Bildung für Ihre Zukunft Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH Magdeburg IHK-Abschluss Geprüfter Kfz-Servicetechniker (anerkannt als Teil I der Meisterprüfung im Kfz-Technikerhandwerk) Aufstiegsfortbildung Vollzeit in 4 Monaten - ab SaZ 4 geeignet – Lehrgangsnummer: www.ftb-md.de HMV 104 HMV 107 HMV 110 Beginn: 29.08.2016 06.02.2017 19.06.2017 Ende: 26.10.2016 05.04.2017 31.08.2017 schriftliche Prüfung: November 2016 April 2017 September 2017 praktische Prüfung: November 2016 April 2017 September 2017 Praktikum: (bei Bedarf) 6 Wochen im Anschluss der theoretischen Ausbildung Zielgruppe: Kfz-Mechatroniker, Kfz-Schlosser, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechaniker als Selbstzahler oder gefördert durch das Unternehmen Arbeitssuchende aus diesen Berufen, gefördert durch einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur Ehemalige oder freigestellte Zeitsoldaten der Bundeswehr, die in der Instandhaltung von Kraftfahrzeugen tätig sind/ waren, gefördert über den Berufsförderungsdienst Lehrgangsziel: Kfz-Servicetechniker/innen beraten Kunden in Bezug auf die Instandhaltung, Reparatur und Inspektion von Kfz aller Art. Sie führen die Arbeiten selbst aus oder veranlassen diese. Kfz-Servicetechniker/innen arbeiten überwiegend in Reparaturbetrieben und Werkstätten des Kraftfahrzeughandwerks und -handels. (Quelle:BERUFENET.de) Zulassungsvoraussetzungen: Für die Prüfung ist zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Kraftfahrzeugmechaniker/in, Kraftfahrzeugelektriker/in, Automobilmechaniker/in oder Kraftfahrzeugmechatroniker/in oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen fahrzeugtechnischen Beruf und ein Jahr Berufspraxis in der Kraftfahrzeuginstandsetzung oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Metalloder Elektroberuf und drei Jahre Berufspraxis in der Kraftfahrzeuginstandsetzung nachweist. Gesamtdauer: ca. 4 Monate mit Praktikum Unterrichtsform: Vollzeit durchschnittlich 36 Ustd./Woche Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 14-tägig Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Praxis (bei Bedarf): 6 Wochen á 40 Wochenstunden in einer Kfz-Werkstatt Anmeldung: bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich mit dem Anmeldeformular Nachweise: 1. 2. Berufsabschlüsse Nachweis der Berufserfahrung bzw. der berufsnahen Verwendung (Bescheinigung über den BFD) - Bescheinigung gemäß § 45 BBiG oder Bescheinigung der berufsnahen Verwendung mit ATN oder Einzelplatzbeschreibung Bildungsart: Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 3 BBiG Abschlussart: IHK-Abschluss: Geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in Abschlussbezeichnung: IHK Geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in Prüfende Stelle: IHK Magdeburg Kosten: Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangsmaterial: 1.740,00 € Prüfungsgebühren 420,00 € (bei der IHK zu entrichten) Sofern keine Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der/die Lehrgangsteilnehmer/-in über die FTB unfallversichert. In diesem Fall wird vom Teilnehmer gemäß §2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII eine Umlage zugunsten der Berufsgenossenschaft in Höhe von 6,00 € pro Schulungsmonat erhoben und an die Berufsgenossenschaft abgeführt. Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk (HWK) Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016 2 Inhalt der Fortbildung Während der Weiterbildung zum Kraftfahrzeug-Servicetechniker/zur Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse: im Handlungsbereich Technik: Fahrzeugtechnik Fahrzeugsysteme Werkstatt- und Betriebstechnik im Handlungsbereich Organisation, Kooperation und Kommunikation: Auftragsabwicklung Ersatzteil- und Zubehörteilbestimmung Kostenabschätzung Information Dokumentation Kundenbetreuung und -beratung Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung Prüfung Die Weiterbildungsprüfung wird praktisch (situationsbezogen), schriftlich und mündlich durchgeführt. Sie besteht aus vier Prüfungsteilen: In einer Situationsaufgabe im Handlungsbereich Technik soll in maximal zwei Stunden Prüfungszeit eine praktische Aufgabe an einem Kraftfahrzeug oder an Fahrzeug-Baugruppen durchgeführt werden. Diese ist schriftlich zu dokumentieren. In einer weiteren Situationsaufgabe in den Handlungsbereichen Technik und Organisation, Kooperation und Kommunikation ist eine praktische Aufgabe am Kraftfahrzeug oder an FahrzeugBaugruppen durchzuführen. Zudem findet eine begleitende schriftliche Prüfung statt. Die Prüfungsdauer für diesen Prüfungsteil soll insgesamt zwei Stunden nicht überschreiten. Zu den beiden Situationsaufgaben finden zusätzlich ergänzende schriftliche Aufgaben statt. Diese beziehen sich vor allem auf den Qualifikationsschwerpunkt Fahrzeugtechnik. Die Prüfungsdauer in diesem Bereich beträgt maximal 150 Minuten. Das situationsbezogene