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Bildung für Ihre Zukunft
Fachakademie für Technik und
Betriebswirtschaft gGmbH
Magdeburg
IHK-Abschluss
Geprüfter Kfz-Servicetechniker
(anerkannt als Teil I der Meisterprüfung
im Kfz-Technikerhandwerk)
Aufstiegsfortbildung  Vollzeit in 4 Monaten
- ab SaZ 4 geeignet –
Lehrgangsnummer:
www.ftb-md.de
HMV 104
HMV 107
HMV 110
Beginn:
29.08.2016
06.02.2017
19.06.2017
Ende:
26.10.2016
05.04.2017
31.08.2017
schriftliche Prüfung:
November
2016
April
2017
September
2017
praktische Prüfung:
November
2016
April
2017
September
2017
Praktikum: (bei Bedarf)
6 Wochen im Anschluss der theoretischen
Ausbildung
Zielgruppe:
 Kfz-Mechatroniker, Kfz-Schlosser, Kfz-Elektriker, Kfz-Mechaniker als
Selbstzahler oder gefördert durch das Unternehmen
 Arbeitssuchende aus diesen Berufen, gefördert durch einen
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
 Ehemalige oder freigestellte Zeitsoldaten der Bundeswehr, die in der
Instandhaltung von Kraftfahrzeugen tätig sind/ waren, gefördert über
den Berufsförderungsdienst
Lehrgangsziel:
Kfz-Servicetechniker/innen beraten Kunden in Bezug auf die
Instandhaltung, Reparatur und Inspektion von Kfz aller Art. Sie führen die
Arbeiten selbst aus oder veranlassen diese. Kfz-Servicetechniker/innen
arbeiten überwiegend in Reparaturbetrieben und Werkstätten des
Kraftfahrzeughandwerks und -handels. (Quelle:BERUFENET.de)
Zulassungsvoraussetzungen:
Für die Prüfung ist zugelassen, wer
 eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten
Ausbildungsberufe
Kraftfahrzeugmechaniker/in,
Kraftfahrzeugelektriker/in, Automobilmechaniker/in oder
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
oder
 eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen
fahrzeugtechnischen Beruf und ein Jahr Berufspraxis in der
Kraftfahrzeuginstandsetzung
oder
 eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Metalloder
Elektroberuf
und
drei
Jahre
Berufspraxis
in
der
Kraftfahrzeuginstandsetzung nachweist.
Gesamtdauer:
ca. 4 Monate mit Praktikum
Unterrichtsform:
Vollzeit durchschnittlich 36 Ustd./Woche
Unterrichtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
14-tägig Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Praxis (bei Bedarf):
6 Wochen á 40 Wochenstunden in einer Kfz-Werkstatt
Anmeldung:
bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich mit dem
Anmeldeformular
Nachweise:
1.
2.
Berufsabschlüsse
Nachweis der Berufserfahrung bzw. der berufsnahen Verwendung
(Bescheinigung über den BFD)
-
Bescheinigung gemäß § 45 BBiG oder
Bescheinigung der berufsnahen Verwendung mit ATN oder
Einzelplatzbeschreibung
Bildungsart:
Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 3 BBiG
Abschlussart:
IHK-Abschluss: Geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in
Abschlussbezeichnung:
IHK Geprüfte/r Kfz-Servicetechniker/in
Prüfende Stelle:
IHK Magdeburg
Kosten:
Weiterbildung
(beruflicher Aufstieg)

Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangsmaterial: 1.740,00 €

Prüfungsgebühren 420,00 € (bei der IHK zu entrichten)
Sofern keine Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der/die Lehrgangsteilnehmer/-in über
die FTB unfallversichert. In diesem Fall wird vom Teilnehmer gemäß §2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
eine Umlage zugunsten der Berufsgenossenschaft in Höhe von 6,00 € pro
Schulungsmonat erhoben und an die Berufsgenossenschaft abgeführt.
