Do 404 – 87 Bei dem Sozialgericht Dortmund ist voraussichtlich ab dem 01.01.2017 eine Stelle für eine Regierungsbeschäftigte in einer Serviceeinheit (Entgeltgruppe 6 TV-L) zunächst befristet bis zum 31.12.2017 zu besetzen. Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39,83 Std./Woche. Das Grundgehalt der Entgeltgruppe 6 TV-L Stufe 1 beträgt 2.256,97 EUR brutto (Stand: 01.03.2016). Die Tätigkeit eignet sich auch für eine Teilzeitbeschäftigung (ab 0,5 Stellenanteil). Gleitende Arbeitszeit ist obligatorisch. Der Dienstort ist Dortmund. Die Befristung erfolgt gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Bewerber/innen, die nicht bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen stehen bzw. standen. Es handelt sich um eine Tätigkeit als Beschäftigte/r in einer Serviceeinheit nach der Protokollerklärung Nr. 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L. An persönlicher und sozialer Kompetenz werden erwartet: . Gute schreibtechnische Fertigkeiten (mindestens 270 Anschläge/Min.) . Sicheres Beherrschen der deutschen Rechtschreibung . Kenntnisse und Erfahrungen in der Textverarbeitung . Ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, insbesondere die Bereitschaft, sich in neue IT-Programme einzuarbeiten . Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit . selbständiges Arbeiten . hohe Belastbarkeit . hohe Kommunikationsfähigkeit . Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Nach der in der Landesverwaltung verwendeten Definition haben auch diejenigen Menschen einen Migrationshintergrund, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, aber außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren und seit dem 01. Januar 1950 nach Deutschland zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil diese Kriterien erfüllt. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Hüttemann (Tel.: 0231/5415-408) zur Verfügung. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 23.11.2016 an die Präsidentin des Sozialgerichts Dortmund Ruhrallee 1 44139 Dortmund
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