Sicherheitsunion: Kommission schlägt EU-weites

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Sicherheitsunion: Kommission schlägt EU-weites Reiseinformations- und
genehmigungssystem vor
Brüssel, 16. November 2016
„Wir müssen wissen, wer über unsere Grenzen kommt. Bis November werden wir einen
Vorschlag für ein automatisiertes System zur Erteilung von Einreisegenehmigungen in die
EU vorlegen. So werden wir wissen, wer nach Europa reist, noch bevor er oder sie
ankommt“, so Präsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2016.
Die Kommission legt heute einen Vorschlag für die Einrichtung eines europäischen Reiseinformationsund -genehmigungssystems (ETIAS) vor, um Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, verstärkt
Sicherheitskontrollen zu unterziehen. Mit diesem Vorschlag, den Präsident Juncker bereits im
September in seiner Rede zur Lage der Union 2016 angekündigt hatte, beginnt die konkrete
Umsetzung der im Bratislava-Fahrplan genannten prioritären Maßnahmen. Im Rahmen des ETIAS
werden Informationen über alle visumfrei in die Europäische Union einreisenden Personen gesammelt,
wodurch vorab Kontrollen zu irregulärer Migration und Sicherheitskontrollen erfolgen können. Dies wird
zu einem effizienteren Management der EU-Außengrenzen und zu einer Verbesserung der inneren
Sicherheit beitragen, wobei gleichzeitig das legale Reisen über die Schengen-Grenzen hinweg
erleichtert wird.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Die Sicherung unserer Grenzen
und der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sind unsere oberste Priorität. ETIAS wird eine
Informationslücke schließen, indem Informationen über visumbefreite Reisende mit all unseren
anderen Systemen abgeglichen werden. Gleichzeitig wird das künftige ETIAS einfach, schnell,
kostengünstig und wirksam sein.“
Der Kommissar für Migration, Inneres und Unionsbürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, äußerte sich
wie folgt: „ ETIAS ist das fehlende Bindeglied in unserem Grenzmanagement, mit dem für Kohärenz
mit unseren Migrations- und Sicherheitsstrategien gesorgt und für mindestens 95 % der von der
Visumpflicht befreiten Reisenden die Einreise in den Schengen-Raum vereinfacht wird. Die Offenheit
Europas darf nicht auf Kosten seiner Sicherheit gehen.“
Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Terroristen und sonstige Straftäter
kümmern sich nicht um nationale Grenzen. Sie können nur durch effektive Zusammenarbeit besiegt
werden. Hier kommt ETIAS ins Spiel: Indem wir Risikopersonen ermitteln und sie an der Einreise
hindern, werden wir die innere Sicherheit Europas verbessern.“
Bei der ETIAS-Genehmigung handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um eine einfachere und
besucherfreundlichere Regelung. Staatsangehörige von Ländern, für die eine Visaliberalisierung gilt,
werden nach wie vor ohne Visum reisen können, müssen vor ihrer Einreise in den Schengen-Raum
jedoch eine einfache Reisegenehmigung einholen. Dies wird dazu beitragen, Personen zu ermitteln, die
ein mögliches Risiko im Hinblick auf die irreguläre Migration oder die Sicherheit darstellen, bevor sie
die Grenze erreichen. Hierdurch wird die Sicherheit der Außengrenzen erheblich verbessert. Durch
ETIAS werden zudem bestehende Informationslücken in Bezug auf visumfrei reisende Personen
geschlossen, indem Informationen gesammelt werden, die für die Behörden der Mitgliedstaaten
möglicherweise entscheidend sind und ihnen bereits vorliegen, bevor die betreffenden Personen die
Schengen-Grenze erreichen. ETIAS ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu stärkeren und
intelligenteren Informationssystemen für Grenzen und Sicherheit. ETIAS wird überdies visumbefreiten
Drittstaatangehörigen das Überschreiten der Außengrenzen erleichtern. Reisende werden bereits zu
einem frühen Zeitpunkt verlässliche Informationen über den Status ihrer geplanten Einreise in den
Schengen-Raum erhalten, wodurch sich die Zahl der Einreiseverweigerungen erheblich verringern wird.
Für die Entscheidung über einen Antrag auf Einreise in die EU wird ein automatisiertes System unter
uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte und des Schutzes personenbezogener Daten
Vorabkontrollen durchführen. Obwohl die endgültige Entscheidung über die Genehmigung oder
Verweigerung der Einreise stets von den nationalen Grenzbeamten getroffen wird, die die
Grenzkontrollen gemäß dem Schengener Grenzkodex durchführen, werden Vorabkontrollen aller
Reisenden die Grenzkontrollen erleichtern und eine koordinierte und einheitliche Bewertung von
visumbefreiten Drittstaatsangehörigen gewährleisten.
ETIAS wird von der Europäischen Grenz- und Küstenwache in enger Zusammenarbeit mit den
zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und mit Europol verwaltet. Die Agentur eu-LISA wird die
technische Verwaltung dieses Informationssystems entwickeln und durchführen.
Zu den Schlüsselfunktionen von ETIAS gehören:
- Überprüfung der Angaben, die von visumbefreiten Drittstaatangehörigen mittels eines OnlineAntrags vor der Reise an die Außengrenzen der EU übermittelt werden (z. B. Angaben zu Identität,
Reisedokument, Aufenthaltsort, Kontaktdaten usw.), wobei bewertet werden soll, ob die
betreffende Person ein Risiko im Hinblick auf die irreguläre Migration, die Sicherheit oder die
öffentliche Gesundheit darstellt.
