Amt für Volksschule Hinweise zur Planung der Umsetzungsphase ab August 2017 Die Einführung des neuen Lehrplans erfolgt in den meisten Schulgemeinden mit Unterstützung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Sie sorgen im Auftrag der Schule für die pädagogische Umsetzung des Lehrplans in den Schulgemeinden. Fragen zum Infrastrukturbereich und zu organisatorischen Belangen werden von den Behörden und den Schulleitungen bearbeitet. Das Amt für Volksschule erinnert daran, dass ab Schuljahr 2017/18 die Umsetzungsphase des neuen Lehrplans beginnt. Er muss nicht in einem Zug, sondern kann in Teilen etappiert eingeführt werden. Für die Arbeit an den sechs kantonalen Umsetzungszielen stehen vier Jahre zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen regelt das Einführungskonzept (Juni 2015). Primarschule: Französisch Der Französischunterricht wird bis zum definitiven Beschluss des Grossen Rates wie gehabt weitergeführt und kann mindestens auf der Primarschule in Halbklassen unterrichtet werden. Primarschule: Gestalten in Mehrklassenschulen In der 5. Klasse kann Bildnerisches Gestalten (eine Wochenlektion) während eines Semesters beispielsweise als Doppellektion unterrichtet werden. Im zweiten Semester können Doppellektionen in einem anderen Fach, z. B. Medien und Informatik oder Technisches Gestalten, unterrichtet werden. Falls die Unterrichtsorganisation im Gestalten in Mehrklassenschulen zu Schwierigkeiten führt, kann die Schulaufsicht Abweichungen von der Stundentafel bewilligen. Sekundarschule: Berufliche Orientierung Die Lehrmittel für dieses Modul können im Lehrmittelshop der BLDZ bezogen werden. Auf der AV-Webseite steht ein Überblick zur Lehrmittelsituation zur Verfügung. Sekundarschule: Wirtschaft, Arbeit, Haushalt Es ist möglich, das Kochen auch weiterhin in einem Block von vier Lektionen zu unterrichten. Beachten Sie dafür die konkrete Umsetzungsmöglichkeit im Dokument Stundentafel Sekundarschule. Für die Lehrpersonen wird im Schuljahr 2017/18 eine einmalige obligatorische Weiterbildung durchgeführt. Sekundarschule: NT und RZG als Einzelfächer oder Sammelfach Es bleibt den Schulgemeinden im Rahmen ihrer Autonomie frei, Natur und Technik resp. Räume, Zeiten, Gesellschaften als Sammelfach oder als getrennte Fächer zu unterrichten und zu bewerten. Schulen, die in Einzelfächern unterrichten beachten die entsprechenden Richtwerte im Dokument Stundentafel Sekundarschule. 135 2015 2/2 Sekundarschule: Wahlpflichtfächer In der 2. Klasse müssen von der Schule 3 - 6 Lektionen im Wahlpflichtangebot angeboten werden. Die Wahl der Fächer steht den Schulen frei, dabei ist auf eine ausgewogene Verteilung und das Einhalten der Mindestlektionenzahl für die Schülerinnen und Schüler zu achten (Flexibilisierung des Wahlpflichtangebots). In der 3. Klasse sind Minimalangebote in thematisch zusammengefassten Wahlpflichtbereichen konkretisiert. Alle Zyklen: Medien und Informatik Die für Sommer 2017 geplante «Orientierungshilfe Modullehrplan Medien und Informatik» stellt die für die Schulen relevanten Informationen und Umsetzungshilfen für die Einführung des Modullehrplans gesamthaft bereit. Themen werden voraussichtlich sein: Weiterbildung, Infrastruktur, Unterrichtsentwicklung, Fach Medien und Informatik, Lehrmittel, kantonale Vorgaben (Aufzählung nicht abschliessend). Aktuell werden Informationen zur Umsetzung des Modullehrplans auf av.tg.ch publiziert. Medien und Informatik wird als Fach in der 5. und der 6. Klasse Primarschule sowie in der 1. und der 3. Klasse der Sekundarschule unterrichtet. Für den Unterricht in diesem Fach sind verschiedene Organisationsformen möglich, zum Beispiel auch Halbklassenunterricht oder Unterricht semester- respektive blockweise. Bezüglich der notwendigen ICT-Infrastruktur wird das Amt für Volksschule von den Schulgemeinden im Rahmen der laufenden Budgetierungsprozesse vermehrt angefragt. Zu dieser Thematik erarbeitet das AV eine Übersicht, die aufzeigt, welche infrastrukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Modullehrplans sowie für das Lernen mit digitalen Lehr-/Lernmedien sinnvollerweise geschaffen werden könnten. Die entsprechenden Informationen und Umsetzungshilfen werden den Schulgemeinden im Frühling 2017 zur Verfügung gestellt (Budgetierungsprozess 2018). Wir empfehlen den Schulen Zurückhaltung in Bezug auf Investitionen im ICT-Bereich. Auch hier verweisen wir auf die Möglichkeit der gestaffelten Einführung des neuen Lehrplans. Es mag Sinn machen, für Versuche entsprechende Mittel bereitzustellen. Amt für Volksschule, 4. Oktober 2016
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