Q03 - GRUNDSELBSTBEHALT EUR 2.500

Q03 - GRUNDSELBSTBEHALT EUR 2.500,-- IN DER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Sofern nicht durch eine Klausel, einen Baustein oder eine Sondervereinbarung ein anderer Wert
festgelegt wird, gilt in jedem Versicherungsfall ein Selbstbehalt von EUR 2.500,-- vereinbart.
Ausgenommen davon bleiben Personenschäden.