Fusionskontrolle: Kommission bittet um Stellungnahmen zu

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission bittet um Stellungnahmen zu bestimmten
Aspekten der EU-Fusionskontrolle
Brüssel, 7. Oktober 2016
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu bestimmten
verfahrenstechnischen und juristischen Aspekten der EU-Funktionskontrolle eingeleitet. Im
Rahmen der Konsultation sollen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern,
Unternehmen, Verbänden, Behörden und anderen Interessenträgern eingeholt werden.
Die öffentliche Konsultation ist Teil der Maßnahmen der Kommission, die auf eine kohärente
Überarbeitung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften abzielen, damit die EU-Politiken ihre
Zielsetzungen – Wachstum und Beschäftigung – möglichst wirkungsvoll erreicht werden können.
Schwerpunkte der Konsultation sind i) die Wirksamkeit ausschließlich umsatzbasierter Schwellenwerte
in der EU-Fusionskontrollverordnung, ii) die Bearbeitung von Fällen, die normalerweise keinen Anlass
zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben und iii) Verweismechanismen zwischen Mitgliedstaaten und
Kommission.
Anmeldeschwellen
Auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung müssen Unternehmenszusammenschlüsse von
der Kommission geprüft werden, wenn sie eine EU-weite Bedeutung haben, das heißt, wenn der
Umsatz von mindestens zwei der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen die entsprechenden
Anmeldeschwellen erreicht.
In letzter Zeit wurde infrage gestellt, ob die ausschließlich umsatzbasierten Anmeldeschwellen der EUFusionskontrollverordnung die gewünschte Wirkung zeigen. Es wurde vorgeschlagen, die bestehenden
Schwellen durch alternative Kriterien zu ergänzen, um einige Arten von Transaktionen in bestimmten
Wirtschaftszweigen zu erfassen, zum Beispiel digitale Dienstleistungen und Arzneimittel.
Unter den aktuellen Fusionskontrollschwellen müssen Übernahmen von Zielunternehmen, die zwar
noch keinen nennenswerten Umsatz erzielen, jedoch über ein eventuell durch einen hohen Preis zum
Ausdruck kommendes Marktpotenzial verfügen, nicht bei der Kommission zur Genehmigung
angemeldet werden. Solche Fälle betreffen vor allem den Wirtschaftszweig digitale Dienstleistungen.
In der Pharmaindustrie können ähnliche Situationen auftreten, wenn etablierte Unternehmen hoch
bewertete Biotech-Unternehmen erwerben, die über noch in der Entwicklung befindliche Produkte
verfügen, welche erst bei ihrer Markteinführung nennenswerte Umsätze erzielen können.
Deshalb soll mit der Konsultation herausgefunden werden, ob bei der EU-Fusionskontrolle
Durchführungslücken dahingehend bestehen, dass bestimmte grenzübergreifende Transaktionen, die
sich auf den EU-Binnenmarkt oder wesentliche Teile davon auswirken könnten, nicht unter die
Kontrolle fallen.
Bearbeitung von in der Regel unproblematischen Fällen
Für bestimmte Arten von Fällen, die normalerweise keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken
geben, gilt derzeit ein vereinfachtes Verfahren. 2013 verabschiedete die Kommission ein
Maßnahmenpaket, das darauf abzielte, das Verfahren für solche Fälle so weit wie möglich zu
vereinfachen, ohne die EU-Fusionskontrollverordnung zu ändern. In ihrem Weißbuch von 2014 „Eine
wirksamere EU-Fusionskontrolle“ schlug die Kommission Änderungen der EUFusionskontrollverordnung vor, um das Verfahren weiter zu vereinfachen.
In der vorliegenden Konsultation bittet die Kommission um Stellungnahmen zur Anwendung des
vereinfachten Verfahrens, um herauszufinden, ob eine weitere, über die im Weißbuch aufgeführten
Vorschläge hinaus gehende Vereinfachung der Bearbeitung bestimmter unproblematischer Fälle
möglich ist.
Verweisungsregelung
Darüber hinaus interessiert sich die Kommission für Stellungnahmen zur Anwendung der
Verweisungsregelung und zu bestimmten administrativen und technischen Aspekten der EUFusionskontrollverordnung.
Die Verweisungsregelung ermöglicht bei bestimmten Zusammenschlüssen die Neuzuweisung der
Zuständigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Sie trägt dazu bei, dass die Prüfung
von Unternehmenszusammenschlüssen der jeweils am besten geeigneten Wettbewerbsbehörde
übertragen wird.
Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Evaluierung der relevanten
verfahrenstechnischen und juristischen Aspekte der EU-Fusionskontrolle einfließen. Diese Evaluierung
wird bei der Entscheidung der Kommission über eventuelle künftige Reformen im Bereich der EUFusionskontrolle zugrunde gelegt.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 13. Januar 2017.
Hintergrund
Sowohl eine öffentliche Konsultation im Jahr 2013 als auch ein Bericht von 2009 über die Anwendung
der EU-Fusionskontrollverordnung, insbesondere über die Fallverteilung zwischen der Kommission und
den Mitgliedstaaten, bestätigten, dass die Fusionskontrollverordnung zwar im Allgemeinen funktioniert
und keine grundsätzliche Überarbeitung erforderlich ist, dass jedoch in einigen Bereichen
Verbesserungen sinnvoll wären. Auf der Grundlage dieser Feststellung veröffentlichte die Kommission
2014 das Weißbuch „Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle“. In diesem Dokument und dem dazu
gehörigen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen sowie der Folgenabschätzung werden
Änderungsvorschläge für eine Vereinfachung und Straffung der EU-Fusionskontrollverordnung
erläutert.
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