Merkblatt Berufsausbildung - Deutsche Botschaft Jaunde

Merkblatt für das Visumverfahren Berufsausbildung
Stand 09/2016
Der Amtsbereich der Botschaft Jaunde im Bereich Visumserteilung umfasst derzeit Kamerun, Tschad,
Zentralafrikanische Republik und Gabun. Die Zuständigkeit der Botschaft Jaunde ist also gegeben,
wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.
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Bitte drucken Sie dieses Dokument aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig
durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Füllen Sie danach bitte Ihre Visumanträge aus und unterschreiben diese. Das entsprechende
Formular finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.jaunde.diplo.de. Dort finden Sie
auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft.
Nach Ihrer Eintragung im System erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per EMail. Bringen Sie die Bestätigung sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin
in die Botschaft.
Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers
notwendig.
Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Unaufgefordert
per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Alle
Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos. Es besteht kein Zwang,
eine bestimmte Firma für Praktikum / Sprachkurs zu benutzen. Lediglich Sprachdiplome müssen von vorgeschriebenen Anbietern sein.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen, bitte kreuzen Sie an, welche Dokumente Sie einreichen:
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Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschrieben Antragsformulare
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Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
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Zwei aktuelle biometrische Passfotos, Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben
und eines lose beizufügen. Hinweis: Der Hintergrund muss weiß sein, das Gesicht muss auf
dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt, und das Foto darf nicht retuschiert sein.
Weitere Dokumente / Unterlagen zum Reisezweck
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Ein gültiger und unterschriebener Reisepass und kamerunische ID, Original und Kopie der Seiten, die Einträge enthalten; dieser muss nach Ende der Reise noch mindestens 3 Monate gültig
sein. Das Ausstellungsdatum darf nicht weiter als 10 Jahre zurückliegen. Der Pass muss mindestens 2 leere Seiten aufweisen.
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weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe
ggf. Aufenthaltsnachweis für den Amtsbezirk der Botschaft Jaunde
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Geburtsurkunde
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Nachweise zu Schulabschluss und ggf. bereits erfolgter Ausbildung oder Studium
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Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Mindestens Kompetenzstufe B1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“. Als Sprachnachweis werden nur Zertifikate
anerkannt, die durch einen Prüfungsanbieter ausgestellt wurden, der Mitglied der Association
of Language Testers in Europe (ALTE) ist und der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt (Goethe- Institut, ÖSD, TestDaF, telc)
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Nachweise über bereits erlangte Vorkenntnisse in dem gewünschten Ausbildungsfachgebiet
Nachweise hierzu sind insbesondere Unterlagen zu bereits in Kamerun durchgeführten Berufsausbildungen oder Studiengängen.
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Ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
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Motivationsschreiben. Das Schreiben sollte darüber Auskunft geben, warum Sie eine Ausbildung in dem von Ihnen angegebenen Beruf absolvieren möchten. (Bitte geben Sie hierbei auch
an, wie die Ausbildung in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt)
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Ausbildungsvertrag sowie weitere Unterlagen bzw. Angaben, wie die Ausbildung im Anschluss
an die Sprachausbildung gestaltet ist: - Wo werden die theoretischen Kenntnisse vermittelt? Welcher Arbeitgeber vermittelt die praktischen Fähigkeiten?
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Ausreichender Krankenversicherungsschutz. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, sofern dieser nicht aus dem Vertrag hervorgeht. Aus den vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland
davon abgedeckt ist. Geht dies aus den Policen nicht hervor, ist eine zusätzliche Bestätigung
der Krankenversicherung vorzulegen.
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Lebensunterhaltssicherung/ Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
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Angabe über die vorgesehene Unterkunft mit Höhe der Miete. Auch in der Zeit der Ausbildung
muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Dabei ist zu beachten, dass neben der Ausbildungsvergütung ggfs. weitere finanzielle Mittel nachgewiesen werden müssen. Dem Auszubildenden
müssen 800 EUR /Monat netto zur Verfügung stehen. Können Belege vorgelegt werden, dass
einzelne Kosten (z.B. Kost, Logis) nicht anfallen, reduziert sich der Betrag entsprechend.
Alle Unterlagen sind im Original mit zusätzlich zwei Sätzen Fotokopien vorzulegen. Originale werden
nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer
englisch- oder französischsprachige Unterlagen) eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die Bearbeitungszeit kann daher
von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Während dieser Bearbeitungszeit werden Sachstandsanfragen grundsätzlich nicht beantwortet.
Da die Identität von Anrufern nicht geprüft werden kann, wird aus Gründen des Datenschutzes keine
telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen.
Bitte geben Sie dazu grundsätzlich die Bearbeitungsnummer (Barcode, ersichtlich auf der Quittung)
an.
Gebühren
60 Euro Erwachsene (40.000 XAF)
30 Euro Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (20.000 XAF)
Die Gebühren sind bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft in XAF zu entrichten. Im
Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Ehegatten und minderjährige Kinder von Deutschen sowie Angehörige von Unionsbürger (EU/EWR) sind gebührenfrei. Neben
den Visumsgebühren fallen keine weiteren Gebühren an.