Organisiert von FEDERUNACOMA surl in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa Internationale Ausstellung von Maschinen für Landwirtshaft und Gartenbau Bologna 9. -13. november 2016 ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN Internationale Ausstellung von Maschinen für Landwirtshaft und Gartenbau FEDERUNACOMA Surl Operativ - und Verwaltungstelle: Italia 00159 Roma - Via Venafro, 5 Tel. (+39) 06.432.981 - Fax (+39) 06.4076.370 Rechtssitz: 40127 Bologna - Via Aldo Moro, 64 - Torre I - P.Iva 04227291004 www.eima.it - [email protected] Bologna 9. -13. november 2016 Organisiert von UNACOMA Surl SERVICE Surl Organisiert von FEDERUNACOMA in Zusammenarbeit mit BolognaFiere in Zusammenarbeit mit BolognaFiere Spa Spa N.B. Unter dem Begriff "BOLOGNAFIERE SPA" wird der Fiere Internazionali di Bologna Spa verstanden, mit Sitz in Bologna (Italie), Viale della Fiera, 20. Unter dem Begriff "Organizzatore" (veranstalter) wird der FEDERUNACOMA SURL (G.m.b.H.) mit Sitz in Rom (Italie), Via Venafro, 5 verstanden. Allgemeine Ausstellungsbedingungen Eima International Art. 1 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Die vom FEDERUNACOMA SURL veranstaltete Ausstellung von Delegationen vorzustellen. Die EIMA 2016 findet vom 9. bis 13. Maschinen für Landwirtschaft und Gartenbau-industrie EIMA ist eine November. Die Ausstellung ist täglich von 9 bis 18,30 auf dem Messe- Fachausstellung, deren Ziel esist, den italienischen und ausländischen gelände in Bologna gestattet. Öffung für auf Einlandung: 9 - 10 Herstellern von Landmaschinen die Möglichkeit zu geben, ihre November. Besucher Eintrittskarte: € 55,00. Öffung für das Publikum: Produktion auf einer hochqualifizierten und organisch geordneten 11 - 12 - 13 November, Besucher Eintrittskarte: € 15,00. Die Besucher Ausstellung an denen Fachbesucheren, Journalisten und Auslands aus dem Ausland haben freien Eintritt zur Ausstellung. Art. 2 - ZULASSUNG ZUR AUSSTELLUNG Die Ausstellung ist in- und ausländischen Herstellern von maschinen sektor belegen. Will ein Vertreter, der mehrere ausländische Firmen für landwirtschaft und gartenbau vorbehalten, die sich verpflichten, vertritt, an der Ausstellung teilnehmen, muß er für jede derbetreffen- ausschließlich von Ihnen zelbst produzierte Maschinen auszustellen; den Firmen einen gesonderten Zulassungsantrag stellen. Die Organi- Händlerfirmen sind nicht zugelassen. Ausländische Firmen, die sich sation behält sich die Möglichkeit vor, im Ausstellungsraum auch nicht unmittelbar an der Ausstellung beteiligen, können über ihre Personen zuzulassen, die in den vorhergegangenen Paragraphen nicht Vertreter zugelassen werden unter der Voraussetzung, daß diese im erwähnt wurden und auch von der Ausstellung bestimmte Dienstlei- Namen der vertretenen Firma ausstellen; falls eine ausländische Firma stungen auszuschließen, wie auch Produkte, Muster oder Dienstlei- mehr als einen Vertreter hat, kann sie nur einen Stand jedes Waren- stungen von mehreren Messeständen desselben Warensektors. Art. 3 - WARENSEKTOREN Die Ausstellung der Maschinen auf der EIMA muß folgender Untertei- XIII Gartenbaumaschinen kleine Hand- und Motorgeräte lung des ausstellungsge Ländes nach Warengruppen folgen, zu deren XIV Verschiedene Maschinen für die Landwirtschaft, die Aufzucht Einhaltung die Aussteller sich verpflichten: und die Stallreinigung, Maschinen und Ausrüstung für erneuerbare I Verbrennung motoren Energien in der Landwirtschaft. II Maschinen zur Urbarmachung des Bodens und zur Aufforstung III Traktoren, Motorhackmaschinen, Motormähmaschinen, SEKTORÜBERGREIFENDE STÄNDE - Firmen oder Unternehmensgrup- Mehrzweckfahrzeuge und Motorhacken pen, die Maschinen und Geräte verschiedener Warengruppen, wie IV Bodenbearbeitungs-, samen und Düngemaschinen auch verschiedener Marken, ausstellen, können einen Antrag auf V Pflanzen- und Pflanzenkulturenmaschinen gemeinsame Ausstellung an einem einzigen Stand stellen. Es darf VI Maschinen für Bewässerung jeweils nur ein Exemplar eines Maschinenmodells ausgestellt werden. VII Erntemaschinen Die Ausstellungsfläche wird in dem für die auszustelltenden Maschi- VIII Maschinen für erste Verarbeitung und Konservierung der nen tatsächlich benötigtem Umfang zugeteilt und, so weit wie Produkte möglich, unter Berücksichtigung der Ausmaße der auszustellenden IX Maschinen für die Tierhaltung Maschinen. Der Aussteller kann in jedem Warensektor nur einen Stand X Maschinen für die Agrarindustrie belegen. Der Standort der Warenklassen in den Messehallen von XI Maschinen für den Transport der Produkte BolognaFiere Spa wird nach ausschließlichem Ermessen des Veranstalters bestimmt. XII Einzelteile, Zubehör und Ersatzteile Art. 4 - TEILNAHME AN DER AUSSTELLUNG Anträge auf Zulassung zu der Ausstellung müssen auf dem von der der Veranstaltung" und der in dem "Informationsblatt und verschiedene FEDERUNACOMA SURL vorgedrucktem Formular per Einschreiben Kurier Vordrucke" einthaltenen Bestimmungen und jeder anderen Norm, die oder Eigenhängid eingereicht werden. Der Unterschreiben des die Organisation und den Ablauf der Ausstellung und das Messegelande Zulassungsantrags stellt für die antragstellende Firma eine unwiderrufli- betreffen. Die Ausstellungsflächen