14. Verbindlichkeiten usw.

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und
Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen,
der Rücklagen sowie Darstellung der Fehlbeträge im
ordentlichen Ergebnis
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Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und der Ihnen wirtschaftlich
gleichkommenden Rechtsgeschäfte sowie der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen
und der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte
Stand zu Beginn
2016
EUR
Art der Verbindlichkeiten
1.
Anleihen
2.
3.
voraussichtlicher Stand
zum Ende 2017
EUR
Umschuldungen in
2017
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
5.656.116,00
5.176.576,00
4.694.776,00
0,00
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
1.875.018,22
1.358.986,12
814.184,92
0,00
7.531.134,22
6.535.562,12
5.508.960,92
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe aller Verbindlichkeiten
4.
voraussichtlicher Stand
zu Beginn 2017
EUR
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich
gleichkommenden Rechtsgeschäften*
* keine drohende Inanspruchnahme
Ausfallbürgschaften
Kommunale Dienste GmbH
für Bau Stadtgärtnerei
per 31.12.2016
68.718,22 EUR
Flugplatz Kamenz GmbH
für Erschließung Verkehrslandeplatz
Städtische Wohnungsgesellschaft mbH
Gesamt
268.800,00 EUR
1.021.467,90 EUR
1.358.986,12 EUR
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Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
Art der Rücklagen
Stand zum
01.Januar 2016
1
2
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses*
Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses*
Rücklage aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen*
zweckgebundene und sonstige Rücklagen*
Gesamtsumme
* Erstellung der Jahresabschlüsse 2012-2015 noch nicht abgeschlossen
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voraussichtlicher Stand zum
1. Januar 2017
TEUR
3
voraussichtlicher Stand zum
31. Dezember 2017
4
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
Art der Rückstellungen
Stand zum 1. Januar
2016
1
2
Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Alterszeit
voraussichtlicher Stand zum
1. Januar 2017
TEUR
3
voraussichtlicher Stand zum
31. Dezember 2017
4
483,0
242,0
128,0
Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien
0,0
0,0
0,0
Rückstellungen für Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen
0,0
0,0
0,0
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus der steuerkraftabhängigen Umlage nach § 25a SächsFAG
0,0
0,0
0,0
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen
0,0
0,0
0,0
642,0
642,0
640,0
0,0
0,0
0,0
849,0
712,0
681,0
0,0
0,0
0,0
83,0
83,0
83,0
2.057,0
1.679,0
1.532,0
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr
Rückstellungen für sonstige vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistungen gegenüber Dritten, die im
laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, sofern
sie erheblich sind
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren
Sonstige Rückstellungen
Gesamtsumme
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Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis 1)
Jahresabschluss
1
Deckung des
Fehlbetrag im
Fehlbetrages im
nicht gedeckte
ordentlichen Ergebnis ordentlichen Ergebnis
Fehlbeträge aus
nach § 2 Abs. 1 Nr. 19 durch Überschüsse des
Vorjahren
Sonderergebnisses 2)
EUR
2
3
4
Deckung der
Fehlbeträge durch
Rücklagen des
ordentlichen und des
Sonderergebnisses 3)
5
Haushaltsjahr,
in dem der Fehlbetrag
zur Deckung zu
veranschlagen ist 2)
Jahr
6
3)
4)
8
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Jahr 2011
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Gesamtsumme
2)
EUR
7
Jahr 2010
Erstellung der Jahresabschlüsse 2012-2015
noch nicht abgeschlossen
1)
Verrechnung von
Betrag der nicht
Fehlbeträgen mit dem gedeckten Fehlbeträge
Basiskapital
insgesamt 4)
Es sind die Fehlbeträge aller im Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung vorliegenden Jahresabschlüsse einzutragen, beginnend mit dem ersten Jahr, in dem Fehlbeträge festgestellt wurden.
Dies bezieht sich auf den nicht gedeckten Fehlbetrag des jeweiligen Jahresabschlusses.
Die hier einzutragende Deckung bezieht sich auf den Fehlbetrag des Jahresabschlusses nach Spalte 1 und der Vorjahre.
Einzutragen ist der Betrag der im Jahresabschluss noch nicht gedeckten Fehlbeträge.
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