Hilfsmittel zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung 2016 STEUERRECHTS-INSTITUT KNOLL HILFSMITTEL SFW-PRÜFUNG 2016 I. HILFSMITTERLASS DER STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN 1. Ta s c h e n re c h n e r (n e tzun a b h ä n g ig ) Bei der Fortbildungsprüfung ist ein einfacher Taschenrechner als erlaubtes Hilfsmittel für Rechenoperationen in den Prüfungsfächern zugelassen. Bei allen Lösungen ist der komplette Lösungsweg nachvollziehbar schriftlich niederzulegen, so dass lediglich Nebenrechnungen entfallen. Die Benutzung des Taschenrechners liegt im Ermessen des Prüflings. Das mit der Benutzung verbundene Risiko (z.B. Ausfall des Gerätes, fehlerhaftes Funktionieren, falsche Handhabung, Solarrechner) trägt der Prüfungsteilnehmer selbst. Widerspruch gegen ein festgestelltes Prüfungsergebnis kann aus diesem Grunde nicht erhoben werden. Es dürfen nur nicht druckende und nicht programmierbare Rechner eingesetzt werden. Die Verwendung darf den Prüfungsablauf nicht stören. Das Ausleihen oder die Weitergabe des Taschenrechners während der Prüfung ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuch. Das Mitführen von Handys und anderer elektronischer Hilfsmittel in den Prüfungsraum ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird als Täuschungsversuch angesehen. 2. Textausgaben Für den schriftlichen Teil der Steuerfachwirtprüfung werden als Hilfsmittel Textausgaben (LoseblattSammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. Mindestens benötigt werden die Texte folgender Normen: Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse, BGB, HGB, GmbHG Die Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen. Die jeweiligen Textausgaben sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen. Sie dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig. 3. Rechtsstand/Stoffgebiete Die o.g. Textausgaben sollen die Rechtsvorschriften enthalten, die für die Beurteilung/Lösung der Sachverhalte/Aufgaben entsprechend der Rechtslage des Vorjahres, bei der Umsatzsteuer für die Rechtslage des laufenden Jahres von Bedeutung sind. Die Aufgabenstellung im betriebswirtschaftlichen Teil der Rechnungswesen-Klausur erfolgt aus den Bereichen Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung. 1 STEUERRECHTS-INSTITUT KNOLL HILFSMITTEL SFW-PRÜFUNG 2016 II. GESETZESTEXTE, STEUERRICHTLINIEN, STEUERERLASSE 1. Beck’sche „Steuergesetze“, „Steuerrichtlinien“ und „Steuererlasse“ Als Hilfsmittel in der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung sind von den Prüfungsteilnehmern Textsammlungen der Steuergesetze und der Steuerrichtlinien mitzubringen, die den für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben maßgeblichen Rechtsstand wiedergeben. Die Textausgaben müssen auf dem aktuellen Stand sein und zugleich den Rechtsstand des zurückliegenden Besteuerungszeitraums aufweisen. Diesem Erfordernis entsprechen nach unserem Eindruck am ehesten die Loseblattsammlungen des Verlags C.H. Beck, und zwar: „Steuergesetze“ „Steuerrichtlinien“ mit allen wichtigen Steuergesetzen mit den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen zur Anwendung der Steuergesetze (z.B. Richtlinien ESt, LSt, USt, ErbSt usw.) (39 EUR) (39 EUR) „Steuererlasse“ (39 EUR) Die Loseblattsammlungen werden mit Nachlieferungen auf dem jeweils neuesten Rechtsstand gehalten. Die Beck’schen „Steuergesetze“ enthalten den jeweils aktuellen Rechtsstand und – in synoptischer Darstellung – auch den Rechtsstand des vorausgegangenen Kalenderjahres. Laut dem vorweg abgedruckten Hilfsmittelerlass der Steuerberaterkammer München liegt es in Ihrer Verantwortung, Hilfsmittel mit dem aktuellen Rechtsstand und zusätzlich dem Rechtsstand des vorausgegangenen Jahres zur Prüfung mitzubringen. Prüfen Sie, ob diesem Erfordernis auch Textausgaben anderer Fachverlage entsprechen, wenn Sie diese als Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung verwenden wollen. Es empfiehlt sich sehr, sich schon während der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung an die Arbeit mit den Textsammlungen zu gewöhnen, die Sie als Hilfsmittel in die schriftliche Prüfung mitnehmen. 2. Texte BGB, HGB, GmbH-Gesetz, AktG usw. Als Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung zugelassen ist auch die umfangreiche Beck’sche Textausgabe Schönfelder „Deutsche Gesetze“, die u.a. die Texte des BGB, HGB, AktG und GmbHG enthält, die regelmäßig für Prüfungsklausuren in der schriftlichen Prüfung benötigt werden. Der Schönfelder kostet 38 EUR als Loseblattausgabe und 39,80 EUR als gebundene Ausgabe. 2 STEUERRECHTS-INSTITUT KNOLL HILFSMITTEL SFW-PRÜFUNG 2016 Es ist jedoch nicht erforderlich, dass Sie speziell im Hinblick auf die Prüfung die umfangreiche Beck’sche Textausgabe Schönfelder „Deutsche Gesetze“ anschaffen. Es genügt und ist erheblich preiswerter, wenn Sie sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für die Prüfung selbst Taschenbuchausgaben verwenden. Empfehlenswert und auch ausreichend sind die Taschenbuchausgaben des NWB-Verlags „Wichtige Wirtschaftsgesetze“ (mit AktG, GmbHG, UmwG usw.), 29 Auflage 9,40 EUR, oder die Beck’sche Taschenbuchausgabe „Aktuelle Wirtschaftsgesetze“ (mit AktG, GmbHG, UmwG usw.), 17. Auflage 2015, 9,80 EUR. Da diese beiden Textausgaben sowohl das BGB als auch das HGB nur auszugsweise enthalten, empfehlen wir Ihnen, sich die Texte des BGB (5,50 EUR) und des HGB (5,90 EUR) als Taschenbuchausgabe anzuschaffen. Sie sollten die Textausgaben schon bei Ihrer Prüfungsvorbereitung stets zur Hand haben und sich angewöhnen, die in Lehrbriefen oder Klausurlösungen zitierten gesetzlichen Bestimmungen immer nachzulesen. HINWEIS Unsere Unterrichtsmaterialien (Lehrbriefe, Klausurlösungen und sonstige Skripte) sind so angelegt, dass Sie außer den dort zitierten Gesetzestexten, Richtlinien und Erlassen (Verwaltungsanweisungen) grundsätzlich keine weitere „Literatur“ benötigen. Stand: November 2016 3
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