werden bis zur Erschöpfung des zur che Verpflichtung zur Einhaltung der vorliegende "Allgemeinen Verfgügung Bedingungen" dar ebenso wie zur Einhaltung der "Technischen Regelung Zulassungsanträge können endgültig nur angenommen werden, wenn stehenden Ausstellungsgeländes zugewiesen. Die bitte umblättern sie vollständig ausgefüllt sind und Ihnen eine verpflichtende Anzahlung beiliegt. Der Restbetrag muß spätestens 45 Tage vor Beginnder Ausstellung an die FEDERUNACOMA SURL überwiesen werden. Wird der Restbetrag nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beglichen, wird der schon angezahlte Betrag als Konventionalstrafe zurückbehalten und die FEDERUNACOMA SURL ist von allen eingegangenen Verpflichtungen entbunden. Die Vertreter ausländischer Herstellerfirmen müssen eine ausdrückliche Genehmingung der Firma zur Teilnahme an der EIMA vorlegen. Die Zulassungsanträge müssen eine genaue Beschreibung der auszustellenden Maschinentypen enthalten und aus Versicherungsgründen den Wert des Ausstellungsguts angeben. Einbegriffen in der Teilnahmegebuhr sind folgende Leistungen: Allrisk Versicherung gemäß nachstehendem Artikel 13; Stromanschluss, Prufung und pauschaler Stromverbrauch bis zu 2 kW; Standreinigung bis zu 64 qm, fur größere Standflächen werden zum Abschluss der Messe € 2,50 pro qm berechnet; Prüfung der Angemessenheit und Tauglichkeit der technischen Dokumentation der Gabelstapler und anderer Schleppfahrzeuge, die Eigentum des Ausstellers oder der Ausstattungs- und Lieferfirmen sind, die in seinem Auftrag Zugang zum Messegelände haben werden; Zugangs- und Parkausweise fur Aussteller; 100 Einladungen; Entrichtung der Gemeindewerbesteuer; Aufnahme in den offiziellen Messekatalog, geregelt durch nachstehenden Artikel 17; Aufnahme in den online Katalog auf der Website. Die Gebuhren pro Quadratmeter beinhalten den Mietpreis der Ausstellungsfläche, inkl. der ausdrucklich in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen und in der Technischen Messeordnung angefuhrten Leistungen sowie der vom Organisationsausschuss anlässlich Tagungen, Konferenzen, feierlichen und mondänen Events im Programm vorgesehenen Rahmenveranstaltungen, darunter der Empfang von Delegationen der Branchenteilnehmer, von staatlichen Behörden aus dem In- und Ausland, Referenten und Vortragenden. Art. 5 - ANNAHME Das Organisationskomitee entscheidet unanfechtbar und vollkom- Entscheidung teilt der Organisator dem Antragsteller die Annahme men selbständig über die Annahme der Anträge, mit der einzigen per Einschreiben mit. Damit erhält dieser als Teilnehmer samtliche von Pflicht, nur für die mindestens 60 Tage vor Eröffnungsdatum des der vorliegenden Geschäftsordnung vorgesehenen Rechte und Salons beim Organisator eingegangenen Anträge die Gründe für die Pflichten. Anträge von in Auflösung befindlichen Unternehmen Ablehnung anzugeben, sofern der Aussteller dies innerhalb 30 Tage werden nicht angenommen. Anträgen von Firmen, die sich in Liquida- nach Schließung des Salons formell beantragt. Im Falle der positiven tion befinden, kann nicht stattgegeben werden. ART. 6 – RÜCKTRITTSMÖGLICHKEITEN Der Teilnehmer, der aus gültigen und bewiesenen Gründen besagte Mitteilung später als 60 Tage vor dem Anfangstermin der unerwartet außerstande ist, die Fachveranstaltung zu beschicken, Ausstellung erfoigt, hat der Teilnehmer abgesehen von jeglichem kann den Vertrag unter Beweis der Verhinderung kündigen und weiteren Recht und Schaden des Veranstalters, neben der die FEDERUNACOMA SURL per Einschreiben mit Rückschein Anzahlung auch die ganze Teilnahmequote zu entrichten. mindestens 60 Tage vor dem Ausstellungstermin benachrichti- In diesem Fall kann die FEDERUNACOMA SURL ohne weiteres über gen, wobei der Veranstalter, abgesehen von jedem weiteren den Stand verfügen und Ihn auch anderen Ausstellern zuweisen. Recht und erlittenen Schaden, im Besitz der Kaution bleibt. Falls ART. 7 - STANDZUWEISUNG Die Zuteilung der Parkplätze und der auf zwei, drei oder vier Seiten offenen Standflächen erfolgt nach ausschließlichem Ermessen des Veranstalters. Anträge auf Zulassung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs unter Berücksichtigung der Ziffer 4 behandelt. Firmen die nicht an früheren EIMA-Ausstellungen teilgenommen haben, wird eine Ausstellungsfläche von höchstens 32 qm zugewiesen: besondere Ausnahmen können vom Organisationsausschuß bewilligt werden. Die endgültige Zuweisung der Stände wird den Ausstellern innerhalb und nicht später als 15 Tage vor Beginn der EIMA-Ausstellung mitgeteilt. Der Organisationsausschuß hat jederzeit das Recht, aus unvorhersehbaren Gründen oder in Fällen höherer Gewalt die Struktur und die Lage der Stände zu ändern. Der Aussteller hat in diesen Fällen kein Recht auf Auflösung des Vertrags oder Schadensersatz. Der Organisationsausschuß behält sich vor, auch nicht aus dem Lageplan ersichtliche Stände zuzuweisen. Der Messeverband behält sich das Recht vor, die nicht obenangeführten geplanten Ausstattungen oder Anlagen verändern oder erneuern zu lassen. Die Verantwortung für eventuell entstehende Personen-oder Sachschäden am Eigentum des Messeverbandes oder Dritter, die auf die Statik des Aufbaus sowie die Ausführung der Anlagen