21.11.2016 11:36:23 Polizzennummer Antrag auf eine HDI Haushaltsversicherung - Heimvorteil Antragsart Versicherungsbeginn Hauptfälligkeit Ablauf Neuvertrag .. 01.01. 01.01.1 Geburtsdatum Telefon Versicherungsnehmer Adresse .. E-Mail Fax Prämienzahlung (Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt) Zahlungsart SEPA-Lastschrift Zahlungsweise Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen IBAN: BIC: Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/unsere kontoführende Bank ermächtigt, die SEPA-Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer kontoführenden Bank zu veranlassen. Unterschrift des Kontozeichnungsberechtigten: Haushaltsversicherung Ein- oder Zweifamilienhaus Wohnnutzfläche in m²: befindet sich die Wohnung in Wien oder in den Bezirken Mödling, Baden? das Gebäude wird mind. von einer Person 180 Tage pro Jahr, auch nachtsüber, bewohnt? mit Einwand der Unterversicherung: Zusatzpaket TOP-Heimvorteil (+15%): Seite 1/3 21.11.2016 11:36:23 Versicherungsnehmer: Haftungserweiterungen: Erhöhung der Privathaftpflicht auf € 5 Mio.: Maschinen und Geräte (Selbstbehalt € 100,--): Prämiennachlässe: Selbstbehalt: Sicherheitseingangstür: VSÖ geprüfte Alarmanlage: Prämienübersicht: Höchsthaftungssumme: € 0,00 Höchsthaftungssumme Keller: Jahresbruttoprämie € 0,00 Prämie nach Zahlungsart € 0,00 Seite 2/3 € 0,00 21.11.2016 11:36:23 Versicherungsnehmer: Risikofragen: Wurde Ihnen bereits die Versicherung der beantragten Risken gekündigt, abgelehnt oder einvernehmlich gelöst? nein Allgemeine Vertragsgrundlagen 1. Prämienzahlung - Modalitäten Die Vereinbarung der unterjährigen Zahlungsweise (monatlich, viertel- und halbjährlich) beeinträchtigt nicht die Fälligkeit der Jahresprämie. Bei Nichteinhaltung der unterjährigen Zahlung ist die HDI Versicherung AG zur Einforderung der Jahresprämie berechtigt. Ich habe die Möglichkeit, die Prämienzahlung mittels SEPA-Lastschrift vorzunehmen. Dies erfolgt kostenfrei. Ich nehme zur Kenntnis, dass Bankkosten für zurückgeleitete Lastschriften dem Versicherungsnehmer bzw. Prämienzahler angelastet werden. Sie können jedoch auch die Zahlung der Prämie mit Zahlschein vornehmen. Sie erhalten die Prämienaufforderung samt vorgedrucktem Zahlschein rechtzeitig vor Prämienfälligkeit zugesendet. 2. Richtigkeit der Angaben Der Antragsteller ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und Versicherten müssen in geschriebener Form erfolgen. Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer verbindlich, wenn sie in geschriebener Form ausgefertigt und vom Versicherer firmenmäßig gezeichnet sind - ausgenommen bei Verbrauchergeschäften. 3. Beginn des Versicherungsschutzes Beginn des Versicherungsschutzes gemäß § 1 a Abs. 2, Vers.VG: Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang des Versicherungsscheines (Polizze) oder einer gesonderten Annahmeerklärung zustande. Vor diesem Zeitpunkt besteht kein Versicherungsschutz – sofern nicht vorläufige Deckung gewährt worden ist. Bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz bereits mit Hinterlegung der Versicherungsbestätigung (VB) bei der zuständigen Behörde. 4. Vereinbarte Geschäftsgebühr gemäß § 40 Vers.VG Es gilt als vereinbart, dass im Falle einer frühzeitigen Vertragsauflösung gemäß §§ 16, 17 und 38 des Versicherungsvertragsgesetzes (Rücktritt) eine Geschäftsgebühr von 25 % der Jahresnettoprämie an die HDI Versicherung AG zu entrichten ist. 5. 5c Vers.VG – Rücktrittsrecht für Verbraucher (1) Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er vom Versicherungsvertrag oder seiner Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen in geschriebener Form zurücktreten. Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. (2) Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem dem Versicherungsnehmer 1. der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung, 2. die in §§ 252, 253 und § 255 VAG 2016 sowie in den §§ 137f Abs. 7 und 8 und 137g in Verbindung mit § 137h GewO 1994 vorgesehenen Informationen und 3. eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugegangen sind. (3) Das Rücktrittsrecht nach Abs. 1 steht dem Versicherungsnehmer nicht zu, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Es erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. 6. Auskunftspflicht Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige Auskünfte (§§ 16, 17, 22 Vers.VG) die Leistungsfreiheit im Schadensfall zur Folge haben kann. 7. Abreden Der Antragsteller bestätigt, dass keine sonstigen Abreden getroffen wurden. Weiters wird der Erhalt einer Antragskopie bestätigt. Der Antragsteller stimmt der Zusendung elektronischer Post zu Werbezwecken (Information über Versicherungsprodukte und Veranstaltungen der HDI Versicherung AG) zu. O ja O nein Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden Der Antragsteller bestätigt den Erhalt des Informationsblattes gem. § 24 DSG zur Datenanwendung des Versicherers und stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu, dass die HDI Versicherung AG seine Daten, so wie im Informationsblatt mitgeteilt, verwendet. O ja O nein Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Spartenbezogene Vertragsgrundlagen für die Haushaltsversicherung 1. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABHV 2007) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Eigenheimversicherung (ABEV 2007) sowie etwaige Besondere Bedingungen zugrunde. Bei Bündelung einer Haushalt- und der Eigenheimversicherung in einer Polizze handelt es sich um zwei Einzelverträge, die rechtliche Selbständigkeit besitzen und daher nicht zwingend rechtlich die gleiche Behandlung erfahren müssen. 2. Die Prämienbemessungsgrundlage und die Prämie werden jährlich zur Hauptfälligkeit entsprechend den Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI 2000 ABHV 2007 Art. 18) bzw. des Baukostenindex (BKI 2005 ABEV 2007 Art. 19) angepasst. Ich wurde über die Vertragsbedingungen und die Rechtsfolgen vollständig und umfangreich informiert. Die Prämienhöhe, den Versicherungs- sowie den Produktumfang habe ich zur Kenntnis genommen. Ihr Betreuer: Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers (14) HDI Versicherung AG, 1120 Wien, Edelsinnstraße 7-11, Tel. 050 905-0; 1220 Wien, Erzherzog Karl Straße 19a, Tel. 050 905 501 770, 6020 Innsbruck, Eduard-Bodem-Gasse 9, Tel. 050 905/531, Fax DW 532 50; 4020 Linz, Stahlstraße 2-4, Tel. 050 905/511 Fax DW 50 512 50 9500 Villach, Italienerstraße 10a, Tel. 050 905/571, Fax DW 572 50; 8020 Graz, Liebenauer Hauptstraße 246, Tel. 050 905/561, Fax DW 562 50; 6850 Dornbirn, Zollgasse 10, Tel. 050 905/541, Fax DW 542 50; 5020 Salzburg, Alpenstraße 99, Tel. 050 905/521, Fax DW 522 50 www.hdi.at CID/Creditor Identification: AT96ZZZ00000002670 Seite 3/3
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