19. Wahlperiode Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Wiesbaden, 8. November 2016 Schlossplatz 1-3 Telefon: (0611) 350 - 336 346 Bearbeiterin: Christa Neise An die Abgeordneten des Hessischen Landtags den Hessischen Ministerpräsidenten die Hessischen Ministerinnen und Minister den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs den Hessischen Datenschutzbeauftragten die Büros der Fraktionen im Hessischen Landtag Hiermit berufe ich den Haushaltsausschuss zu seiner 36. Sitzung für Mittwoch, 16. November 2016, 10:00 Uhr, in das Landtagsgebäude zu Wiesbaden, Sitzungsraum 501 A, mit folgender Tagesordnung ein: –2– Punkt 1: Geschäftsbericht zum Gesamtabschluss des Landes Hessen auf den 31.12.2015 Punkt 2: a) Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) – Drucks. 19/3674 – hierzu: Schriftliche Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes Stenografischer Bericht über die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes am 05.10.2016 Vermerke über die kursorischen Lesungen b) Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2016 bis 2020 – Drucks. 19/3762 – Punkt 3: Antrag der Landesregierung betreffend Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2015; hier: nachträgliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen, außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Vorgriffe im Haushaltsjahr 2015 – Drucks. 19/3738 – HHA, UFV hierzu: Beschluss des UFV vom 05.10.2016: Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung schlägt dem federführenden Haushaltsausschuss vor, dem Plenum zu empfehlen, die Haushaltsüberschreitungen, außerplanmäßigen Ausgaben sowie die Vorgriffe im Haushaltsjahr 2015 – vorbehaltlich der späteren Beschlussfassung über die Bemerkungen des Rechnungshofs – nachträglich zu genehmigen. (einstimmig –3– Punkt 4: Antrag der Fraktion der SPD betreffend wer gegen VW klagt, darf Ministerin Puttrich nicht aus der Verantwortung nehmen – Drucks. 19/3847 – HHA, ULA hierzu: Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion der SPD: a) Im Antragstext werden die Worte „gemäß § 91 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz“ gestrichen. b) Im dritten Absatz der Begründung des Antrags werden die Worte „gemäß § 91 Abs. 3 Hessisches Beamtengesetz“ gestrichen. Punkt 5: Antrag der Landesregierung betreffend Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft An der Winkelwiese 2, 4, 6, 8 und Nördliche Ringstraße 118, 120 in Langen an die FBW Projektbau GmbH hier: Zustimmung durch den Hessischen Landtag nach § 64 Abs. 7 LHO – Drucks. 19/3880 – Punkt 6: Dringlicher Berichtsantrag der Fraktion der FDP betreffend Abruf der Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Drucks. 19/3928 – Punkt 7: Stabilitätsbericht des Landes Hessen für das Berichtsjahr 2016 des Ministeriums der Finanzen vom Oktober 2016 – Ausschussvorlage HHA/19/28 – (eingegangen und verteilt am 20.10.2016) –4– Punkt 8: Mehrausgaben für Flüchtlinge und Auswirkungen auf den Landeshaushalt (Schreiben des Ministers der Finanzen vom 23.10.2016) Punkt 9: Bericht des Ministers der Finanzen zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Neuordnung der Finanzbeziehungen Punkt 10: Petition Nr. 2825/19 Berücksichtigung von Schwimmbädern im Kommunalen Finanzausgleich hier: Berichterstatterbenennung Punkt 11: Verschiedenes Wolfgang Decker F. d. R. Hanns Otto Zinßer
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