Fachgespräch kann sich auf das gesamte betriebliche Handlungsfeld beziehen und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Die Abschlussprüfung der Weiterbildung zum Kraftfahrzeug-Servicetechniker/zur KraftfahrzeugServicetechnikerin wird als Teil I der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk anerkannt. Die Prüfungen finden in der Kfz-Ausbildungsstätte der Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH statt. Ansprechpartner Lehrgangskoordinatorin: Frau Schatz Für weitere Informationen und individuelle Beratungsgespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Kontaktdaten Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH Brenneckestraße 95 39118 Magdeburg Telefon: 0391 405610 Fax: 0391 4056141 Email: [email protected] Homepage: www.ftb-md.de Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016 3 So finden Sie uns in der Brenneckestraße 95 Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016 4 Anmeldung Kfz-Technikermeister / geprüfter Kfz-Servicetechniker Hiermit melde ich mich verbindlich zum/r unten eingetragenen Lehrgang/Lehrgangskombination an. (Eine Anmeldung ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail möglich. Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular.) Unterrichtsform: Vollzeit (Tageslehrgang) Teilzeit (berufsbegleitend) Ausbildungsteile für Meisterkurs: gepr. Kfz-Servicetechniker (Anerkennung als Teil I) Teil III Teil II Teil IV oder ADA-Schein Lehrgang-Nr. oder Reihenfolge: (z.B. HMV 100, HMT 48) folgende Teile wurden bereits abgelegt: Förderung über Landesinvestitionsbank S.-A. beantragt? Rechnungsempfänger: Sie, als Teilnehmer ja nein andere (z.B. Firma) Wie wurden Sie auf den Lehrgang der FTB aufmerksam? Homepage der FTB HWK Anzeige in Medien „Fortbildung24.de“ -Meisterboxx- „Kursnet.de“ Sonstiges ehemaliger Teilnehmer Arbeitgeber Unterlagen, wie Gesellenbrief, Zertifikate und Bestätigungen bereits abgelegter Teile sind zu Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen! Name: Vorname: geb. am: Geburtsort: Straße, Nr.: PLZ / Ort: Tel. priv.: Tel. dienstl.: Funk: Staatsangehörigkeit: erlernter Beruf: Berufspraxis: Jahre E-Mail: Ich wurde geworben von (Pflichtfeld): Name: Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die umseitigen Teilnahmebedingungen der FTB an. Ort Datum Unterschrift Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH Brenneckestr. 95, 39118 Magdeburg Tel.: 0391 405610 - Fax: 0391 4056141 E-Mail: [email protected] Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016 5 Teilnahmebedingungen für Aufstiegsfortbildungen 1. Anmeldung und Vertragsabschluss Für die Anmeldung zum Lehrgang ist das Formular der FTB zu verwenden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nach Prüfung der vom Teilnehmer angegebenen Zugangsvoraussetzungen für den Lehrgang erteilt die FTB in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung schriftlich die Zulassung zum Lehrgang. Mit Erteilung der Lehrgangszulassung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. 2. Zahlungsbedingungen Die Lehrgangsgebühren je Ausbildungsteil bzw. insgesamt sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Preis für die Teilnahme am Lehrgang geht aus der Lehrgangszulassung hervor. Auf Antrag des Teilnehmers kann die Zahlungsweise in monatlich gleich bleibenden Beträgen gewährt werden. Müssen Lehrgangskosten angemahnt werden, betragen die Gebühren für die erste Mahnung 10,- €, für die zweite Mahnung 20,- €. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert wird, erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass die Lehrgangsgebühren und sonstigen Lehrgangskosten (Prüfungsgebühr, Lehrbücher) direkt zwischen dem Kostenträger und der FTB abgerechnet werden. 3. Rücktritt/Kündigung Die Erklärung über den Rücktritt eines Lehrganges muss schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor Lehrgangsbeginn ist von dem Teilnehmer eine Verwaltungspauschale in Höhe von 8 % der zuerst anfallenden Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,- €, zu zahlen, es sei denn, der Teilnehmer stellt einen Ersatzteilnehmer. Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels der Rücktrittserklärung. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherungsträger gefördert wird, kann bis Lehrgangsbeginn kostenfrei und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Teilnehmer, der eine Förderung der Lehrgangskosten aus öffentlichen Mitteln des Europäischen Sozialfonds (z.B. Sachsen-Anhalt-Weiterbildung direkt) beantragt hat, kann bis zur Erteilung der Bewilligung der Förderung bis Lehrgangsbeginn schriftlich kostenfrei zurücktreten, wenn er als Nachweis die schriftliche Ablehnung des Förderantrages vorlegt. Die Durchführung eines Lehrganges ist von einer Mindestteilnehmerzahl anhängig. Wird diese nicht erreicht, kann die FTB den Lehrgang bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn absagen, ohne dass der Teilnehmer hieraus Ansprüche ableiten kann. Die FTB setzt den Teilnehmer über die Absage schriftlich in Kenntnis. