Der Kreisausschuss Kreisbrandinspektor Amt für Brandschutz und Rettungswesen SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt: Elektronische Schließsysteme in BMA Elektronische Schließsysteme in BMA Allgemeines Der Einsatz elektronischer Schließanlagen in öffentlichen Gebäuden und in Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gründe hierfür sind gestiegene Sicherheitsanforderungen, der Wunsch nach einer höheren Flexibilität in der Gebäudenutzung. Neben diesen funktionalen Gründen versprechen elektronische Schließanlagen insgesamt günstigere Verlaufs- und Gesamtkosten, wenn man mit kontinuierlich gepflegten mechanischen Lösungen vergleicht. Die Hinterlegung von Magnetkarten, Transponderchipkarten oder ähnlichen Türöffnungssystemen ist im Feuerwehrschlüsseldepot, zur Sicherstellung des gewaltfreien Zutrittes für die Feuerwehr, nicht zulässig. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Systeme im Einsatzfall nicht zuverlässig arbeiten. Durch elektromagnetische Einflüsse können die Magnetkarten oft nicht mehr gelesen werden oder die Karten werden, da sie lange Zeit ungenutzt im FSD liegen, vom System gesperrt und sind damit ebenfalls nicht nutzbar. Bild: Transponderchip Bild: Mangnetkarten Die zusätzliche Sicherung von Bürobereichen über elektronische Zugangskontrollen ist aus brandschutztechnischer Sicht unkritisch, wenn die Türen mit dem Schlüssel (Zylinderschlüssel) aus dem FSD geschlossen werden können. Kosten, welche durch einen Alarm der durch den „unberechtigten“ Zugang ohne die Chipkarte ausgelöst wird entstehen, sollten im Leistungsumfang Herausgeber: Main-Taunus-Kreis Amt für Brandschutz und Rettungswesen -Vorbeugender Brand und GefahrenschutzKatharina Kemmler Strasse 1 65719 Hofheim Stand: 01/05 Der Kreisausschuss Kreisbrandinspektor des Sicherheitsdienstes enthalten sein. Gegebenenfalls muss der Betreiber der Einbruchmeldeanlage diese Kosten selbst tragen oder mit dem Sicherheitsdienst den Vertrag entsprechend erweitern. Die zusätzliche Sicherung von Bürobereichen mit elektronischen Schlössern ist ebenfalls unkritisch, wenn bei einem Alarm durch die Brandmeldeanlage diese Schlösser durch die Brandfallsteuerung freigeschaltet werden und die Bereiche mit dem im FSD hinterlegten Schlüssel begangen werden können. Hierzu ist es sinnvoll, dass der Sicherheitsdienst ebenfalls alarmiert wird und die Einbruchmeldeanlage nach Abschluss der Feuerwehrarbeiten wieder in Betrieb nimmt. Bild: Elektronische Schließsysteme Die zusätzliche Sicherung mit elektronischen Schlössern als so genannte „Stand-Alone oder Offline Systeme“ Anlagen mit mechanischer und/oder elektrischer Verriegelung welche im Alarmfall nicht von der Feuerwehr mit den hinterlegten Schlüsseln geöffnet werden kann ist nicht zulässig. Die Feuerwehr muss bei einer Alarmierung von einem Realeinsatz ausgehen und daher schnellstmöglich den ausgelösten Brandmelder kontrollieren. Bei verschlossenen Türen ist dies dann nur unter Anwendung von Gewalt möglich. Stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass der Alarm auf Grund eines technischen Fehlers oder ähnlichem erfolgte, stellt sich die Frage ob die Versicherung des Gebäudeeigentümers oder Betreibers für den entstandenen Schaden aufkommt. Eine Möglichkeit bei diesen Anlagen ist der Einbau einer Überbrückungsschließung, welche durch die Feuerwehr an den überwachten Bereichen über den Generalschlüssel des Gebäudes oder durch die Feuerwehrschließung (VdS zugelassener Halbzylinder) geschlossen werden kann. Diese Schließung muss dann zusätzlich gekennzeichnet werden, ebenfalls ist dies auf den Feuerwehrplänen zu vermerken und die örtliche Feuerwehr ist durch eine Ortsbegehung in diese Besonderheiten einzuweisen. Details sind mit dem Amt für Brandschutz und Rettungswesen, Sachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, abzusprechen. - Seite 2 -
© Copyright 2025 ExpyDoc