Gültigkeit von Verordnungen - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

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Verordnung Aktuell
Sonstiges
Stand: 15. November 2016
Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  [email protected]  www.kvb.de/verordnungen
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Gültigkeit von Verordnungen - Gesetzliche Krankenversicherung
Verordnung von
Arzneimitteln
 Besonderheit: Isotretinoin,
Alitretinoin
Betäubungsmitteln
 Besonderheit:
„Notfallverschreibung“
Ergotherapie
Häusliche Krankenpflege
Hilfsmitteln
Krankenbeförderung
Krankenhausentlassmanagement
 Arzneimittel
 Häusliche Krankenpflege
 Heilmittel
 Hilfsmittel
Lenalidomid (T-Rezept)
Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie
Medizinprodukten
Physikalische Therapie
Podologie
Pomalidomid (T-Rezept)
Sprechstundenbedarf
Thalidomid (T-Rezept)
Verbandmitteln
LANR : «LANR»
Gültigkeit inkl. Ausstellungstag
1 Monat
8 Kalendertage - („Leitfaden für Ärzte und Apotheker zur Verordnung und Abgabe von Isotretinoin“ des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM))
8 Kalendertage (Ausnahme: Import nach § 73 Abs. 3 AMG)
2 Kalendertage
14 Kalendertage - sofern auf dem Vordruck keine Angabe zum
spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde.
Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem
Genehmigungszeitpunkt.
3 Arbeitstage, d. h. die Verordnung soll innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorliegen.
28 Kalendertage - Verordnung muss innerhalb dieses Zeitraumes eingelöst werden, die Belieferung kann auch nach der
Frist erfolgen. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Leistungsantrag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse
eingeht.
Keine Einschränkung
(gilt ab 1. Juli 2017!)
3 Werktage
3 Arbeitstage - siehe oben unter „Häusliche Krankenpflege“
7 Kalendertage
7 Kalendertage
7 Kalendertage
14 Kalendertage - sofern auf dem Vordruck keine Angabe zum
spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde.
Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem
Genehmigungszeitpunkt.
1 Monat
14 Kalendertage - sofern auf dem Vordruck keine Angabe zum
spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde.
Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem
Genehmigungszeitpunkt.
28 Kalendertage - sofern auf dem Vordruck keine Angabe zum
spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde.
Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem
Genehmigungszeitpunkt.
7 Kalendertage
1 Monat
7 Kalendertage
1 Monat
Verordnung Aktuell – Sonstiges
15. November 2016
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Arbeitstag:
Montag bis Freitag, wenn diese nicht gesetzliche Feiertage sind.
Kalendertag: Montag bis Sonntag
Monatsfrist: Die Frist endet mit Ablauf des Monatstages, der dem Tag der Ausstellung entspricht. Beispiel: Ausstellungsdatum: 6. März, die Belieferungsfrist endet am
6. April. Fehlt der entsprechende Monatstag, endet die Frist mit Ablauf des
letzten Monatstages. Beispiel: Ausstellungsdatum: 30. Januar, die Belieferungsfrist endet am 28. Februar.
Werktag:
Montag bis Samstag
Gültigkeit von anderen Verordnungen
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Privatverordnung - Arzneimittel: 3 Monate
Grünes Rezept - nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: unbegrenzt
Grünes Rezept - verschreibungspflichtige Arzneimittel: 3 Monate
Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen – als Mitglied der KVB - unter
0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular
unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.