zurückzuführen sind, geht ausschließlich zu Lasten des Ausstellers. ART. 8 - ÜBERGABE DER STÄNDE Die Messestände werden von den Ausstellern zum angegebenen Website www.gate.bolognafierespa.it möglich. Jedem Aussteller wird ein Zeitpunkt übergeben wie es in der "Technischen Regelung der Veranstal- Passwort zugesandt, mit dem er Zugang zum zugangsbeschränkten tung und in der Sammlung der verschiedenen Formulare” angegeben ist. Registrierungsbereich erhält. Dieses Passwort dient zur Eingabe der Sie müssen am Vortag der Eröffnung der Messe fertiggestellt sein. Sollte Mitarbeiternamen und der unternehmenseigenen Fahrzeuge sowie zu der dies nicht der Fall sein, so wird der Vertrag wegen Nichterfüllung des der Ausstattungs- und Lieferfirmen, die in seinem Auftrag Zugang zum Vertragsteilnehmers aufgelöst und hat die gleichen Modelitäten und Messegelände haben werden. Der Aussteller haftet dafür zu sorgen, dass Konsequenzen wie in Artikel 6 angegeben. Der Zugang zum Messegelän- die Unternehmen, die in seinem Auftrag auf dem Messegelände arbeiten, de von Bologna ist nur nach vorheriger Datenübermittlung auf der über alle erforderlichen technisch-fachlichen Voraussetzungen verfügen. ART. 9 - NICHT BELEGTE STÄNDE Die Standplätze, die innerhalb 13.00 Uhr des Eröffnungsvortags der EIMA befugt ist, frei darüber zu verfügen und sie in welcher Form auch immer noch unbelegten Stände gelten als aufgegeben, so dass der Veranstalter zu nutzen oder anderen Ausstellern ohne Ersatzleistungspflicht zuzuteilen. ART. 10 - AUSGESTALTUNG Jegliche Art von Ausgestaltung, die nicht in den Vorschriften der Ausstel- wortung des Ausstellers bleibt auch in diesem Fall bestehen. BolognaFie- lung und in der Broschüre "Informationen und verschiedene Vordrucke" re Spa und der Veranstalter können auch im Hinblick auf die Vorschriften vorgesehen ist, ist verboten. Die Aussteller werden darüber informiert, für Arbeitssicherheit bestimmte Zugangskriterien zum Messegelände daß aus Sicherheitsgründen das Messegelände rechtlich zu den öffentli- während der Aufbauarbeiten festlegen, Zufahrtsbeschränkungen für chen Lokalen gleichgestellt ist. Der Aussteller nimmt davon Kenntnis, daß Fahrzeuge erlassen und/oder Gebühren für widerrechtlich abgestellte das Messegelände den öffentliche Lokalen gezählt wird und verpflichtet Fahrzeuge erheben. Die Nichteinhaltung der vorglienden Bestimmungen sich, die entsprechenden Normen einzuhalten und alle Vorschriften und sowie der in den Teilnehmebedingungen aufgeführten Vorschriften Formalitäten zu erfüllen, die in den technischen Ausstellungsvorschriften berechtigt BolognaFiere Spa zur Ergreifung von Vorsichtsmassnahmen und dem Blatt “informationen und verschiedene Vordrucke" vorgesehen gegenüber sind. Die fehlende Abgabe an die Messeleitung der in den technischen Feurverhütungsposition. Falls zusätzliche Vorkehrungen in bezug auf die Ausstellungsvorschriften und dem Blatt Blatt “informationen und gesamte Sicherheit ergriffen werden, kann dies zur Belastung der zusätzli- verschiedene Vordrucke" vorgesehenen Haftübernahmeerklärung und chen Kosten führen, die vorab mit mindestens € 300,00/pro Modul der Dokumentation über Ausgestaltung, elektrische Anlagen und, in ganz beziffert werden, oder zur Aufforderung, den Stand ganz oder teilweise besonderem Maße, über die Brandverhütung, räumt dieser das Recht ein, abzubrechen, wobei gleichzeitig die Erklärung ausgesprochen wird, daß den Stand zu schließen und geeignete Maß nahmen zur Wahrung der der Stand nicht benutzbar ist. Die Nichteinhaltung der Sicherheitsvor- Sicherheitsbedingungen zu ergreifen; die zivil-und strafrechtliche Verant- schriften kann die Anzeige bei der Justizbehörde zur Folge haben. einer Firma mit einer nicht ordnungsgemässen ART. 11 - GABE DER STÄNDE Nach Beendigung der Veranstaltung (und nicht vorher) müssen die Ausstel- befinden, als die, die im Ausfahrtschein aufgeführt sind. Der Veranstalter ler für die Abräumung und den Abtransport vom Messegelände der von und BolognaFiere Spa übernehmen keinerlei Verantwortung für Waren, ihnen ausgestellten Produkte und des Ausstellungsmaterials nach vorheri- Material oder Gegenstände jeder Art, die ohne Aufsicht vom Aussteller auf gem Erhalt eines Ausfahrtscheins seitens der Messeveranstalter, sorgen. dem Messegelande zurückgelassen werden. Falls die Räumung des Stands Auch wenn dieser Ausfahrtschein nur an die Aussteller ausgegeben wird, nicht innerhalb der obengenannten Frist vorgenommen wird, wird sie die alle direkten und indirekten Verbindlichkeiten dem Veranstalter zwangsmäßig ausgeführt. Der säumige Aussteller ist zur Erstattung der für gegenüber beglichen haben, stellt er keine Quittung für die Bezahlung der den Abtransport und/oder die Räumung und Lagerung entstehenden Beiträge dar, die sich auf die Teilnahme an der Aussttellung beziehen und ist Kosten verflichtet. Außerdem muß er für den außervertraglichen Verbleib nur für das auf dem Schein selbst angegebene Fahrzeug gültig. Die und die Lagerung einen Betrag von € 200,00/pro Tag entrichten. Nach dem Räumung der Stände muß innerhalb des im "Informationsblatt und Ablauf einer Frist von 60 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung können verschiedene Vordrucke" angegebenen