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Die AfD-Fraktion lehnt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Harburger Berg/West“ ab.
Begründung:
Das Anliegen, das denkmalgeschützte Gebäude „Nachtigall“ zu erhalten und renovieren zu lassen,
unterstützt die AfD. Wir sind aber der Ansicht, dass dies auf andere Weise gelingen muss, als dass
westlich und südlich von diesem Gebäude großflächige Bebauung stattfindet.
Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile des Konzepts überwiegen für die AfD die Nachteile.
Auf dem zu bebauenden Gelände befindet sich ein Wald, der gerodet werden müßte. Stadtnahe
Waldflächen sollten unserer Ansicht nach erhalten bleiben, insbesondere, wenn sie auch noch an
einer vielbefahrenen Straße, wie der B 3, liegen. Die Bäume erfüllen hier eine wichtige Filterfunktion
und tragen damit zur Luftqualität positiv bei. Der Stadt ist es nicht gelungen, eine adäquate
Ausgleichsfläche im Stadtgebiet selbst zu finden. Erst im Landkreis, ca. 20 km nördlich an der B 3, in
Offen, kurz vor Bergen, ist nun eine Ausgleichsbewaldung erfolgt. Zur Reinigung der Luft in der Stadt
Celle kann dieser Wald nicht beitragen.
Mit der vorgesehenen Bebauung geht zudem eine großflächige Versiegelung des Areals einher.
Gerade, weil der Harburger Berg ein nicht unerhebliches Gefälle besitzt und es sich um ein
Hanggrundstück handelt, meinen wir, dass eine Versickerung des anfallenden Regenwassers
weiterhin vollflächig auf dem betroffenen Gebiet erforderlich ist, um Wasserschäden des
darunterliegenden Teils, insbesondere auch des Kindergartens, sowie Erosion zu vermeiden.
Das vorgesehene Bebauungsgebiet liegt unmittelbar hinter der Hehlentorschule und vor einem
Kindergarten. Nach Meinung der AfD ist auch für die Kindergarten- und Schulkinder ein
Waldgrundstück ansehnlicher und dem Wohlbefinden zuträglicher, als eine Wohnsiedlung.
Schließlich empfinden wir den Harburger Berg in seiner jetzigen Form eines Hohlwegs, der links und
rechts von einer Mauer mit durchgängiger Baumbepflanzung gesäumt wird, als für Celle typisches
und attraktive Einfallstor zur Innenstadt aus Richtung Norden. Da die Bebauungsgrenzen im
südöstlichen Teil des B-Plans nur wenige Meter von der Baumbepflanzung und der Mauer zum
Harburger Berg entfernt liegen, sehen wir den Bestand der dortigen Bäume sowie der Mauer als
nicht gesichert an. Es ist schon fraglich, ob die Mauer in der jetzigen Form stehenbleiben kann, wenn
unmittelbar dahinter Fundamente für Gebäude in den Boden eingebracht werden.
Die Stadtverwaltung begründet das Vorhaben u.a. mit der sog. Bebauungsverdichtung bzw. dem
Schließen von Baulücken. Auch diesem Anliegen steht die AfD zwar im Allgeimeinen positiv
gegenüber. Es ist für uns aber nicht nachvollziehbar, weshalb hierzu ein Waldgrundstück am Hang
mit Veränderung des prägenden Haburger-Berg-Hohlwegs gerodet werden muß, während es im
Stadtgebiet genügend Brachflächen gibt, die problemlos eine nachverdichtende Bebauung zulassen,
wie etwa das nur wenige hundert Meter entfernte Grundstück der ehemaligen Gärtnerei
Hundertmark oder das Gelände der früheren Stadtwerke.