Anfrage Nr. VI-F-03459 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.11.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Öffentliche Toiletten in der Leipziger Innenstadt Sachverhalt: Laut Leipziger Polizeiverordnung ist das „Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ verboten. Gleichzeitig mangelt es an ausreichenden und bezahlbaren öffentlichen Toilettenanlagen. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. 2. 3. 4. Wo gibt es in der Leipziger Innenstadt öffentliche Toiletten? Sind diese ausgeschildert? Wer ist Betreiber dieser Anlagen? Welche Kosten werden für die Nutzung jeweils erhoben? Wie hat sich die Zahl der öffentlichen Toiletten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Plant die Stadt die Errichtung weiterer öffentlicher Toiletten? Seite 1
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