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Lehrgängen, die weniger als drei Monate dauern, ist die Kündigung nach Lehrgangsbeginn ausgeschlossen. Bei Lehrgängen die länger als drei Monate laufen, kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der Teilnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Bei Kündigung durch den Teilnehmer, sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Lehrgangsgebühren zu entrichten. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden von der FTB erstattet. Bei Arbeitsaufnahme während des Lehrganges hat der von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter geförderte Teilnehmer/die Teilnehmerin das Recht, sofort und unverzüglich den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Ihm/ihr entstehen dann keine weiteren Kosten. Die FTB ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn Gründe in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers vorliegen, die einen effektiven gruppenorientierten Lehrgangsablauf nicht gewährleisten. In diesen Fällen hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten. Änderungen im Dozenteneinsatz oder des Unterrichtsortes (innerhalb von Magdeburg) stellen keinen Kündigungsgrund dar. 4. Pflichten der FTB Die FTB verpflichtet sich, den Lehrgang in hoher Qualität auf der Grundlage der aktuellen Rahmenlehrpläne durchzuführen. In Abstimmung mit den Teilnehmern behält sich die FTB vor, zusätzliche Inhalte aufzunehmen bzw. bestehende Inhalte zu modifizieren. Die Schwerpunkte des Lehrgangs dürfen jedoch nicht geändert werden. Über die Teilnahme am Lehrgang wird von der FTB eine Anwesenheitsliste geführt. Die FTB behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. Erkrankung eines Dozenten, die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben, ohne dass der Teilnehmer daraus Ansprüche ableiten kann. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person bezüglich der Zulassung zur Prüfung zu machen; Falschaussagen können zum Prüfungsausschluss führen. Weiterhin ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen der Dozenten, die Unfallverhütungsvorschriften und die Hausordnung zu beachten. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist die FTB unter Angabe des wichtigen Grundes unverzüglich zu unterrichten. Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter gefördert wird, ist verpflichtet, vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die technische Ausstattung, EDV-Anlagen, sonstige Geräte, Lehr- und Lernmittel sind nur nach Anweisung der Dozenten zu bedienen und sorgsam zu behandeln, die Software nicht zu kopieren, sie nicht aus Räumen der FTB zu entfernen und/ oder für private oder kommerzielle Zwecke zu verwenden. Verstößt der Teilnehmer gegen die o.g. Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der FTB bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 6. Haftung Die FTB haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, Kraftfahrzeuge und der Garderobe. Der Teilnehmer hat für vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigungen am Eigentum der FTB Schadenersatz zu leisten. Die von der FTB zur Verfügung gestellte Software ist ausschließlich zu Lehrgangszwecken zu nutzen. Jeglicher Missbrauch führt zu Schadenersatzansprüchen seitens der FTB oder Dritter. Sofern keine Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der Lehrgangsteilnehmer über die FTB unfallversichert. 7. Widerrufsrecht Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an: FTB gGmbH, Brenneckestraße 95, 39118 Magdeburg, Fax: 0391/4056141, E-Mail: [email protected] 8. Datenspeicherung Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie späterer Informationen einverstanden. 9. Nebenabreden Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. 10. Gerichtsstand Für Kaufleute im Sinne des HGB ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Magdeburg. 11. Teilnahmebedingungen für Freundschaftswerbung Als Neukunde gilt eine Person, die in den letzten 4 Jahren keine Weiter-/ bzw. Fortbildung der Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH besucht hat. Werber und Geworbener dürfen nicht identisch sein. Die Teilnahme an der Freundschaftswerbung ist für gewerbliche Vermittler nicht möglich. Mitarbeiter der Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH sind nicht teilnahmeberechtigt. Von der Freundschaftswerbung ausgeschlossen sind Verträge von Neukunden, die über ein Online-Portal oder Vergleichsportale zustande gekommen sind. (Wird von der FTB ausgefüllt!!!) Datum Unterschrift Bemerkungen Eingang der Anmeldung Voraussetzungen geprüft Zulassung erteilt Teilnehmernummer Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016 6
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