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Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk (HWK)
Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH
Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016
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Inhalt der Fortbildung
Während der Weiterbildung zum Kraftfahrzeug-Servicetechniker/zur Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin
erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:
im Handlungsbereich Technik:
 Fahrzeugtechnik
 Fahrzeugsysteme
 Werkstatt- und Betriebstechnik
im Handlungsbereich Organisation, Kooperation und Kommunikation:
 Auftragsabwicklung
 Ersatzteil- und Zubehörteilbestimmung
 Kostenabschätzung
 Information
 Dokumentation
 Kundenbetreuung und -beratung
 Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung
Prüfung
Die Weiterbildungsprüfung wird praktisch (situationsbezogen), schriftlich und mündlich durchgeführt. Sie besteht
aus vier Prüfungsteilen:
 In einer Situationsaufgabe im Handlungsbereich Technik soll in maximal zwei Stunden Prüfungszeit
eine praktische Aufgabe an einem Kraftfahrzeug oder an Fahrzeug-Baugruppen durchgeführt werden.
Diese ist schriftlich zu dokumentieren.
 In einer weiteren Situationsaufgabe in den Handlungsbereichen Technik und Organisation,
Kooperation und Kommunikation ist eine praktische Aufgabe am Kraftfahrzeug oder an FahrzeugBaugruppen durchzuführen. Zudem findet eine begleitende schriftliche Prüfung statt. Die Prüfungsdauer
für diesen Prüfungsteil soll insgesamt zwei Stunden nicht überschreiten.
 Zu den beiden Situationsaufgaben finden zusätzlich ergänzende schriftliche Aufgaben statt. Diese
beziehen sich vor allem auf den Qualifikationsschwerpunkt Fahrzeugtechnik. Die Prüfungsdauer in
diesem Bereich beträgt maximal 150 Minuten.
 Das situationsbezogene Fachgespräch kann sich auf das gesamte betriebliche Handlungsfeld
beziehen und soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
Die
Abschlussprüfung
der Weiterbildung
zum
Kraftfahrzeug-Servicetechniker/zur
KraftfahrzeugServicetechnikerin wird als Teil I der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk anerkannt.
Die Prüfungen finden in der Kfz-Ausbildungsstätte der Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft
gGmbH statt.
Ansprechpartner
Lehrgangskoordinatorin: Frau Schatz
Für weitere Informationen und individuelle Beratungsgespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur
Verfügung.
Kontaktdaten
Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH
Brenneckestraße 95
39118 Magdeburg
Telefon: 0391 405610
Fax: 0391 4056141
Email: [email protected]
Homepage: www.ftb-md.de
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Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016
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So finden Sie uns in der Brenneckestraße 95
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Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016
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Anmeldung Kfz-Technikermeister /
geprüfter Kfz-Servicetechniker
Hiermit melde ich mich verbindlich zum/r unten eingetragenen Lehrgang/Lehrgangskombination an.
(Eine Anmeldung ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail möglich. Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular.)
Unterrichtsform:
Vollzeit
(Tageslehrgang)
Teilzeit
(berufsbegleitend)
Ausbildungsteile
für Meisterkurs:
gepr. Kfz-Servicetechniker
(Anerkennung als Teil I)
Teil III
Teil II
Teil IV
oder ADA-Schein
Lehrgang-Nr. oder Reihenfolge:
(z.B. HMV 100, HMT 48)
folgende Teile wurden bereits abgelegt:
Förderung über Landesinvestitionsbank S.-A. beantragt?
Rechnungsempfänger:
Sie,
als Teilnehmer
ja
nein
andere (z.B.
Firma)
Wie wurden Sie auf den Lehrgang der FTB aufmerksam?
Homepage der FTB
HWK
Anzeige in Medien
„Fortbildung24.de“ -Meisterboxx-
„Kursnet.de“
Sonstiges
ehemaliger Teilnehmer
Arbeitgeber
Unterlagen, wie Gesellenbrief, Zertifikate und Bestätigungen bereits abgelegter Teile sind zu Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen!