- Automatische Bearbeitung jedes Antrags, der über eine Website oder eine mobile Anwendung
gestellt wurde, durch Abgleich mit anderen EU-Informationssystemen (z. B. SIS, VIS, EuropolDatenbank, Interpol-Datenbank, EES, Eurodac, ECRIS), einer eigens von Europol geschaffenen
ETIAS-Beobachtungsliste sowie zielgerichteten, verhältnismäßigen und eindeutigen Vorschriften für
die Sicherheitskontrolle, um festzustellen, ob konkrete Anhaltspunkte oder triftige Gründe für die
Erteilung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung vorliegen.
- Erteilung von Reisegenehmigungen. Werden keine Treffer oder Elemente ermittelt, die einer
weiteren Analyse bedürfen, wird die Reisegenehmigung automatisch innerhalb weniger Minuten
nach der Antragstellung erteilt.
Eine Genehmigung wird mittels eines einfachen, kostengünstigen und schnellen Verfahrens eingeholt;
in den meisten Fällen dürfte sie in nur wenigen Minuten erteilt werden. Die Genehmigung, deren
Beantragung nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nimmt und für die lediglich ein gültiges
Reisedokument erforderlich ist, wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig sein; in diesem
Zeitraum können mehrere Reisen erfolgen. Eine Antragsgebühr von 5 EUR gilt nur für alle
Antragsteller, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Hintergrund
Das Thema Sicherheit ist für die Juncker-Kommission seit Beginn ihrer Amtszeit ein ständiges Anliegen
– von den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur letzten Rede zur Lage
der Union im September 2016. In seiner Rede hatte Präsident Juncker angekündigt, dass die
Kommission bis November einen Vorschlag für ein EU-weites Reiseinformations- und genehmigungssystem (ETIAS) vorlegen wird. Dabei handelt es sich um ein automatisiertes System,
durch das sich bestimmen lässt, wem die Einreise in den Schengen-Raum genehmigt wird. Der
Einrichtung dieses Systems wurde im Bratislava-Fahrplan, den die 27 Staats- und Regierungschefs der
EU vereinbart und unterzeichnet haben, weitere Priorität eingeräumt. Im Mittelpunkt des gemeinsamen
Engagements steht folgender Aspekt: Einrichtung eines Reiseinformations- und -genehmigungssystems
(ETIAS), welches ermöglicht, dass nicht visumpflichtige Reisende vorab überprüft werden und ihnen
erforderlichenfalls die Einreise verweigert wird.
Die Europäische Kommission nahm am 28. April 2015 die Europäische Sicherheitsagenda an, in der die
wichtigsten Maßnahmen für eine schlagkräftige Antwort der EU auf Terrorismus und
Sicherheitsbedrohungen in der Europäischen Union im Zeitraum 2015-2020 dargelegt werden.
Seit Annahme der Agenda sind erhebliche Fortschritte bei deren Umsetzung gemacht worden. Im
November 2015 schlug die Kommission die Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie vor, gefolgt von
einem Aktionsplan zu Feuerwaffen und Sprengstoffen im Dezember 2015. Im Bereich
Terrorismusbekämpfung nahm die Kommission im Dezember 2015 eine neue Richtlinie zur
Terrorismusbekämpfung und im Februar 2016 einen spezifischen Aktionsplan zur Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung an. Im April schlug die Kommission die Einrichtung des Einreise/Ausreisesystems (EES) vor und legte eine Mitteilung vor, mit der der Weg für eine tatsächliche und
echte Sicherheitsunion geebnet wurde. Darüber hinaus wurde im September ein einheitliches EUZertifizierungssystem für Sicherheitsausrüstungen in Flughäfen vorgeschlagen.
Erst kürzlich, nämlich am 14. September 2016, legte die Kommission ihre Mitteilung „Mehr Sicherheit
in einer von Mobilität geprägten Welt“ vor, in der die Notwendigkeit bestätigt wird, ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen der Gewährleistung von Mobilität und der Stärkung der Sicherheit herzustellen und
gleichzeitig die legale Einreise in den Schengen-Raum ohne Visumpflicht zu erleichtern. Darüber hinaus
nahm die Europäische Grenz- und Küstenwache am 6. Oktober 2016, d. h. nur neun Monate nach
Vorlage des diesbezüglichen Kommissionsvorschlags, ihre Arbeit auf, was Ausdruck eines klares
Engagements für die Stärkung des Managements und der Sicherheit der EU-Außengrenzen ist.
Dass Präsident Juncker im August 2016 ein spezielles Ressort „Sicherheitsunion“ geschaffen hat, zeigt,
welche Bedeutung die Kommission einer Verstärkung ihrer Reaktion auf die terroristische Bedrohung
beimisst.
Weitere Informationen
Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung eines EU-weiten Reiseinformations- und
genehmigungssystems
Anhang
Durchführbarkeitsstudie zu einem EU-weiten Reiseinformations- und g enehmigungssystem
MEMO: European Travel Information and Authorisation System: Questions & Answers
FACTSHEET: A European Travel Information and Authorisation System
Pressemitteilung: Europäische Sicherheitsagenda: Zweiter Bericht über die Fortschritte auf dem Weg
zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion
Europäische Sicherheitsagenda
Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer,
deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen,
sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
IP/16/3674
Kontakt für die Medien:
Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56)
Tove ERNST (+32 2 298 67 64)
Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23)
Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail