Informationen zum Nachteilsausgleich (NTA) LRS der Zentralen

Informationen zum Nachteilsausgleich (NTA) LRS der Zentralen Prüfung (ZP10)
Um einen sogenannten Nachteilsausgleich (zum Beispiel über eine verlängerte Arbeitszeit)
für Schüler/innen mit einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) oder einer Legasthenie zu
erhalten, muss speziell für die Zentralen Prüfungen der 10. Klasse ein separater Antrag
gestellt werden.
Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten bis zum Ende des 1. Halbjahres zu stellen
(Fristende: Zeugnisausgabe des 1. Halbjahreszeugnisses).
Vorgefertigte Anträge können Sie bei Fr. Wolfframm (also bei mir) erhalten. Ich stehe Ihnen
bei Fragen gerne zur Seite.
Generell gilt natürlich auch ein formloser Antrag.
Den Antrag geben Sie bitte bei mir zur weiteren Bearbeitung ab.
Die Genehmigung des Antrags erfolgt ausschließlich durch die Schulleitung!
Bitte beachten Sie, dass ein NTA (Nachteilsausgleich) für die ZP 10 natürlich nur dann
gewährt werden kann, wenn bereits in den vorangegangenen Schuljahren
dementsprechende NTA`s gestellt worden sind.
Für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik wäre individuell den Bedürfnissen
abgestimmt, folgender Unterstützungsbedarf möglich:
Deutsch:
Arbeitszeitverlängerung: Teil I von maximal 10 Minuten
Teil II von maximal 15 Minuten
Verlängerung der Auswahlzeit von maximal 15 Minuten
Die Rechtschreibung wird nicht bewertet.
Englisch:
Arbeitszeitverlängerung: Teil I von maximal 10 Minuten
Teil II von maximal 10 Minuten
Mathematik:
Arbeitszeitverlängerung: Teil I von maximal 5 Minuten
Teil II von maximal 15 Minuten
Hoffentlich haben Ihnen die Informationen weitergeholfen und wir wünschen allen
Beteiligten viel Erfolg!
Ihre
LRS-Beauftragte
(S. Wolfframm)