Antrag an den BTB Gewerkschaftstag 2016 Antragsteller: FG Umwelt Antrag betr.: Abschlagsfreie Antragszurruhesetzung nach dem 1. DRModG bei Erreichen von 45 Dienstjahre inklusive der Anerkennung des erforderlichen externen Studienzeiten Antrag: Der Gewerkschaftstag des BTB Hessen möge beschließen: Der DBB Hessen setzt sich im politischen Raum dafür ein, dass die externe Studienzeiten bzw. Ausbildungszeiten der technischen Beamten, ebenso wie die der Verwaltungsbeamten, welche bei vollen Bezügen verwaltungsintern studieren, für die Berechnung der erforderlichen 45 Dienstjahre nach dem 1. DRModG anerkannt werden. Die Ungleichbehandlung, hinsichtlich der Anerkennung von Studien- bzw. Ausbildungszeiten sowie Vorzeiten in externen Betrieben, zwischen technischer und allgemeiner Verwaltung ist nicht hinnehmbar. Begründung: Nach dem 1. DRModG können Beamte nach Erreichen von 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Bei Verwaltungsbeamten zählt zum Erreichen der 45 Dienstjahre die interne Studienzeit (3 Jahre) an der Verwaltungsfachhochschule mit; dies bei Gewährung entsprechender staatlicher Ausbildungsvergütung. Bei technischen Beamten wird hingegen die externe aber zwingend für die Laufbahn nötige Studienzeit oder Ausbildungszeit in externen Betrieben außerhalb des Öffentlichen Dienstes nicht angerechnet. Dies ist eine Benachteiligung, zumal das Fachstudium auf eigene Kosten - ohne staatliche Bezüge absolviert wird. Auch externe Ausbildungsgänge zum Meister oder Techniker werden häufig gewünscht oder als Laufbahnvoraussetzung gefordert, aber zeitlich hinsichtlich der Anerkennungszeiten nach dem 1. DRModG nicht angerechnet. Innerhalb der technischen Fachverwaltungen gibt es überwiegend keine fachlichen Ausbildungsgänge oder technische Studiengänge. Technische Beamte werden gegenüber Verwaltungsbeamten nach dem 1. DRModG benachteiligt. Dies ist nicht hinnehmbar. Beschlussempfehlung: Annahme - Ablehnung - Arbeitsmaterial Beschluss: Annahme - Ablehnung - Arbeitsmaterial
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