Name:
Vorname:
geb. am:
Geburtsort:
Straße, Nr.:
PLZ / Ort:
Tel. priv.:
Tel. dienstl.:
Funk:
Staatsangehörigkeit:
erlernter Beruf:
Berufspraxis:
Jahre
E-Mail:
Ich wurde geworben von (Pflichtfeld):
Name:
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die umseitigen Teilnahmebedingungen der FTB an.
Ort
Datum
Unterschrift
Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH
Brenneckestr. 95, 39118 Magdeburg
Tel.: 0391 405610 - Fax: 0391 4056141
E-Mail: [email protected]
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Teilnahmebedingungen
für Aufstiegsfortbildungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Für die Anmeldung zum Lehrgang ist das Formular der FTB zu verwenden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nach
Prüfung der vom Teilnehmer angegebenen Zugangsvoraussetzungen für den Lehrgang erteilt die FTB in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
der Anmeldung schriftlich die Zulassung zum Lehrgang. Mit Erteilung der Lehrgangszulassung kommt der Vertrag rechtswirksam zustande.
2. Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühren je Ausbildungsteil bzw. insgesamt sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Preis für die Teilnahme am
Lehrgang geht aus der Lehrgangszulassung hervor. Auf Antrag des Teilnehmers kann die Zahlungsweise in monatlich gleich bleibenden Beträgen gewährt
werden. Müssen Lehrgangskosten angemahnt werden, betragen die Gebühren für die erste Mahnung 10,- €, für die zweite Mahnung 20,- €.
Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert wird, erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass die
Lehrgangsgebühren und sonstigen Lehrgangskosten (Prüfungsgebühr, Lehrbücher) direkt zwischen dem Kostenträger und der FTB abgerechnet werden.
3. Rücktritt/Kündigung
Die Erklärung über den Rücktritt eines Lehrganges muss schriftlich erfolgen. Bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer ohne Nennung von
Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor Lehrgangsbeginn ist von dem Teilnehmer eine
Verwaltungspauschale in Höhe von 8 % der zuerst anfallenden Lehrgangsgebühren, mindestens jedoch 30,- €, zu zahlen, es sei denn, der Teilnehmer stellt
einen Ersatzteilnehmer. Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels der Rücktrittserklärung.
Der Teilnehmer, der über die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Rentenversicherungsträger gefördert wird, kann bis Lehrgangsbeginn kostenfrei und ohne
Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Der Teilnehmer, der eine Förderung der Lehrgangskosten aus öffentlichen Mitteln des Europäischen Sozialfonds (z.B. Sachsen-Anhalt-Weiterbildung direkt)
beantragt hat, kann bis zur Erteilung der Bewilligung der Förderung bis Lehrgangsbeginn schriftlich kostenfrei zurücktreten, wenn er als Nachweis die
schriftliche Ablehnung des Förderantrages vorlegt.
Die Durchführung eines Lehrganges ist von einer Mindestteilnehmerzahl anhängig. Wird diese nicht erreicht, kann die FTB den Lehrgang bis eine Woche vor
Lehrgangsbeginn absagen, ohne dass der Teilnehmer hieraus Ansprüche ableiten kann. Die FTB setzt den Teilnehmer über die Absage schriftlich in Kenntnis.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Lehrgängen, die weniger als drei Monate dauern, ist die Kündigung nach Lehrgangsbeginn ausgeschlossen. Bei
Lehrgängen die länger als drei Monate laufen, kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum
Ende der ersten drei Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der Teilnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines
Kalendermonats ordentlich kündigen. Bei Kündigung durch den Teilnehmer, sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist anfallenden Lehrgangsgebühren zu
entrichten. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden von der FTB erstattet.
Bei Arbeitsaufnahme während des Lehrganges hat der von der Agentur für Arbeit oder Jobcenter geförderte Teilnehmer/die Teilnehmerin das Recht, sofort und
unverzüglich den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Ihm/ihr entstehen dann keine weiteren Kosten.
