Gemeinde Fischenthal Bericht aus dem Gemeinderat November 2016 Alters- und Pflegeheim „Haus Geeren“ Aktueller Stand über die künftige Ausrichtung und Betreibung des „Haus Geeren“ Wie letztmals im August 2016 berichtet, laufen zurzeit Verhandlungen mit der Stiftung „Drei Tannen“, Wald und dem „Pflegezentrum Bauma AG“ über die künftige Ausrichtung des Alters- und Pflegeheims „Haus Geeren“ in Fischenthal. Bei der Stiftung gilt es abzuklären, ob der Stiftungszweck so geändert werden kann, dass „Fischenthal“ miteinbezogen und das „Haus Geeren“ in die Stiftung eingebracht werden kann. Die rechtlichen Abklärungen bei den Aufsichtsbehörden nimmt die Firma „H Focus AG“, Baar im Auftrag des Stiftungsrates „Drei Tannen“ und des Gemeinderates Fischenthal wahr. Die damit verbundenen Kosten von Fr. 26‘000.00 werden je zur Hälfte durch die beiden Auftraggeber übernommen. Bis Ende November 2016 erwartet der Gemeinderat das Ergebnis der rechtlichen Abklärungen. Mit der „Pflegezentrum Bauma AG“ wird zurzeit ein Entwurf für eine Leistungsvereinbarung ausgearbeitet. Sobald alle Vor- und Nachteile dieser beiden Varianten (Einbringung in die Stiftung „Drei Tannen“ oder Leistungsvereinbarung mit der „Pflegezentrum Bauma AG“) bekannt sind, wird der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine Variante zur Genehmigung unterbreiten. Nach heutigem Wissensstand dürfte dies im Sommer/Herbst 2017 der Fall sein. Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Abklärungen und Verhandlungen (Stiftung, Pflegezentrum, Gesundheitsdirektion, Bezirksrat, Stiftungsaufsicht) ist eine strategische und operative Lösung auf anfangs 2017 nicht realistisch. Die Zusammenarbeit mit der „Pflegezentrum Bauma AG“ wurde deshalb um ein Jahr, d.h. bis Ende nächsten Jahres, verlängert und für die zu erbringenden Leistungen ein Kredit von Fr. 60‘000.00 bewilligt. Gesundheitsversorgung Leistungsvereinbarung für palliative Grundversorgung Zwischen der Gemeinde Fischenthal und der Palliative Care Spitex (GZO Partner AG, Wetzikon) besteht seit 2014 eine Vereinbarung für die palliative Grundversorgung. Diese Vereinbarung wurde nun auf den 1. Januar 2017 erneuert. Für jede zu behandelnde Person ist neu ein Kostendach von Fr. 5‘000.00 zu leisten; abgerechnet wird dann aufgrund des effektiven Pflegeaufwands (der kostendeckende Tarif liegt zurzeit bei Fr. 160.00 pro Stunde). Finanzen Veranlagung Grundstückgewinnsteuern und Neubewertung Finanzvermögen Im laufenden Jahr wurden bisher fast Fr. 230‘000.00 Grundstückgewinnsteuern veranlagt, was gegenüber dem Budget ein Mehrertrag von Fr. 50‘000.00 bedeutet. Gemäss der kantonalen Verordnung über den Gemeindehaushalt findet alle zehn Jahre eine Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen statt. Gegenüber der letzten Berechnung ergab sich aus der Neubewertung insgesamt ein Buchgewinn von Fr. 108‘820.00. Dieser Betrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Hochbau – Erteilte Baubewilligungen Folgende Baubewilligungen wurden im Oktober 2016 unter Auflagen und Bedingungen im ordentlichen Verfahren erteilt: Franziska und René Maier, In der Linden 10, 8344 Bäretswil: Neubau von zwei Einfamilienhäusern, Rohrstrasse 8+10, Steg (Kat. Nr. 4028, WG2/40 %). Gemeinde Fischenthal Bericht aus dem Gemeinderat November 2016 Baukonsortium „Thalegg“, c/o Anticaro AG, Mühlestrasse 9, 8344 Bäretswil: Teilabbruch Wohnhaus Assek.