6. Antrag des LV Sachsen auf Erarbeitung eines DNA-Programms zur Beschlussvorlage für die Abstimmung zur DV Begründung: Es gibt derzeit kein DNA-Programm, welches von den Mitgliedern auf einer Delegiertenversammlung beschlossen wurde und in den ZEB verankert ist - obwohl Verweise auf ein selbiges Auftauchen (s.u.). Die im Dachshund 09/2013 auf S. 210 veröffentlichte „Vorgehensweise“ für die Zuchtwarte ist rechtlich nicht zulässig (§ 6 in Verbindung mit § 1 Tierschutzgesetz). Mit einer Go–Card lässt sich außerdem kein Blut entnehmen. Die Züchter unterschreiben auf dem „Formular zur Einsendung von Blutproben“, dem „Formular zur Aktivierung archivierter Blutproben“ und dem „Formular zur Abstammungsüberprüfung“ für die Informationen über die Bedingungen und die Anerkennung eines DTK-DNA-Programms, welches nirgendwo einsehbar ist und demzufolge gar nicht existiert.
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