Termins stattfinden. Der die zurückgelassenen Gegenstände und das Material vom Veranstalter nach Teilnehmer befugt den Veranstalter ausdrücklich dazu, zu kontrollieren, daß eigenem Gutdünken veräußert werden. Der vom Veranstalter erzielte sich bei der Abfahrt vom Messegelände in den Fahrzeugen des Ausstellers Gewinn abzüglich jeglichen Kredits und jeglicher entstehenden Steuerlast und/oder seiner Beauftragten keine anderen Produkte und Material oder Personalkosten wird dem Aussteller gutgeschrieben. ART. 12 - ZUGANG ZUM MESSEGELÄNDE Die Ausstellung ist Besuchern mit gultigem Eintrittsausweis täglich geöffnet. ler ist in jedem Fall für das Verhalten der Personen verantwortlich, an die er Die Messeleitung behählt sich die Festsetzung der Öffnungszeiten vor und die Eintrittskarten weitergibt. Außer dem ist er verantwortlich für das kann diese Eventuell auch während der Dauer der laufenden Ausstellung Verhalten seines eigenen Personals, der Hilfskräfte und Mitarbeiter bei der ändern. Um Ausstellern und Personal den freien Zugang zum Messegelände Erfüllung der ihnen aufgetragenen Arbeiten. Innerhalb des Messebereichs zu gestatten, vergibt die Messeleitung besondere Eintrittskarten. Die besteht für jeden das absolute Verbot, Offerten oder Spenden zugunsten Ausgabe erfolgt nach dem im Merkblatt "Technische Regelung der Ausstel- staatlich anerkannter Institutionen zu fördern; Sammlungen sind verboten; lung und verschiedene Vordrucke" festgelegten Bestimmungen. Ihre ebenso verboten ist politische, religiöse oder anderweitige Propaganda, Benutzung bedeutet die Annahme der bestehenden Regelung. Der Ausstel- sowie jede einem anderen Zweck als dem der Ausstellung dienende Aktivität. ART. 13 - BEWACHUNG GEGEN DIEBSTÄHLE, HAFTUNG FÜR DIEBSTÄHLE UND SCHÄDEN, AUSSCHLUSS DER HAFTUNG DURCH BOLOGNAFIERE SPA, SCHADLOSHALTUNG, VERSICHERUNG Während der Öffnungszeiten der Ausstellung muß der Aussteller seinen vorgesehenen Tage eine Tages-und Nachtaufsicht zur Verfügung, sie eigenen Stand selbst überwachen oder von eigenem Personal überwachen übernimmt jedoch keinerlei Hatfung für etwaige Diebstähle und/oder lassen. Der Aussteller ist dazu verpflichtet, den Messestellungsstand während Schäden die für den Aussteller entstehen können. Der Aussteller ist dem der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den Öffnungszeiten mit von ihm Messeverband gegenüber für direkte und indirekte Schäden verantwortlich, beauftragten Personal zu betreuen. Der Aussteller ist während der Gesamt- die aus irgendwelchen Gründen ihm oder dem für ihn handelndem Personal dauer der Veranstaltung (Auf- und Abbauphase inbegriffen) der einzige zuzuschreiben sind. (Hierin sind alle Schäden inbegriffen, die durch die verantwortliche Aufseher aller am Messestand vorhandener Materialien, Ausrichtung der Stände, oder durch Anlagen hervorgerufen werden können, Waren und Einrichtungsgegenstände. Als verantwortlicher Aufseher des die vom Aussteller selbst oder von ihm damit beaufragten Dritten ausgeführ- Messestands ist der Aussteller dazu verpflichtet, BolognaFiere Spa materiell ten werden. Dies gilt auch, wenn diese vorher von der Messeleitung überprüft und formell schadlos und für jeden Verlust, Schaden, Haftung sowie jede Form worden sind). Der Ersatz der dem Aussteller durch Diebstahl oder Beschädi- von Kosten und Aufwendungen, rechtliche Kosten inbegriffen, die durch die gung auch außerhalb der Öffnungszeit der Messehallen (inkl. der für den Auf- Benutzung des Messestand und der zugewiesenen Ausstellungsfläche und Abbau der Stände vorgesehenen Tage) verursachten Schäden erfolgt entstehen, unbeschadet zu halten. Die Messeleitung stellt für die Dauer der mittels Versicherungsdeckung Der Aussteller ist Nutznießer folgender vom Ausstellung und während der für Ausgestaltung und Abräumung der Stände Organisationsausschuss der Messe abgeschlossenen Versicherungen: bitte umblättern a) Allrisk-Garantie, (inkl. Brand und Diebstahl) zur Deckung von Sachund Direktschäden an Einrichtung, Ausstattung, Ausrüstungen und Güter auf dem Stand, ausgenommen Bargeld, Wertsachen, Schmuck u.ä.- Deckung € 26.000,00 gänzliches Erstrisiko; b) Haftpflicht-Haftung des Ausstellers gegenüber einem geschädigten Dritten: einmalige Maximalgarantie € 1.500.000,00; c) Haftpflicht-Haftung gegenüber Arbeitnehmern des Ausstellers: ein malige Maximalgarantie € 500.000,00. Für oben genannte Versicherungsdeckungen gelten die Bedingungen und Einschränkungen, die der Aussteller beim Organisationssekretariat anfordern kann und die dem Formular im Dossier “Verschiedene Vordrucke” zu entnehmen sind. Besagte Versicherungsdeckungen schließen nicht die Haftpflicht des Ausstellers für alle Risiken aus, die nach dessen eigenem Ermessen nicht gewährleistet sein oder die unter vorstehendem Punkt genannten Deckungsgrenzen überschreiten sollten. Der Aussteller hat für die zweckdienlichen Ergänzungsdeckungen selbst zu sorgen. Im Zusammenhang mit dem installierten Videoüberwachungssystem nimmt der Aussteller insbesondere zur Kenntnis, daß im Diebstahlsfall die bezügliche polizeiliche Anzeige spätestens sieben Tage nach Beendung der Messe bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen muß und daß der