Die FTB ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn Gründe in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers vorliegen,
die einen effektiven gruppenorientierten Lehrgangsablauf nicht gewährleisten. In diesen Fällen hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten.
Änderungen im Dozenteneinsatz oder des Unterrichtsortes (innerhalb von Magdeburg) stellen keinen Kündigungsgrund dar.
4. Pflichten der FTB
Die FTB verpflichtet sich, den Lehrgang in hoher Qualität auf der Grundlage der aktuellen Rahmenlehrpläne durchzuführen. In Abstimmung mit den
Teilnehmern behält sich die FTB vor, zusätzliche Inhalte aufzunehmen bzw. bestehende Inhalte zu modifizieren. Die Schwerpunkte des Lehrgangs dürfen
jedoch nicht geändert werden. Über die Teilnahme am Lehrgang wird von der FTB eine Anwesenheitsliste geführt. Die FTB behält sich das Recht vor, bei
unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. Erkrankung eines Dozenten, die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben, ohne
dass der Teilnehmer daraus Ansprüche ableiten kann.
5. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person bezüglich der Zulassung zur Prüfung zu machen; Falschaussagen können zum
Prüfungsausschluss führen. Weiterhin ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen der Dozenten, die Unfallverhütungsvorschriften und die Hausordnung zu
beachten. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist die FTB unter Angabe des wichtigen Grundes unverzüglich zu unterrichten. Der Teilnehmer, der über die
Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter gefördert wird, ist verpflichtet, vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an eine ärztliche Bescheinigung über die
Arbeitsunfähigkeit spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die technische Ausstattung, EDV-Anlagen,
sonstige Geräte, Lehr- und Lernmittel sind nur nach Anweisung der Dozenten zu bedienen und sorgsam zu behandeln, die Software nicht zu kopieren, sie nicht
aus Räumen der FTB zu entfernen und/ oder für private oder kommerzielle Zwecke zu verwenden. Verstößt der Teilnehmer gegen die o.g. Pflichten vorsätzlich
oder grob fahrlässig, kann er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der FTB bleibt es
vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
6. Haftung
Die FTB haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, Kraftfahrzeuge und der Garderobe. Der Teilnehmer hat für
vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigungen am Eigentum der FTB Schadenersatz zu leisten. Die von der FTB zur Verfügung gestellte Software ist
ausschließlich zu Lehrgangszwecken zu nutzen. Jeglicher Missbrauch führt zu Schadenersatzansprüchen seitens der FTB oder Dritter. Sofern keine
Delegierung durch den Betrieb erfolgt, ist der Lehrgangsteilnehmer über die FTB unfallversichert.
7. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf
ist zu richten an: FTB gGmbH, Brenneckestraße 95, 39118 Magdeburg, Fax: 0391/4056141, E-Mail: [email protected]
8. Datenspeicherung
Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und
Prüfungsabwicklung sowie späterer Informationen einverstanden.
9. Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen führt nicht zur
Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen. Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame durch
eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
Für Kaufleute im Sinne des HGB ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Magdeburg.
11. Teilnahmebedingungen für Freundschaftswerbung


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
Als Neukunde gilt eine Person, die in den letzten 4 Jahren keine Weiter-/ bzw. Fortbildung der Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft
gGmbH besucht hat.
Werber und Geworbener dürfen nicht identisch sein.
Die Teilnahme an der Freundschaftswerbung ist für gewerbliche Vermittler nicht möglich.
Mitarbeiter der Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH sind nicht teilnahmeberechtigt.
Von der Freundschaftswerbung ausgeschlossen sind Verträge von Neukunden, die über ein Online-Portal oder Vergleichsportale zustande
gekommen sind.
(Wird von der FTB ausgefüllt!!!)
Datum
Unterschrift
Bemerkungen
Eingang der Anmeldung
Voraussetzungen geprüft
Zulassung erteilt
Teilnehmernummer
Fachakademie für Technik und Betriebswirtschaft gGmbH
Informationsmaterial des IHK-geprüften Kfz-Servicetechnikers - Stand: April 2016
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