Ausschreibung Betrieb der Kantine im Landgericht Dortmund

Ausschreibung
Betrieb der Kantine im Landgericht Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund
Zeitpunkt und Dauer
Das Landgericht Dortmund sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens jedoch
ab dem 01.02.2017 eine engagierte Pächterin oder einen engagierten Pächter für die
Bewirtschaftung der Kantine im Landgericht Dortmund. Die Ausschreibung richtet
sich auch an Träger von Beschäftigungsprojekten für benachteiligte Zielgruppen.
Der Vertrag wird zunächst über eine Probezeit von einem halben Jahr abgeschlossen und kann dann unbefristet, mit beiderseitigem Kündigungsrecht, verlängert werden.
Voraussetzungen
Es wird eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin / Koch sowie mehrjährige
Erfahrung in der Gastronomie erwartet. Sollten Sie eine Firma betreiben, liegt Ihr Geschäftsfeld in bevorzugter Weise vorrangig im Betrieb von Kantinen.
Idealerweise führen Sie die Kantine des Landgerichts selbst vor Ort.
Mit schmackhaftem und unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten gesunden und ausgewogenen Gerichten sollten Sie die Kantine zu einem gern aufgesuchten sozialen Mittelpunkt der Behörde machen.
Darüber hinaus soll im Vormittagsbereich eine Auswahl an belegten Brötchen, sowie
Heiß- und Kaltgetränken und Snacks das Verpflegungsangebot erweitern.
Unter Umständen ist auch der Betrieb der Kantine über ein Catering vorstellbar.
Leistungen
Für den Kantinenbetrieb wird eine funktionsfähige, komplett ausgestattete Küche mit
Neben- und Sozialraum zur Verfügung gestellt. Personal wird nicht gestellt.
Eine den steuerrechtlichen Erfordernissen konforme Registrierkasse ist von der
Pächterin ebenfalls selbst zu stellen.
Eine Pacht wird nicht erhoben, Betriebskosten (Wasser, Heizung, Strom) sowie die
Wartung der Gebäudetechnik und der Geräte werden aus Landesmitteln übernommen, ebenso die erstmalige Ausstattung der Kantine mit Geräten (Küchenmaschinen, Koch- und Essgeschirr, Bestecke, Küchenwäsche und dergl.)
Die Kapazität im Nutzeraufenthaltsbereich beträgt 70 Sitzplätze.
Diese Leistungen werden unter der Voraussetzung übernommen, dass die dadurch
erzielten Ersparnisse vom Pächter an den Kunden weiter gegeben werden und die
Preise sozialverträglich kalkuliert werden.
Speisenangebot und Preise
Mittags sollen nach Möglichkeit mindestens zwei unterschiedliche Hauptgerichte angeboten werden. Mindestens eines der Gerichte soll als vegetarische Variante ausgegeben werden können.
Die Preise betragen derzeit pro Gericht zwischen 3,90 € und 4,50 €
Die derzeitige Pächterin bietet zusätzlich an ausgewählten Tagen gegen Vorbestellung ein höherwertiges Gericht zu einem Preis von bis zu 7,-- € an.
Besonderer Wert wird auf eine Speisen- und Lebensmittelauswahl sowie Nahrungszubereitung nach ernährungsphysiologischen Grundsätzen gelegt. Diese Strategie
soll sich am Ziel einer gesundheitsfördernden Ernährung und nährstoffschonenden
Zubereitung orientieren und eine Abwechslung und Vielfalt im Speisenplan erkennen
lassen und ggf. die Verwendung von frischen und regionalen Produkten präferieren.
Zeiten
Das Mittagessen soll arbeitstäglich (Mo – Fr.) von 11.30 bis 14.00 Uhr angeboten
werden; darüber hinaus soll in der Zeit von 8.30 bis 15.00 Uhr der Verkauf von Buffetwaren und Heiß- und Kaltgetränken , sowie bei Bedarf das Catering bzw. die Versorgung für Besprechungen und Veranstaltungen (mit gesonderter Abrechnung)
übernommen werden.
Die Schließung der Kantine an Arbeitstagen kann allerdings nur mit Zustimmung des
Verpächters erfolgen.
Kundenkreis / Anzahl der Essen
Bei dem Landgericht Dortmund sind um die 200 Personen beschäftigt.
Weiterhin steht die Kantine dem Publikum, Seminarteilnehmern und den Bediensteten der nah gelegenen weiteren Justizbehörden und Angehörige umliegender Privatfirmen offen.
Es werden derzeit durchschnittlich 70 bis 90 Mittagessen ausgegeben, wobei es keine garantierte Mindestabnahme gibt.
Interessenbekundung / Besichtigung
Bei Interesse zum Betrieb der Kantine im Landgericht Dortmund bitten wir Sie folgende Unterlagen spätestens bis zum 09.12.2016 an die unten genannte Stelle zu
senden.
a) Tabellarischer Lebenslauf
b) Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Ausbildungszeugnisse, Referenzen o.ä.)
c) Konzeptvorschlag (Speiseplan für zwei Wochen nebst Preisliste für belegte
Brötchen, Heiß- und Kaltgetränke)
d) Eigenerklärung des Bewerbers zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern
und Abgaben.
e) polizeiliches Führungszeugnis (kann auch später nachgereicht werden)
Träger von Beschäftigungsprojekten für benachteiligte Zielgruppen stellen bitte in
einem Anschreiben die Einrichtung sowie die Projektkonzeption vor und fügen bitte
die Unterlagen zu a) und b) derjenigen Personen bei, die für die Kantine die Leitungsfunktion übernehmen sollen.
Danach wird mit Ihnen ggf. ein Termin für eine Objektbesichtigung vereinbart, bei
dem auch inhaltliche Ideen und Erwartungen erörtert werden können.
Ihre Unterlagen richten Sie bitte an:
Präsidentin des Landgerichts Dortmund
Kaiserstr. 34
44135 Dortmund