Schadener- satzanspruch durch eine Fristüberschreitung unwirksam werden kann. Zum Abschluß etwaiger Ergänzungsdeckungen kann der Aussteller das im Dossier “Verschiedene Vordrucke” enthaltene Formular benutzen. Der Aussteller verzichtet auf jeden Rückgriffsanspruch gegenüber allen anderen Ausstellern, de Organisationsausschuss und BolognaFiere Spa. Der Aussteller verpflichtet sich in jedem Fall, in die Ergänzungsdeckungen den Verzicht des Versicherungsträgers auf jede Art von Rückgriffsverfahren gegenüber den Ausstellern, dem Organisationsausschuss und BolognaFiere Spa aufzunehmen, und hat diese - im Falle der Unterlassung - schadlos zu halten für jedes ihnen gegenüber eingeleitete Verfahren. Nach Kenntnisnahme obiger Ausführungen befreit der Aussteller in jedem Fall (für sich und für seine Mitarbeiter oder Beauftragte) den Organisationsausschuss und Bologna-Fiere Spa ausdrücklich von jeder Haftung für Verluste oder Beschädigungen, die sich auf der ihm zugeteilten Standfläche, beim Aufund Abbau und an den dort vorhandenen Dingen aus welchem Grund auch immer ereignen sollten, und übernimmt die Haftung auch gegenüber geschädigten Dritten für mögliche Schäden, die durch den Betrieb der Standfläche oder der Dort vorhandenen Dinge verursacht wurden und nicht entsprechend den oben genannten Bedingungen und Bestimmungen oder nicht durch den Aussteller selbst gedeckt worden sein sollten. ART. 14 - GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN Die ausgestellten Produkte und Waren dürfen, ebenso wie die Stände, in denen sie ausgestellt sind, nicht ohne Genehmigung des jeweligen Ausstellers und der FEDERUNACOMA SURL fotografiert, mit Fernsehkameras aufgenommen, abgezeichnet oder anderweitig reproduziert werden. Diese letztere und BolognaFiere Spa behälten sich allerdings das Recht vor. Aufnahmen von Gesamt-und Teilaufnahmen und Innen-und Außenansichten anzufertigen oder anfertigen zu lassen, und sie kann die Verbreitung und den Verkauft dieser Aufnahmen gestatten oder selbst vornehmen. Die Aussteller verpflichten sich, an ihrem Stand ausschließlich Maschinen, Geräte, Komponenten, Technologien und Anlagen für den Land- und Gartenbau zu präsentieren, die den in Italien geltenden geistigen Eigentumsrechten gemäß dem Legislativdekret Nr. 30/2005 in der geänderten Fassung des Legislativdekrets 13. August 2010, Nr. 131 entsprechen sowie den gemeinschaftlichen und internationalen Richtlinien, einschließlich der Industriedesigns gemäß Art. 2 des Gesetzes 22.4.1941, Nr. 633. Der Verstoß gegen diese Verpflichtungserklärung durch ihr widersprechendes Verhalten bewirkt die sofortige Schließung des Stands. Der Veranstalter behält sich jede Maßnahme zum bestmöglichen Schutz der Interessen der Messe und der anderen Aussteller vor. ART. 15 - VORÜBERGEHENDE EINFUHR Die vorübergehende Einfuhr von Waren und Gütern ausländischer Herkunft als Musterstücke für die Ausstellung anläßlich der Messe erfolgt auf Kosten des Ausstellers durch die offizielle Speditionsfirma des Veranstalters und wird, entsprechend der im "Informa- tionsblatt und verschiedene Vordrucke" festgelegten Bestimmungen, unter Ausschluß jeglicher Haftung seitens des Messeverbands und der FEDERUNACOMA SURL für die von der Speditionsfirma ausgeführten Arbeiten vorgenommen. ART. 16 - TECHNISCHE HILFEN - DIENSTLEISTUNGEN Auf Antrag der Aussteller und unter Berücksichtigung der "Technischen Regelung" liefert die Messeleitung den Ausstellern elektrische Energie. Im besonderen: • Die Anschlüsse des elektrischen Systems oder der Wasserverteilung das System, das von den Ausstellern, die Schalterkästen und Wassereingänge gegründet wird, muss nur durch die Unternehmen durchgeführt werden, die von BolognaFiere Spa berechtigt werden, der ob die Normen des "überprüft; Technische Regelungen der angemessenen und verschiedenen Formen Folder" werden respektiert. • Die Anschluß von Telefonapparaten kann nur von der Messeleitung beauftragten Lieferfirma ausgeführt werden. • Für alle Trägerarbeiten, Transport, Ladung und Entladung müssen die Aussteller, sich ausschließlich der von der Messeleitung damit beauftragten offiziellen Speditionsfirma bedienen. Die Zufahrt zu den Ausstellungshallen ist nur Fahrzeugen mit Katalysatoren gestattet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die "Dienstleistungen" (sowohl diejeningen, die von der Messeleitung direkt in Pacht vergeben werden als auch diejenigen in exklusiver Konzession) regelmäßige Dienstleistungen im Rahmen der normalen Nutzung dieser Dienstleistungen seitens der Benutzer darstellen, und daß die Messeleitung, ebenso wie die Pächter und Konzessionäre, keinerlei Haftung für eventuelle Unregelmäßigkeiten in der Ausführung der Dienstleistungen selbst übernehmen. ART. 17 - INFORMATIONSMATERIAL UND ORIENTERUNGSPLÄNE Ohne Übernahme jeglicher eigener Verantwortung für eventuelle Auslassungen oder Fehler behält sich der Messeveranstalter das Recht vor, die vom Aussteller im Antrag auf Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Angaben über seine Produktion und/oder Dienstleistungen Informativ weiterzugeben, und zwar unter Benutzung der von ihm für geeignets gehalten Kommunikationsmittel- und Techniken. Die weitergegebenen Daten beziehen sich auf die