Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen, der Rücklagen sowie Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis Seite 295 Seite 296 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und der Ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte sowie der Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte Stand zu Beginn 2016 EUR Art der Verbindlichkeiten 1. Anleihen 2. 3. voraussichtlicher Stand zum Ende 2017 EUR Umschuldungen in 2017 EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 5.656.116,00 5.176.576,00 4.694.776,00 0,00 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 1.875.018,22 1.358.986,12 814.184,92 0,00 7.531.134,22 6.535.562,12 5.508.960,92 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe aller Verbindlichkeiten 4. voraussichtlicher Stand zu Beginn 2017 EUR Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Gewährverträgen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften* * keine drohende Inanspruchnahme Ausfallbürgschaften Kommunale Dienste GmbH für Bau Stadtgärtnerei per 31.12.2016 68.718,22 EUR Flugplatz Kamenz GmbH für Erschließung Verkehrslandeplatz Städtische Wohnungsgesellschaft mbH Gesamt 268.800,00 EUR 1.021.467,90 EUR 1.358.986,12 EUR Seite 297 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Art der Rücklagen Stand zum 01.Januar 2016 1 2 Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses* Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses* Rücklage aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen* zweckgebundene und sonstige Rücklagen* Gesamtsumme * Erstellung der Jahresabschlüsse 2012-2015 noch nicht abgeschlossen Seite 298 voraussichtlicher Stand zum 1. Januar 2017 TEUR 3 voraussichtlicher Stand zum 31. Dezember 2017 4 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art der Rückstellungen Stand zum 1. Januar 2016 1 2 Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Alterszeit voraussichtlicher Stand zum 1. Januar 2017 TEUR 3 voraussichtlicher Stand zum 31. Dezember 2017 4 483,0 242,0 128,0 Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für Sanierung von Altlasten und sonstige Umweltschutzmaßnahmen 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus der steuerkraftabhängigen Umlage nach § 25a SächsFAG 0,0 0,0 0,0 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund von Steuerschuldverhältnissen 0,0 0,0 0,0 642,0 642,0 640,0 0,0 0,0 0,0 849,0 712,0 681,0 0,0 0,0 0,0 83,0 83,0 83,0 2.057,0 1.679,0 1.532,0 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie aus Bürgschaften, Gewährverträgen und wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäften Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung im Haushaltsjahr Rückstellungen für sonstige vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen zur Gegenleistungen gegenüber Dritten, die im laufenden Haushaltsjahr wirtschaftlich begründet wurden und die der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, sofern sie erheblich sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren Sonstige Rückstellungen Gesamtsumme Seite 299 Darstellung der Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis 1) Jahresabschluss 1 Deckung des Fehlbetrag im Fehlbetrages im nicht gedeckte ordentlichen Ergebnis ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge aus nach § 2 Abs. 1 Nr. 19 durch Überschüsse des Vorjahren Sonderergebnisses 2) EUR 2 3 4 Deckung der Fehlbeträge durch Rücklagen des ordentlichen und des Sonderergebnisses 3) 5 Haushaltsjahr, in dem der Fehlbetrag zur Deckung zu veranschlagen ist 2) Jahr 6 3) 4) 8 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Jahr 2011 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtsumme 2) EUR 7 Jahr 2010 Erstellung der Jahresabschlüsse 2012-2015 noch nicht abgeschlossen 1) Verrechnung von Betrag der nicht Fehlbeträgen mit dem gedeckten Fehlbeträge Basiskapital insgesamt 4) Es sind die Fehlbeträge aller im Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung vorliegenden Jahresabschlüsse einzutragen, beginnend mit dem ersten Jahr, in dem Fehlbeträge festgestellt wurden. Dies bezieht sich auf den nicht gedeckten Fehlbetrag des jeweiligen Jahresabschlusses. Die hier einzutragende Deckung bezieht sich auf den Fehlbetrag des Jahresabschlusses nach Spalte 1 und der Vorjahre. Einzutragen ist der Betrag der im Jahresabschluss noch nicht gedeckten Fehlbeträge. Seite 300
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