Elektronische Schließsysteme in BMA - Main-Taunus

Der Kreisausschuss
Kreisbrandinspektor
Amt für Brandschutz und Rettungswesen
SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Merkblatt:
Elektronische Schließsysteme in BMA
Elektronische Schließsysteme in BMA
Allgemeines
Der Einsatz elektronischer Schließanlagen in öffentlichen Gebäuden und in Unternehmen gewinnt
zunehmend an Bedeutung. Gründe hierfür sind gestiegene Sicherheitsanforderungen, der Wunsch
nach einer höheren Flexibilität in der Gebäudenutzung. Neben diesen funktionalen Gründen
versprechen elektronische Schließanlagen insgesamt günstigere Verlaufs- und Gesamtkosten, wenn
man mit kontinuierlich gepflegten mechanischen Lösungen vergleicht.
Die Hinterlegung von Magnetkarten, Transponderchipkarten oder ähnlichen Türöffnungssystemen ist
im Feuerwehrschlüsseldepot, zur Sicherstellung des gewaltfreien Zutrittes für die Feuerwehr, nicht
zulässig. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Systeme im Einsatzfall nicht zuverlässig arbeiten.
Durch elektromagnetische Einflüsse können die Magnetkarten oft nicht mehr gelesen werden oder die
Karten werden, da sie lange Zeit ungenutzt im FSD liegen, vom System gesperrt und sind damit
ebenfalls nicht nutzbar.
Bild: Transponderchip
Bild: Mangnetkarten
Die zusätzliche Sicherung von Bürobereichen über elektronische Zugangskontrollen ist aus
brandschutztechnischer Sicht unkritisch, wenn die Türen mit dem Schlüssel (Zylinderschlüssel) aus
dem FSD geschlossen werden können. Kosten, welche durch einen Alarm der durch den
„unberechtigten“ Zugang ohne die Chipkarte ausgelöst wird entstehen, sollten im Leistungsumfang
Herausgeber: Main-Taunus-Kreis
Amt für Brandschutz und Rettungswesen
-Vorbeugender Brand und GefahrenschutzKatharina Kemmler Strasse 1 65719 Hofheim
Stand: 01/05
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des Sicherheitsdienstes enthalten sein. Gegebenenfalls muss der Betreiber der Einbruchmeldeanlage
diese Kosten selbst tragen oder mit dem Sicherheitsdienst den Vertrag entsprechend erweitern.
Die zusätzliche Sicherung von Bürobereichen mit elektronischen Schlössern ist ebenfalls unkritisch,
wenn bei einem Alarm durch die Brandmeldeanlage diese Schlösser durch die Brandfallsteuerung
freigeschaltet werden und die Bereiche mit dem im FSD hinterlegten Schlüssel begangen werden
können. Hierzu ist es sinnvoll, dass der Sicherheitsdienst ebenfalls alarmiert wird und die
Einbruchmeldeanlage nach Abschluss der Feuerwehrarbeiten wieder in Betrieb nimmt.
Bild: Elektronische Schließsysteme
Die zusätzliche Sicherung mit elektronischen Schlössern als so genannte „Stand-Alone oder Offline
Systeme“ Anlagen mit mechanischer und/oder elektrischer Verriegelung welche im Alarmfall nicht von
der Feuerwehr mit den hinterlegten Schlüsseln geöffnet werden kann ist nicht zulässig.
Die Feuerwehr muss bei einer Alarmierung von einem Realeinsatz ausgehen und daher
schnellstmöglich den ausgelösten Brandmelder kontrollieren. Bei verschlossenen Türen ist dies dann
nur unter Anwendung von Gewalt möglich. Stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass der Alarm auf
Grund eines technischen Fehlers oder ähnlichem erfolgte, stellt sich die Frage ob die Versicherung
des Gebäudeeigentümers oder Betreibers für den entstandenen Schaden aufkommt.
Eine Möglichkeit bei diesen Anlagen ist der Einbau einer Überbrückungsschließung, welche durch die
Feuerwehr an den überwachten Bereichen über den Generalschlüssel des Gebäudes oder durch die
Feuerwehrschließung (VdS zugelassener Halbzylinder) geschlossen werden kann. Diese Schließung
muss dann zusätzlich gekennzeichnet werden, ebenfalls ist dies auf den Feuerwehrplänen zu
vermerken und die örtliche Feuerwehr ist durch eine Ortsbegehung in diese Besonderheiten
einzuweisen. Details sind mit dem Amt für Brandschutz und Rettungswesen, Sachgebiet
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, abzusprechen.
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