mindestens 45 Tage vor der Eröffnung der Ausstellung eingegangenen und angenommenen Einschreibungen. Der Veranstalter behält sich in jedem Falle das Recht vor Änderungen an den Stand zuweisungen vorzunehmen. Die Aufnahme in den offiziellen Katalog ist gemäß Art. 4 in der Anmeldegebühr inbegriffen. Die Produktion der Ausstellerfirma wird gratis auf drei Katalogzeilen aufgeführt. Jede weitere Zeile kostet € 500,00. In jedem Fall muß der Austeller durch Ausfüllen des auf dem Einschreibeantrags dafür freigelassenen Raums die notwendigen Informationen geben, ebenso wie auf dem Vordruck, der bei Annahme des Antrags von der EIMA übersandt wird. Die FEDERUNACOMA SURL ist nicht für eventuelle Auslassungen oder Druckfehler im Katalog verantwortlich. ART. 18 - FORMEN DER WERBUNG GEGEN BEZAHLUNG Außerhalb der zugewiesenen Ausstellungsfläche kann jede Form geschehen. Diese Art von Werbung unterliegt den geltenden von Publizität und Werbung ausschließliche über den Messeve- Bezahlungstarifen und für sie müssen die entsprechenden ranstalter Steuern entrichtet werden. oder die Konzessionäre der Messeverwaltung ART. 19 - PARKPLÄTZE Solange freie Plätze verfügbar sind, haben die Aussteller das Recht, die Fahrzeugs, das Fahrzeug vom Parkplatz entfernen lassen. Der Besitzer für sie vorgesehenen Parkplätze zu nutzen. Dies gilt ausschließlich für des Fahrzeugs hat zusammen mit dem Aussteller für die entsprechen- Fahrzeuge, die über eine von der Organisation ausgestellte Genehmi- den Kosten aufzukommen. Ferner müssen alle Fahrzeuginsassen über gung verfügen. Ferner ist das Parken nur innerhalb der gekenn- einen gültigen Ausweis für den Zugang zum Messegelände verfügen. zeichneten Stellplätze und nur während der Öffnungszeiten des Die Parkplätze werden nicht bewacht. Messegeländes gestattet. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften Bolognafiere Spa und der Organisator sind nicht für die Bewachung kann Bolognafiere spa bzw der Organisator auf Risiko des Ausstellers, des Fahrzeugs verantwortlich und übernehmen keinerlei Haftung für dem die Genehmigung ausgestellt wurde und des Besitzers des Schäden und Diebstähle. ART. 20 - VERBOTE Während der Veranstaltung ist jeglicher Kraftahrzeugverkehr auf dem außerhalb des eigenen Stands und auf dem Messegelände untersagt. Die Messegelände untersagt. Desgleichen ist das Parken von Lastwagen (auch Verteilung von Werbeschriften ist nur im eigenen Stand zulässig zulässig. wenn diese Leer sind) und von Werbefahrzeugen ausdrücklich verboten. Die - auch nur teilweise - Untervermietung des zugewiesenen Stands ist Das Stehenlassen von Maschinen und landwirtschaftlichen Geräten auf den verboten. Der Verkauf mit sofortiger Übergabe der ausgestellten Maschi- Plätzen im Freien ist ausdrücklich verboten. Der Verkauf der ausgestellten nen und Ausrüstungen ist verboten. Nach Einholung der erforderlichen Produkte und jede Vermarktungsform sind verboten. Untersagt ist die gesetzlich vorgeschriebenen Genenhmigungen durch den Aussteller und Ausstellung von Produkten, die nicht unter die messespezifischen Waren- begrenzt auf die Dauer der Veranstaltung, ist innerhalb des Zugewiesenen kategorien fallen: in solchen Fällen ist der Organisationsausschuss von Stands der Verkauf von Werbeartikeln mit sofortiger Übergabe zulässig. Amts wegen befugt, die Produkte, die nicht unter die messespezifischen Audiovisuelle Geräte sind Ohne Ton zu benutzen. Die Benutzung des Warenkategorien fallen, zu entfernen und dem Aussteller die entsprechen- Markenzeichens EIMA ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung seitens den Entfernungsund Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Der Organisa- des Organisators ist verboten. Die ausgestellten Maschinen dürfen nicht in tionsausschuss ist zu diesem Zweck ausdrücklich befugt, den Stand des Betrieb gesetzt werden. Die Ausstellung von aufgeschnittenen und durch Ausstellers auch in dessen Abwesenheit zu betreten. Weiterhin untersagt elektrische Geräte bewegten Maschinen oder Maschinenteilen zur Demon- ist die Aufstellung von Schildern oder die Ausstellung von Warenmustern - stration der mechanischen Technologie dieser Maschinen ist nur unter der auch nur zum Hinweis - von Firmen, die nicht im Antrag auf Teilnahme ausschließlichen Verantwortung des Ausstellers innerhalb der Grenzen der angegeben und die nicht auf der Ausstellung vertreten sind. Ohne vorheri- einschlägigen Sicherheitsvorschriften und nach vorheriger Genehmigung ge Genehmigung seitens der Operations-Abteilung der Messe ist jegliche des Projekts durch das Organisationskomitee zulässig. Der Organisator und Art von Shows und Unterhaltungsprogrammen verboten, sofem sie nicht die Messeleitung haften nicht für aufgestellte Maschinen, die den gelten- auf die Fläche innerhalb des eigenen Stands beschränkt sind, oder zur den Vorschriften über Unfallverhütung nicht entsprechen. Die Vorführung Präsentation der Produkte dient. Den Ausstellern (autorisiert zum Abhalten von Maschinen ohne geeignete Schutzvorrichtungen für die Teile, die eine von Shows und Entertainements) ist der Gebrauch von Musik- und Tonwie- Gefahr für den Besucher darstellen können, ist verboten. Die Verbote dergabegeräten untersagt, deren Lautstärke