iStockphoto.com/adventtr Verordnung Aktuell Sonstiges Stand: 6. September 2016 Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns [email protected] www.kvb.de/verordnungen Gültigkeit von Verordnungen - Gesetzliche Krankenversicherung Verordnung von Arzneimitteln Besonderheit: Isotretinoin, Alitretinoin Betäubungsmitteln Besonderheit: „Notfallverschreibung“ Ergotherapie Häusliche Krankenpflege Hilfsmitteln Krankenbeförderung Lenalidomid (T-Rezept) Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie Medizinprodukten Physikalische Therapie Podologie Pomalidomid (T-Rezept) Sprechstundenbedarf Thalidomid (T-Rezept) Verbandmitteln LANR : «LANR» Gültigkeit inkl. Ausstellungstag 1 Monat 8 Kalendertage - („Leitfaden für Ärzte und Apotheker zur Verordnung und Abgabe von Isotretinoin“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)) 8 Kalendertage (Ausnahme: Import nach § 73 Abs. 3 AMG) 2 Kalendertage 14 Kalendertage - sofern auf dem Vordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde. Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem Genehmigungszeitpunkt. 3 Arbeitstage, d. h. die Verordnung soll innerhalb von 3 Arbeitstagen bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorliegen. 28 Kalendertage - Verordnung muss innerhalb dieses Zeitraumes eingelöst werden, die Belieferung kann auch nach der Frist erfolgen. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Leistungsantrag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht. Keine Einschränkung 7 Kalendertage 14 Kalendertage - sofern auf dem Vordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde. Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem Genehmigungszeitpunkt. 1 Monat 14 Kalendertage - sofern auf dem Vordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde. Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem Genehmigungszeitpunkt. 28 Kalendertage - sofern auf dem Vordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde. Ist eine Genehmigung einzuholen, beginnt die Frist mit dem Genehmigungszeitpunkt. 7 Kalendertage 1 Monat 7 Kalendertage 1 Monat Verordnung Aktuell – Sonstiges 6. September 2016 Seite 2 Arbeitstag: Montag bis Freitag, wenn diese nicht gesetzliche Feiertage sind. Kalendertag: Montag bis Sonntag Monatsfrist: Die Frist endet mit Ablauf des Monatstages, der dem Tag der Ausstellung entspricht. Beispiel: Ausstellungsdatum: 6. März, die Belieferungsfrist endet am 6. April. Fehlt der entsprechende Monatstag, endet die Frist mit Ablauf des letzten Monatstages. Beispiel: Ausstellungsdatum: 30. Januar, die Belieferungsfrist endet am 28. Februar. Werktag: Montag bis Samstag Gültigkeit von anderen Verordnungen Privatverordnung - Arzneimittel: 3 Monate Grünes Rezept - nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: unbegrenzt Grünes Rezept - verschreibungspflichtige Arzneimittel: 3 Monate Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen – als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung.
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