Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission bittet um Stellungnahmen zu bestimmten Aspekten der EU-Fusionskontrolle Brüssel, 7. Oktober 2016 Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu bestimmten verfahrenstechnischen und juristischen Aspekten der EU-Funktionskontrolle eingeleitet. Im Rahmen der Konsultation sollen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verbänden, Behörden und anderen Interessenträgern eingeholt werden. Die öffentliche Konsultation ist Teil der Maßnahmen der Kommission, die auf eine kohärente Überarbeitung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften abzielen, damit die EU-Politiken ihre Zielsetzungen – Wachstum und Beschäftigung – möglichst wirkungsvoll erreicht werden können. Schwerpunkte der Konsultation sind i) die Wirksamkeit ausschließlich umsatzbasierter Schwellenwerte in der EU-Fusionskontrollverordnung, ii) die Bearbeitung von Fällen, die normalerweise keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben und iii) Verweismechanismen zwischen Mitgliedstaaten und Kommission. Anmeldeschwellen Auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung müssen Unternehmenszusammenschlüsse von der Kommission geprüft werden, wenn sie eine EU-weite Bedeutung haben, das heißt, wenn der Umsatz von mindestens zwei der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen die entsprechenden Anmeldeschwellen erreicht. In letzter Zeit wurde infrage gestellt, ob die ausschließlich umsatzbasierten Anmeldeschwellen der EUFusionskontrollverordnung die gewünschte Wirkung zeigen. Es wurde vorgeschlagen, die bestehenden Schwellen durch alternative Kriterien zu ergänzen, um einige Arten von Transaktionen in bestimmten Wirtschaftszweigen zu erfassen, zum Beispiel digitale Dienstleistungen und Arzneimittel. Unter den aktuellen Fusionskontrollschwellen müssen Übernahmen von Zielunternehmen, die zwar noch keinen nennenswerten Umsatz erzielen, jedoch über ein eventuell durch einen hohen Preis zum Ausdruck kommendes Marktpotenzial verfügen, nicht bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Solche Fälle betreffen vor allem den Wirtschaftszweig digitale Dienstleistungen. In der Pharmaindustrie können ähnliche Situationen auftreten, wenn etablierte Unternehmen hoch bewertete Biotech-Unternehmen erwerben, die über noch in der Entwicklung befindliche Produkte verfügen, welche erst bei ihrer Markteinführung nennenswerte Umsätze erzielen können. Deshalb soll mit der Konsultation herausgefunden werden, ob bei der EU-Fusionskontrolle Durchführungslücken dahingehend bestehen, dass bestimmte grenzübergreifende Transaktionen, die sich auf den EU-Binnenmarkt oder wesentliche Teile davon auswirken könnten, nicht unter die Kontrolle fallen. Bearbeitung von in der Regel unproblematischen Fällen Für bestimmte Arten von Fällen, die normalerweise keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben, gilt derzeit ein vereinfachtes Verfahren. 2013 verabschiedete die Kommission ein Maßnahmenpaket, das darauf abzielte, das Verfahren für solche Fälle so weit wie möglich zu vereinfachen, ohne die EU-Fusionskontrollverordnung zu ändern. In ihrem Weißbuch von 2014 „Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle“ schlug die Kommission Änderungen der EUFusionskontrollverordnung vor, um das Verfahren weiter zu vereinfachen. In der vorliegenden Konsultation bittet die Kommission um Stellungnahmen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens, um herauszufinden, ob eine weitere, über die im Weißbuch aufgeführten Vorschläge hinaus gehende Vereinfachung der Bearbeitung bestimmter unproblematischer Fälle möglich ist. Verweisungsregelung Darüber hinaus interessiert sich die Kommission für Stellungnahmen zur Anwendung der Verweisungsregelung und zu bestimmten administrativen und technischen Aspekten der EUFusionskontrollverordnung. Die Verweisungsregelung ermöglicht bei bestimmten Zusammenschlüssen die Neuzuweisung der Zuständigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Sie trägt dazu bei, dass die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen der jeweils am besten geeigneten Wettbewerbsbehörde übertragen wird. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die Evaluierung der relevanten verfahrenstechnischen und juristischen Aspekte der EU-Fusionskontrolle einfließen. Diese Evaluierung wird bei der Entscheidung der Kommission über eventuelle künftige Reformen im Bereich der EUFusionskontrolle zugrunde gelegt. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 13. Januar 2017. Hintergrund Sowohl eine öffentliche Konsultation im Jahr 2013 als auch ein Bericht von 2009 über die Anwendung der EU-Fusionskontrollverordnung, insbesondere über die Fallverteilung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, bestätigten, dass die Fusionskontrollverordnung zwar im Allgemeinen funktioniert und keine grundsätzliche Überarbeitung erforderlich ist, dass jedoch in einigen Bereichen Verbesserungen sinnvoll wären. Auf der Grundlage dieser Feststellung veröffentlichte die Kommission 2014 das Weißbuch „Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle“. In diesem Dokument und dem dazu gehörigen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen sowie der Folgenabschätzung werden Änderungsvorschläge für eine Vereinfachung und Straffung der EU-Fusionskontrollverordnung erläutert. 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