Hinweise zur Planung der Umsetzungsphase ab August 2017

Amt für Volksschule
Hinweise zur Planung der Umsetzungsphase ab August 2017
Die Einführung des neuen Lehrplans erfolgt in den meisten Schulgemeinden mit Unterstützung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Sie sorgen im Auftrag der Schule für
die pädagogische Umsetzung des Lehrplans in den Schulgemeinden.
Fragen zum Infrastrukturbereich und zu organisatorischen Belangen werden von den
Behörden und den Schulleitungen bearbeitet. Das Amt für Volksschule erinnert daran,
dass ab Schuljahr 2017/18 die Umsetzungsphase des neuen Lehrplans beginnt. Er
muss nicht in einem Zug, sondern kann in Teilen etappiert eingeführt werden. Für die
Arbeit an den sechs kantonalen Umsetzungszielen stehen vier Jahre zur Verfügung.
Die Rahmenbedingungen regelt das Einführungskonzept (Juni 2015).
Primarschule: Französisch
Der Französischunterricht wird bis zum definitiven Beschluss des Grossen Rates wie
gehabt weitergeführt und kann mindestens auf der Primarschule in Halbklassen unterrichtet werden.
Primarschule: Gestalten in Mehrklassenschulen
In der 5. Klasse kann Bildnerisches Gestalten (eine Wochenlektion) während eines Semesters beispielsweise als Doppellektion unterrichtet werden. Im zweiten Semester
können Doppellektionen in einem anderen Fach, z. B. Medien und Informatik oder
Technisches Gestalten, unterrichtet werden. Falls die Unterrichtsorganisation im Gestalten in Mehrklassenschulen zu Schwierigkeiten führt, kann die Schulaufsicht Abweichungen von der Stundentafel bewilligen.
Sekundarschule: Berufliche Orientierung
Die Lehrmittel für dieses Modul können im Lehrmittelshop der BLDZ bezogen werden.
Auf der AV-Webseite steht ein Überblick zur Lehrmittelsituation zur Verfügung.
Sekundarschule: Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
Es ist möglich, das Kochen auch weiterhin in einem Block von vier Lektionen zu unterrichten. Beachten Sie dafür die konkrete Umsetzungsmöglichkeit im Dokument Stundentafel Sekundarschule. Für die Lehrpersonen wird im Schuljahr 2017/18 eine einmalige obligatorische Weiterbildung durchgeführt.
Sekundarschule: NT und RZG als Einzelfächer oder Sammelfach
Es bleibt den Schulgemeinden im Rahmen ihrer Autonomie frei, Natur und Technik
resp. Räume, Zeiten, Gesellschaften als Sammelfach oder als getrennte Fächer zu unterrichten und zu bewerten. Schulen, die in Einzelfächern unterrichten beachten die
entsprechenden Richtwerte im Dokument Stundentafel Sekundarschule.
135 2015
2/2
Sekundarschule: Wahlpflichtfächer
In der 2. Klasse müssen von der Schule 3 - 6 Lektionen im Wahlpflichtangebot angeboten werden. Die Wahl der Fächer steht den Schulen frei, dabei ist auf eine ausgewogene Verteilung und das Einhalten der Mindestlektionenzahl für die Schülerinnen und
Schüler zu achten (Flexibilisierung des Wahlpflichtangebots). In der 3. Klasse sind Minimalangebote in thematisch zusammengefassten Wahlpflichtbereichen konkretisiert.
Alle Zyklen: Medien und Informatik
Die für Sommer 2017 geplante «Orientierungshilfe Modullehrplan Medien und Informatik» stellt die für die Schulen relevanten Informationen und Umsetzungshilfen für die
Einführung des Modullehrplans gesamthaft bereit. Themen werden voraussichtlich sein:
Weiterbildung, Infrastruktur, Unterrichtsentwicklung, Fach Medien und Informatik, Lehrmittel, kantonale Vorgaben (Aufzählung nicht abschliessend).
Aktuell werden Informationen zur Umsetzung des Modullehrplans auf av.tg.ch publiziert.
Medien und Informatik wird als Fach in der 5. und der 6. Klasse Primarschule sowie in
der 1. und der 3. Klasse der Sekundarschule unterrichtet. Für den Unterricht in diesem
Fach sind verschiedene Organisationsformen möglich, zum Beispiel auch Halbklassenunterricht oder Unterricht semester- respektive blockweise.
Bezüglich der notwendigen ICT-Infrastruktur wird das Amt für Volksschule von den
Schulgemeinden im Rahmen der laufenden Budgetierungsprozesse vermehrt angefragt. Zu dieser Thematik erarbeitet das AV eine Übersicht, die aufzeigt, welche infrastrukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Modullehrplans sowie für das
Lernen mit digitalen Lehr-/Lernmedien sinnvollerweise geschaffen werden könnten. Die
entsprechenden Informationen und Umsetzungshilfen werden den Schulgemeinden im
Frühling 2017 zur Verfügung gestellt (Budgetierungsprozess 2018). Wir empfehlen den
Schulen Zurückhaltung in Bezug auf Investitionen im ICT-Bereich. Auch hier verweisen
wir auf die Möglichkeit der gestaffelten Einführung des neuen Lehrplans. Es mag Sinn
machen, für Versuche entsprechende Mittel bereitzustellen.
Amt für Volksschule, 4. Oktober 2016