von anderen Aussteller und technischen von Besuchern als lästig empfunden wird, da Geräuschemissionen den Verschmutzung im Allgemeinen für Personen und Dinge, ebenso wie Grenzwert von 75 dBA nicht überschreiten dürfen. Der Organisation- Verbote, die dazu dienen, Beschädigungen der beweglichen und unbewe- sausschuss wird während der Messe ein Geräuschmonitoring-System zur glichen Güter des Messegeländes und die Verletzung der entsprechenden unmittelbaren und unmissverständlichen Ermittlung der Aussteller aktivie- Vorschriften zu verhindem, und die in der Mappe "Technische Veranstal- ren, die sich nicht an nämliche Vorschrift halten, und die zu ihrer Einhaltung tungsregeln und verschiedene Vordrucke" enthalten sind, sind als dienlichen Maßnahmen nach eigenem Ermessen ergreifen und u.a. auch Bestendteil der vorliegenden allgemeinen Vertragsbestimmungen zu die übermäßig lauten Veranstaltungen verbieten oder im Falle hartnäcki- verstehen; der Aussteller verpflichtet sich zu ihrer strikten Einhaltung. ger Belästigungen die Stromzufuhr unterbrechen. Bei festgestellten Eventuelle Abweichungen können von der technischen Direktion der Verstößen gegen die Vorschrift oder durch andere Aussteller und/oder Messeleitung ausschließich schriftlich erlassen werden. Bei Nichteinhal- Besucher gestellten Schadenersat forderungen an den Organisation- tung auch nur eines der oben aufgeführten Verbote, d.h. derjenigen, die in sausschuss infolge Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung hält sich diesem Artikel aufgeführt sind, kann der Organisator die inder Mappe dieser am Verursacher der Belästigung schadlos. Innerhalb des "Tecnische Veranstaltungsregeln und verschiedene Vordrucke" vorgesehe- Messegeländes ist die Verwendung eigener Gabelstapler und Hubgeräte nen Strafmaßnahmen anwenden und/oder den Teilnahmevertrag ohne strikt untersagt, vorbehaltlich der von der Operativen Abteilung von Gerichtsbescheid durch einfache schriftliche Mitteilung an den Aussteller BolognaFiere entsprechend den Technischen Messevorschriften erteilten im Stand aufgelöst werden. Dies bedeutet die sofortige Schließung des Ausnahmebewillungen. Die Ausstellung von landwirtschaftlichen Erzeuge- Standes und die Zurückziehung der Dokumente, die den Zutritt zum nissen (auch Künstlichen) sowie von Gebrauchsgütern, die mit dem Betrieb Messegelände erlauben; die vom Aussteller zu entrichtenden Vergütungen der Maschinen zusammenhängen (z.B. Futterballen, Getreide, Baumstäm- werden davon nicht berührt. In den Messehallen und den anderen me u.s.w.) ist verboten. Den Ausstellern ist jegliche Form von Werbung geschlossenen Räumlichkeiten des Messegeländes herrscht Rauchverbot. Charakters aus Gründen der Sicherheit, Hygiene, ART. 21 - TERMINVERSCHIEBUNG, VERKLEINERUNG ODER ABSCHAFFUNG DER MESSE Es ist beliebige des Organisators, Änderungen zu den Daten der Vertragsrücktritt oder -auflösung hat und sich von den übernom- Entwicklung des Halls zu halen, ohne daß der Aussteller Anrecht auf menVerpflichtungen zurückziehen kann. Falls die Ausstellung aus Bitte umblättern unvorhergesehenen Umständen oder aus höherer Gewalt nicht - oder nach Abzug der Unkosten, die vertfügbare Restsumme zurückzahlen. nur teilweise - stattfinden kann, hat der Organisationsausschuß die In diesen Fällen muß die FEDERUNACOMA SURL die vorgenommenen Möglichkeit, die Zulassungsanträge zu annulieren und den Ausstel- Änderungen per Einschreiben, Telex oder Telegramm mindestens 30 lern, im Verhätnis zu der von jedem einzelnen geleisteten Summe, Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Ausstellung mitteilen. ART. 22 - BESTIMMUNGEN Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen hat der Organisationsausschuß auszuschließen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verant- das Recht, den Verantwortlichen ohne Anerkennung einer Rückzahlung wortlichen zur nächsten EIMA-Ausstellung nicht zuzulassen. ART. 23 - ÄNDERUNG DER MESSEORDNUNG Der Veranstalter behält sich den Beschluß von Bestimmungen und Geschäftsordnung gleichgestellt und deshalb verbindlich. Bei Verstößen Vorschriften auch in Abweichung vorliegender Allgemeinen Messe- gegen die Verordnungen vorliegender Allgemeinen Messeordnung kann ordnung vor, die er im Sinne einer besseren Regelung der Messe und der der Veranstalter den Ausschluß aus der Messeveranstaltung verfügen. In entsprechenden Dienstleistungen für angemessen befindet. Besagte diesem Fall hat der davon betroffene Aussteller kein Anrecht auf Rücker- Vorschriften stattungen oder Ersatzleistungen aus welchem Grund auch immer. und Bestimmungen sind mit vorliegender ART. 24 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN - WAHL DES WOHNSITZES - ANWENDBARE RECHTSNORMEN ITALIENISCHE RECHTSSPRECHUNG UND ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND Der Aussteller hat der Ausstellungsleitung gegenüber die Pflicht, sich an Gesetzen (auf dem Gebiet der Vorsorge, Versicherung und Steuer u.s.w.) alle Vorschriften der Sicherheitsbehörden und an die eventuelle dem entspricht. Der Aussteller wählt sienen gesetzlichen Wohnsitz am Sitz des Messeverband gegenüber gesetzlich veranlaßten Bestimmungen zur Messeveranstalters und erkennt einzig und allein die italienische