Informationen zum Nachteilsausgleich (NTA) LRS der Zentralen Prüfung (ZP10) Um einen sogenannten Nachteilsausgleich (zum Beispiel über eine verlängerte Arbeitszeit) für Schüler/innen mit einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) oder einer Legasthenie zu erhalten, muss speziell für die Zentralen Prüfungen der 10. Klasse ein separater Antrag gestellt werden. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten bis zum Ende des 1. Halbjahres zu stellen (Fristende: Zeugnisausgabe des 1. Halbjahreszeugnisses). Vorgefertigte Anträge können Sie bei Fr. Wolfframm (also bei mir) erhalten. Ich stehe Ihnen bei Fragen gerne zur Seite. Generell gilt natürlich auch ein formloser Antrag. Den Antrag geben Sie bitte bei mir zur weiteren Bearbeitung ab. Die Genehmigung des Antrags erfolgt ausschließlich durch die Schulleitung! Bitte beachten Sie, dass ein NTA (Nachteilsausgleich) für die ZP 10 natürlich nur dann gewährt werden kann, wenn bereits in den vorangegangenen Schuljahren dementsprechende NTA`s gestellt worden sind. Für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik wäre individuell den Bedürfnissen abgestimmt, folgender Unterstützungsbedarf möglich: Deutsch: Arbeitszeitverlängerung: Teil I von maximal 10 Minuten Teil II von maximal 15 Minuten Verlängerung der Auswahlzeit von maximal 15 Minuten Die Rechtschreibung wird nicht bewertet. Englisch: Arbeitszeitverlängerung: Teil I von maximal 10 Minuten Teil II von maximal 10 Minuten Mathematik: Arbeitszeitverlängerung: Teil I von maximal 5 Minuten Teil II von maximal 15 Minuten Hoffentlich haben Ihnen die Informationen weitergeholfen und wir wünschen allen Beteiligten viel Erfolg! Ihre LRS-Beauftragte (S. Wolfframm)
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