Kommission holt Meinungen zu künftigen Maßnahmen

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission holt Meinungen zu künftigen Maßnahmen gegen Unterstützer
von aggressiver Steuerplanung ein
Brüssel, 10. November 2016
Die Europäische Kommission hat heute eine öffentliche Konsultation zu der Frage
eingeleitet, wie die EU gegen Berater und Intermediäre vorgehen soll, die Hilfe bei der
Steuerhinterziehung und -umgehung leisten.
Wie die jüngsten Enthüllungen gezeigt haben, haben bestimmte Intermediäre, wie z. B. Steuerberater,
ihren Kunden geholfen, Gewinne am Fiskus vorbei ins Ausland zu schaffen. Wenngleich gewisse
komplexe Geschäfte und die Einrichtung von Offshore-Unternehmen vollkommen gerechtfertigt sein
können, besteht doch kein Zweifel, dass bestimmte andere Aktivitäten kaum legitim, wenn nicht gar
illegal sind. Wie die Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung über weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
dargelegt hat, will sie mehr Licht in die Tätigkeit von Steuerberatern bringen. Außerdem soll über
wirksame Abschreckungsmaßnahmen nachgedacht werden, die sich sowohl gegen jene richten, die
aggressive Steuerplanungsmodelle unterstützen und ermöglichen, als auch gegen jene, die sie nutzen.
Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre
Moscovici erklärte: „ Komplexe Finanzierungsmodelle und undurchsichtige Unternehmensstrukturen
entstehen nicht durch Zufall: Manche Intermediäre haben sie gleichsam zu einer Kunstform erhoben.
Diese Fachleute bieten ihren Kunden Möglichkeiten, Schlupflöcher aggressiv zu nutzen oder Gewinne zu
verlagern, um so in erheblichem Umfang Steuern zu sparen. Mit unserer heutigen Konsultation wollen
wir ausloten, wie Intermediäre davon abgehalten werden können, solche Modelle zu entwickeln, und
wie unsere Mitgliedstaaten mehr Erkenntnisse und Informationen erhalten können, damit sie solchen
Praktiken einen Riegel vorschieben können.“
Der Kommission geht es bei der Konsultation insbesondere darum, wie eine verpflichtende
Offenlegungsregelung für Steuerberater eingeführt werden könnte. Diese würde Intermediäre
verpflichten, über Modelle, die als aggressive oder missbräuchliche Steuerpraktiken angesehen werden
könnten, frühzeitig Auskunft zu geben, und würde die Ziele der nicht bindenden OECD-Leitlinien
(BEPS-Aktionspunkt 12) für die Offenlegung aggressiver Steuerplanung widerspiegeln. Die öffentliche
Konsultation wird zu entscheiden helfen, ob es angemessen ist, verbindliche Regeln auf EU-Ebene
einzuführen, und welches Rechtsinstrument dafür gegebenenfalls zum Einsatz kommen sollte. Die
Konsultationsfrist endet am 16. Februar.
Hintergrund
Viele Unternehmen und Privatpersonen lassen sich von Intermediären Finanzierungsmodelle entwerfen,
mit denen sie weniger Steuern zahlen, als sie eigentlich müssten. Solche Intermediäre können
Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Finanz- und Anlageberater, Finanzinstitute,
Versicherungsvermittler und Mittelsmänner sein, die Unternehmen gründen („Dienstleister für Trusts
oder Gesellschaften“). Durch die von diesen Intermediären entwickelten Modelle gehen dem Fiskus
vielfach Steuereinnahmen verloren.
Das Europäische Parlament hat gefordert, härter gegen solche Intermediäre, die aggressive
Steuerplanung unterstützen, vorzugehen. Der Rat hat die Kommission ebenfalls ersucht,
„Gesetzgebungsinitiativen zu verbindlichen Offenlegungsregelungen in Anlehnung an die Aktion 12 des
BEPS-Projekts der OECD ins Auge zu fassen, mit dem Ziel, effektivere Hindernisse für Intermediäre zu
errichten, die bei Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung Unterstützung leisten“.
Die Konsultation wird Aufschluss darüber geben, ob auf EU-Ebene Handlungsbedarf besteht, um
wirksamere Abschreckungsmaßnahmen für Steuerberater einzuführen, die der Steuerhinterziehung und
-umgehung Vorschub leisten. Sie wird außerdem zeigen, wie entsprechende Regelungen aussehen
sollten.
Links
Öffentliche Konsultation zu Intermediären
Mitteilung über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von
Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
IP/16/3618
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