Brand- und unfallverhütung und der Aufsicht der dem Publikum zugän- Gerichtsbarkeit und die Zustädigkeit des Gerichtsstandes Bologna an. Die gigen Lokale zu halten. Der Aussteller und Dritte, die in seinem Namen Beziehungen zwischen dem Veranstalter der FEDERUNACOMA SURL, auf dem Messegelände tätig sind, müssen Personal mit abhängigem dem Aussteller und eventueller Dritter werden ausschließlich durch die oder autonomen Arbeitsvertrag beschäftigen, der den geltenden italienischen Gesetze geregelt. ART. 25 - BEZIEHUNGEN ZUR BOLOGNAFIERE SPA Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die Messe auf dem Messe- gegen die vorgesehenen Verhaltensgrundsätze und gegen die gelände der Autonomen Messegesellschaft Bologna stattfindet; er entsprechenden Normen bewusst. Jedes Recht des Ausstellers geht verpflichet sich, die von dieser Gesellschaft erlassenen Bestimmungen einzig und allein zu Lasten des Veranstalters, während jede Verhalten- einzuhalten und sie von seinen eigenen Angestellten und Mitarbei- sverpflichtung die vom Aussteller übernommen worden ist, auch die tern einhalten zu lassen. Der Aussteller erklärt, den Verhaltenskodes Messeleitung betrifft; diese ist deshalb, im Falle der Nichteinhaltung von BolognaFiere Spa zur Kenntnis genommen zu haben, dem Inhalt dieser Verpflichtungen, jeder eigenen Vorschriftsbestimung und jeder in vollem Umfang beizupflichten und diesen anzunehmen. Er ist sich Gesetzesnorm dazu befugt, direkt und auch mit Hilfe des eigenen, auf etwaiger Konsequenzen und Strafgebühren bei Zuwiderhandlung dem Messegelände beschäftigten. Personals, einzugreifen. ART. 26 - VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Information des Betroffenen laut Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 und Einwilligungserklärung. Die vom Betroffenen gelieferten Daten werden außerdem mit Datenverarbei- auch immer am Erbringen der Tätigkeiten des Veranstalters und von Bologna- tungssystemen bearbeitet zu den in vorliegendem Teilnahmeantrag und in Fiere Spa beteiligt sind – an andere Rechtsträger aus der Messebranche oder in den Teilnahmeformularen angeführten Zwecken, um die institutionellen der gleichen Branche tätige Rechtsträger (Verbände oder Konsortien – Zielsetzungen und jede andere – auch nur verbundene oder zusätzliche – auf externe Datenbanken - Marktforschungen - usw.) – und an Interessenten an den Austausch von Gütern und Leistungen fokussierte - Aktivität des den von der Messe angesprochenen Wirtschaftssektoren. Die für die Datenve- Veranstalters und der Gesellschaft BolognaFiere Spa zu verfolgen, inklusive der rarbeitung zuständigen Rechtsinhaber sind sowohl der Veranstalter als auch zur ordnungsgemäßen Messeverwaltung, zur online und offline Veröffentli- BolognaFiere Spa zusammen mit einigen Gesellschaften der Gruppe Bologna- chung und zur Bewertung der Kundenzufriedenheit erforderlichen Fiere Spa mit Sitz in Bologna, Viale della Fiera 20, E-Mail: privacy@bolognafiere Aktivitäten, sowie zu Handels- und Marketingzwecken, zu statistischen und spa.it. Der Antragssteller kann sich Zugang zu seinen Daten beschaffen und ähnlichen Zwecken, die eine Übermittlung und Verbreitung der Daten an in die weiteren ihm nach Art. 7 des Gesetzesdekret Nr. 196/2003 zustehenden Italien und/oder im Ausland tätige Dritte mit sich bringen können. Spezifische Rechte (Aktualisierung, Berichtigung, Ergänzung usw.) ausüben und weitere Sicherungsmaßnahmen werden angewandt, um die Gefahr eines Verlustes, Informationen beim Veranstalter auf der Internetseite www.eima.it und bei einer unbefugten oder unsachgemäßen Verarbeitung der Daten und eines BolognaFiere Spa auf der Website www.bolognafiere spa.it\privacy anfragen. unbefugten Zugangs zu den Daten entsprechend den Bestimmungen des Die Mitteilung der Daten und die Einwilligung zu ihrer Verarbeitung sind Gesetzesdekrets 30.06.2003 Nr. 196, Art. 31-33 34-36 auf ein Minimum zu fakultativ, stellen jedoch eine notwendige Bedingung zum Erbringen oben reduzieren. Die Verarbeitung kann deshalb sowohl direkt als auch über Dritte beschriebener Aktivitäten dar, so dass eine Verweigerung bewirken kann, dass auf beliebige Art und Weise erfolgen. Die Daten dürfen auch über die der Veranstalter den Abschluss oder die Ausführung des Teilnahmevertrags Staatsgrenzen hinaus verwendet und mitgeteilt – und auch an Dritte weiterge- verweigert. Nach Einsichtnahme in die laut Art. 13 des Gesetzesdekret Nr. geben – werden im Zusammenhang mit allen mit der Messeveranstaltung 196/2003 erbrachte Information erteilt der Betroffene seine Einwilligung zur verbundenen oder sich ihr anschließenden Initiativen oder mit auf den Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten entsprechend vorstehend Austausch von Gütern und Leistungen, die Gegenstand der Initiative selbst beschriebenen Bestimmungen, indem er zum Zeichen der ausdrücklichen sind, fokussierten Initiativen – und insbesondere an Dritte, die in welcher Form Zustimmung auch vorliegender Klausel den Teilnahmeantrag unterzeichnet. FEDERUNACOMA Surl Italia - 00159 Roma - Via Venafro, 5 - Tel. (+39) 06.432.981 - Fax (+39) 06.4076.370 - P.Iva 04227291004 www.eima.it - [email protected]
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