-Nr. 319 und Neubau Wohnhaus mit Carport, Tösstalstrasse 89, Steg (Kat. Nr. 5043, Kernzone mit 3 VG). Franz Hediger: Sitzplatzüberdachung und zweiseitige Verglasung beim Gebäude Assek.-Nr. 1492, Jonaweg 1, Gibswil (Kat. Nr. 4513, WG2 / 40 %). Swisscom Broadcast AG, Zürcherstrasse 434, 9015 St. Gallen: Ausbau Sender an bestehende Antenne ohne bauliche Änderung am Mast beim Gebäude Assek.-Nr. 1252, Waldsberg, Steg (Kat. Nr. 2707, Landwirtschaftszone). Die sowohl im Anzeige- als auch im ordentlichen Verfahren erteilten Baubewilligungen werden regelmässig auf der Gemeindewebsite www.fischenthal.ch publiziert. Tiefbau Ersatz Schmutzwasserleitung bei der Rohrstrasse – Kreditbewilligung von Fr. 52‘000.00 Das kantonale Tiefbauamt beabsichtigt im 2018 eine Instandsetzung der Tösstal- resp. Stegstrasse auf dem Abschnitt Rohr (Steg, Gemeinde Fischenthal) bis Wellenau (Gemeinde Bauma). Bei der Zustandserfassung der Kanäle im Bereich Tösstalstrasse/Rohr bis zur Gemeindegrenze wurde festgestellt, dass im Hinblick auf die zukünftigen Bauvorhaben an der Rohrstrasse der Anschluss der Schmutzwasserleitung aus Kapazitätsgründen ersetzt werden muss. Der Gemeinderat bewilligte dafür einen Kredit von Fr. 52‘000.00. Gemeindeversammlung Zwei Geschäfte für die nächste Versammlung vom 9. Dezember 2016 An der nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgende beiden Geschäfte zur Behandlung unterbreitet: Genehmigung des Voranschlags 2017 und Festsetzung des Steuerfusses auf 127 % (Vorjahr: 134 %). Genehmigung der Kreditabrechnung über Fr. 118‘268.50 für den Strategieprozess 2015 und die Reorganisation des Alters- und Pflegeheims „Haus Geeren“. Die Akten liegen ab dem 25. November 2016 am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Einsichtnahme auf. Das Weisungsheft wird nicht mehr an alle Haushaltungen versandt, sondern kann ab Beginn der Aktenauflage (25. November 2016) am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen oder von der Gemeinde-Website www.fischenthal.ch heruntergeladen werden. Nach Beendigung der ordentlichen Versammlung findet ein Informationsanlass über den aktuellen Stand der geplanten Neuausrichtung des „Haus Geeren“ statt. Gemeindeversammlungstermine 2017 Der Gemeinderat setzte folgende Termine für das nächste Jahr fest: Freitag, 9. Juni 2017 Freitag, 29. September 2017 Freitag, 1. Dezember 2017 Ordentliche Rechnungsversammlung Reservedatum für a.o. Gemeindeversammlung Ordentliche Budgetversammlung Gemeinde Fischenthal Bericht aus dem Gemeinderat November 2016 Liegenschaften Ehemaliges Ärztehaus beim Bahnhof Fischenthal Das ehemalige Ärztehaus steht seit dem 1. Oktober 2016 leer und ist stark sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat möchte diese Liegenschaft grundsätzlich nicht verkaufen, sondern durch ein noch zu bestimmendes Architekturbüro abklären lassen, wie das grosse Gebäude künftig am besten genutzt, allenfalls umgebaut und saniert werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die damit zusammenhängenden Kosten die Finanzkompetenzen des Gemeinderates übersteigen und das Projekt somit gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss. Fischenthal, 8. November 2016 Der Gemeinderat Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung: Martin Weilenmann, Gemeindeschreiber (Tel. 055 265 60 00)
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