WM Seminare Investmentfonds im Steuerrecht W M- S em i nar der hung c e r p s t e iche B ungen Inves l r h ü f s Ü Au ellen Änder und der tu ht k a tsteuerrrec rm der n fo me ehenden Re erung st eu an stmentbest lle mit Fa p o Inv h s ork aler W iten Tag n o i t p Ü O ien am zwe d Reform Investmentsteuergesetz stu Anlegerebene – Fondsebene – Depotebene Wirkungsweise und Umsetzung Mit allen aktuellen Themen und neuesten Entwicklungen zur Reform der Investmentbesteuerung Ausschüttungen sind grundsätzlich beim 12./13. April 2016 Anleger voll steuerpflichtig. Mercure Eschborn Ost Investmentfonds 8./9. November 2016 Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park Wegfall der Besteuerungsgrundlagen → Kostenersparnis Mindestbesteuerung (Vorabpauschale) wird auf tatsächliche Zeitung für die Finanzmärkte Wertsteigerung begrenzt (von Rücknahmepreis (01.01.xxxx) unrealisierten Gewinnen beeinflusst). x Basiszins (80%) Börsen-Zeitung = Basisertrag Works hop m Beispi it praktisch elen a m 2. Ta en g Wegfall von • anrechenbarer Quellensteuer Referenten • DBA-befreiten Einkünften • § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b KStG Stephan Härtwig, StBEinkünfte privilegierte Markus Hammer, StB Steuerfreistellung Martina Westenberger, RAin • Aktienfonds: 20% • inl. Immo-Fonds: 40% • ausl. Immo-Fonds: 60% WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Basisertrag - Ausschüttungen = Vorabpauschale Zielsetzung/Teilnehmer/Referenten Vergleich Aktuelles InvStG Spe Investm ist Steuerberater und Senior Manager im R Investmentfonds Das Investmentsteuerrecht zählt zu den anspruchsvollsStephan Härtwig Zielsetzung ten Steuerrechtsgebieten und wird durch permanente Gesetzesänderungen immer komplexer. Dies wird nicht zuletzt deutlich durch die anhaltenden Bestrebungen der Finanzverwaltung, die Investmentbesteuerung grundlegend zu reformieren und zu vereinfachen. Zu beachten sind darüber hinaus die Entwicklungen in Rechtsprechung und Verwaltung. Als Asset Manager, Administrator, depotführende Stelle oder Berater stehen Sie damit vor der Herausforderung, laufend auf dem aktuellen Stand zu bleiben und Antworten auf die immer schwieriger werdenden Fragen zu haben. Vorteile Anlegerebene Thesaurierungsprivileg Werbungskostenabzug Das WM-Seminar mit optionalem Workshop bietet Ihnen aufbauend auf Ihren Erfahrungen einen Leitfa- den durch das Investmentsteuerrecht. Kompakt und verständlich vermitteln Ihnen unsere Experten, was Sie wissen müssen und worauf Sie besonders achten sollten. Am Vormittag des zweiten Tages werden die zuvor vermittelten Kenntnisse in einem optionalen Workshop anhand von Fallstudien vertieft und in die Praxis umgesetzt. DBA-Freistellung Aktien § 8b KStG Teilnehmer Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte Anrechnung Quellensteuer von Kapitalverwaltungsgesellschaften,, Administratoren und depotführenden Stellen. Darüber hinaus enthält die Veranstaltung wertvolle Informationen für Teilnehmer mit Kundenkontakt, die auf steuerrechtliche Fragen der Anleger vorbereitet sein möchten. Damit sind Anlageberater der Kreditinstitute ebenso angesprochen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Steuerbefreiung Fondsebene inländischer Fonds ausländischer Fonds eferenten Bereich Asset Management bei PricewaterhouseCoopers in Frankfurt. Er berät insbesondere zu Fragen der Besteuerung inund ausländischer Investmentfonds, der Bilanzierung von Investmentanteilen, bei der Implementierung von Tax-Reporting-Systemen und Quellensteuerprozessen sowie bei Fondsprüfungen durch die Finanzbehörden. Markus Hammer ist Steuerberater, Partner und Head of Asset Management Deutschland bei PricewaterhouseCoopers in Frankfurt. Zu seinen Mandanten zählen schwerpunktmäßig inländische und ausländische Investmentgesellschaften, die er in allen Fragen des Steuerrechts sowie bei der Prozessoptimierung und zu Operational Taxes berät. Markus Hammer ist Co-Autor im Blümich, Referent bei zahlreichen Konferenzen im In- und Ausland und hat zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften veröffentlicht. Martina Westenberger ist Rechtsanwältin und Senior Manager im Bereich Asset Management bei PricewaterhouseCoopers in Frankfurt. Sie berät Asset Manager aus dem In- und Ausland bei Fragen der Besteuerung auf Fonds- und Anlegerebene sowohl für Publikums- als auch Spezialfonds. Daneben berät und betreut sie auch bei Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden. –! 9 Entwurf InvStG-Reform Programm Investmentfonds ezial1. T – 9.30 - . 