732-742
Hamm,
Mercure Hotel
Seminar-Nr.: D3-166733-742
Infos | 21
20 | Infos
Der Weg zur Teilnahme für SchwerbehindertenVertrauenspersonen nach § 96 (4) SGB IX
Auswahl
Die Vertrauensperson wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus
und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
Musterschreiben für SchwerbehindertenVertrauenspersonen für die Mitteilung an den Arbeitgeber
An den Arbeitgeber
g
Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit fasst die Vertrauensperson den
Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
g
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Vertrauensperson (gerne auch per
Fax 0211 175 23-261) mit Anmeldebogen in diesem Heft.
g
Mitteilung an den Arbeitgeber
Die Vertrauensperson teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
g
Einladung/Unterlagen
Die Vertrauensperson erhält die Einladungsunterlagen vom
DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Wenn der Arbeitgeber blockt – Das »Nein« zur Schulung
Kommt der Arbeitgeber dem Antrag auf Freistellung nicht nach oder reagiert nicht
bis zur gesetzten Frist und Gespräche helfen nicht weiter, so ist ggf. eine schnelle
Klärung mittels einstweiliger Verfügung bei den Arbeitsgerichten notwendig.
Wenn der Arbeitgeber die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und
Gespräche nicht weiterhelfen, ist ein Beschlussverfahren einzuleiten.
Hinweise zur Freistellung für den Personalrat, Betriebsrat
und Mitarbeitervertretung finden Sie/findet ihr auch unter:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Ich habe am ..............................................................................................
beschlossen, an der Schulungsveranstaltung
Titel der Veranstaltung: ............................................................................
...................................................................................................................
vom ................................. bis ............................... in meiner Eigenschaft
als Vertrauensperson der Schwerbehinderten teilzunehmen.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte
ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen
kann.
Mit freundlichem Gruß
...................................................................................................................
Unterschrift
Anmeldung | 23
22 | Infos
Anmeldungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie
von uns eine schriftliche Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen. Mehrtägige Seminare beinhalten Unterkunft und
Vollpension, bei Tagesseminaren die Verpflegung in dem Hotel
bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Buchung des
Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug der gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Im begründeten
Einzelfall kann die Teilnahme bei Mehrtages-Seminaren im Hotel
bzw. in der Bildungsstätte ohne Übernachtung gebucht werden.
Dies ist mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. rechtzeitig vor Seminarbeginn abzustimmen. Der Bezug der gastronomischen Leistungen bleibt davon unberührt. Die Rechnungsstellung erfolgt
nach dem Seminar.
Verbindliche Anmeldung – einfach faxen: 0211 17523-261 – oder per Post!
Seminartitel: .................................................................................................................
Seminar-Nr.: ................................. von: ............................... bis: .................................
Name: ................................................. Vorname: .......................................................
Privatadresse
Straße: ..........................................................................................................................
PLZ: ....................... Wohnort: .....................................................................................
Telefon: .................................... E-Mail: .......................................................................
Absagen/Ausfallkosten
Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage bei uns eingehen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Beginn von Mehrtages-Seminaren entstehen keine Kosten. Bei
kurzfristigen Absagen, d.h. 20 - 4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 - 3 Tage
vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in
Rechnung. Werden dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der
Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor
Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absagen ab 6
Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
des Betriebs/der Dienststelle
Dienststelle: .................................................................................................................
Straße: ..........................................................................................................................
PLZ: ....................... Wohnort: .....................................................................................
Telefon: .................................... E-Mail: .......................................................................
Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen):
❑ 37 (6) BetrVG
❑ § 96 (4) SGB IX
❑ § 42 (5) LPVG
❑ § 19 (3) MVG
❑ § 16 (2) LGG
❑ §10 (5) BGleiG
❑ § 46 (6) BPersVG
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