17.30 U mentfonds Anwendungsbereich des InvestmentsteuerImmobilienKapitalertragsteuer Aktien ag Ø ca hr Ø gesetzes Ø Akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge Misch Ø Die drei verschiedenen Besteuerungsregime: Investmentfonds, Personen-Investitionsgesell schaft und Kapital-Investitionsgesellschaft 90% – Ø Grundlagen der Investmentfondsbesteuerung und systematische Einordnung Ø Transparente, semi-transparente und intranspa rente Investmentfonds 20% 20% 20% Ø Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf der Ebene des Investmentfonds Ø Ausländische Quellensteuern Ø Umfang und Besteuerung der Erträge Ø Außenprüfung und Nachweisverfahren Ø Zuflusszeitpunkte und Einkünftezurechnung Ø Verschmelzung von Investmentfonds ØAusschüttungsbeschluss 40%/60% Besonderheiten bei Spezial-Investmentfonds – Ø Ø Veräußerung bzw. Rückgabe von Investmentanteilen ØZwischengewinn ØAktiengewinn ØDBA-Gewinn – – Ø Besonderheiten bei Dach-Investmentfonds – – 20% – Ø Besteuerung der Personen-Investitionsgesellschaft und ihrer Anleger Ø Besteuerung der Kapital-Investitionsgesellschaft und ihrer Anleger Ø Ausblick: Zukunft der Investmentfondsbesteuerung 2. Tag – 9.00 - ca. 13.00 Uhr Workshop mit praktischen Beispielen zum Investmentsteuerrecht – – – – Am 2. Tag erfolgt die praktische Umsetzung der zuvor vermittelten Kenntnisse anhand von Beispielen und Fallstudien. – Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation / Rückfragen WM Seminare · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 2732 162 · Fax: +49 69 2732 200 · www.wm-seminare.de Titel_Recht 23 02.06.15 10:44 Seite 1 8./9. November 2016 (Sem.-Nr. S16-872M) Veranstaltungsort Mercure Eschborn Helfmann-Park Helfmann-Park 1 65760 Eschborn Tel. +49 6196 9697 0 Werbung Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Anmeldung zum Seminar (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar Investmentfonds im Steuerrecht am 12. April 2016 (Seminar) 13. April 2016 (Workshop) 8. November 2016 (Seminar) 9. November 2016 (Workshop) nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von € 885,- (1 Tag Seminar) bzw. € 1.285,- (1,5 Tage inkl. Workshop) jeweils zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von € 885,- (zzgl. 19% MwSt = € 168,15) für 1 Tag Seminar bzw. € 1.295,- (zzgl. 19% MwSt = € 246,05) für 1,5 Tage Seminar + Workshop. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von € 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = € 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Arne Wittig, Essen Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg & Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Rules Regulations Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung Ja, ich möchte als Dankeschön für Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeitung meine Teilnahme Rules & Regulations, vier Wochen lang kostenlos und unver- den Regulierungs-Newsletter der bindlich erhalten. Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang kostenlos und unverbindlich kennen lernen (E-Mail-Adresse siehe unten). Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV AUS DEM INHALT: Seite 1085 Univ.-Prof. Dr. Andreas Piekenbrock und wiss. Mitarbeiter Daniel Rodi, Heidelberg Die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen unter besonderer Berücksichtigung des Wertersatzes für die Kapitalüberlassung Seite 1094 Rechtsanwälte Dr. Simon Müller und Dr. Michael Fuchs, Reutlingen Rechtsfolgen des Widerrufs von Verbraucherdarlehensverträgen – mehr als eine „Rechenaufgabe“ Seite 1103 OLG Frankfurt a. M., 28.1.2015 – 1 U 32/13 Zur Haftung wegen angeblich fehlerhafter Beratung einer Stiftung über Risiken des Anlagemodells und einer von der Beraterin vereinnahmten Rückvergütung Seite 1105 OLG Frankfurt a. M., 22.4.2015 – 23 Kap 1/13 Zum Bestehen einer vertraglichen Haftungsgrundlage zwischen dem Herausgeber des X 1 Global Index Zertifikats und den Erwerbern, einer etwaigen Pflichtverletzung durch Verwendung des Konditionenblatts sowie zu deliktischen Ansprüchen wegen Beihilfe zum Betrug durch den Investmentmanager Seite 1114 BGH, 3.2.2015 – II ZR 335/13 Zu den Rechtsfolgen einer Kündigung der stillen Gesellschaft Seite 1119 BGH, 30.4.2015 – IX ZR 196/13 Krise der Gesellschaft keine Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung der Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens Postverlagsort Frankfurt a. M. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort 23 6. Juni 2015 69. Jahrgang Seiten 1085-1124 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Redaktion: D 22085 C Fax +49 69 27 32 200 12./13. April 2016 (Sem.-Nr. S16-862M) Veranstaltungsort Mercure Eschborn Ost Helfmann-Park 6 65760 Eschborn Tel. +49 6196 9697 0 www.wertpapiermitteilungen.de
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