Einladung (hha-to-36)

19. Wahlperiode
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses
Wiesbaden, 8. November 2016
Schlossplatz 1-3
Telefon: (0611) 350 - 336
346
Bearbeiterin: Christa Neise
An
die Abgeordneten des Hessischen Landtags
den Hessischen Ministerpräsidenten
die Hessischen Ministerinnen und Minister
den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
den Hessischen Datenschutzbeauftragten
die Büros der Fraktionen im Hessischen Landtag
Hiermit berufe ich den
Haushaltsausschuss
zu seiner
36.
Sitzung
für
Mittwoch, 16. November 2016, 10:00 Uhr,
in das Landtagsgebäude zu Wiesbaden, Sitzungsraum 501 A,
mit folgender Tagesordnung ein:
–2–
Punkt 1:
Geschäftsbericht zum Gesamtabschluss des Landes Hessen auf
den 31.12.2015
Punkt 2:
a) Gesetzentwurf
der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des
Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2017
(Haushaltsgesetz 2017)
– Drucks. 19/3674 –
hierzu:
Schriftliche Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes
Stenografischer Bericht über die Anhörung der Kommunalen
Spitzenverbände und des Landeswohlfahrtsverbandes am
05.10.2016
Vermerke über die kursorischen Lesungen
b) Antrag
der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen
für die Jahre 2016 bis 2020
– Drucks. 19/3762 –
Punkt 3:
Antrag
der Landesregierung betreffend Haushaltsrechnung des Landes
Hessen für das Haushaltsjahr 2015;
hier: nachträgliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen,
außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Vorgriffe im Haushaltsjahr 2015
– Drucks. 19/3738 –
HHA, UFV
hierzu:
Beschluss des UFV vom 05.10.2016:
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung schlägt dem federführenden Haushaltsausschuss vor, dem
Plenum zu empfehlen, die Haushaltsüberschreitungen, außerplanmäßigen Ausgaben sowie die Vorgriffe im Haushaltsjahr 2015
– vorbehaltlich der späteren Beschlussfassung über die Bemerkungen des Rechnungshofs – nachträglich zu genehmigen.
(einstimmig
–3–
Punkt 4:
Antrag
der Fraktion der SPD betreffend wer gegen VW klagt, darf Ministerin Puttrich nicht aus der Verantwortung nehmen
– Drucks. 19/3847 –
HHA, ULA
hierzu:
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion der SPD:
a) Im Antragstext werden die Worte „gemäß § 91 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz“ gestrichen.
b) Im dritten Absatz der Begründung des Antrags werden die
Worte „gemäß § 91 Abs. 3 Hessisches Beamtengesetz“ gestrichen.
Punkt 5:
Antrag
der Landesregierung betreffend Veräußerung der landeseigenen
Liegenschaft An der Winkelwiese 2, 4, 6, 8 und Nördliche Ringstraße 118, 120 in Langen an die FBW Projektbau GmbH
hier: Zustimmung durch den Hessischen Landtag nach § 64
Abs. 7 LHO
– Drucks. 19/3880 –
Punkt 6:
Dringlicher Berichtsantrag
der Fraktion der FDP betreffend Abruf der Bundesmittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
– Drucks. 19/3928 –
Punkt 7:
Stabilitätsbericht des Landes Hessen für das Berichtsjahr 2016 des
Ministeriums der Finanzen vom Oktober 2016
– Ausschussvorlage HHA/19/28 –
(eingegangen und verteilt am 20.10.2016)
–4–
Punkt 8:
Mehrausgaben für Flüchtlinge und Auswirkungen auf den Landeshaushalt
(Schreiben des Ministers der Finanzen vom 23.10.2016)
Punkt 9:
Bericht des Ministers der Finanzen zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Neuordnung der Finanzbeziehungen
Punkt 10:
Petition Nr. 2825/19
Berücksichtigung von Schwimmbädern im Kommunalen Finanzausgleich
hier: Berichterstatterbenennung
Punkt 11:
Verschiedenes
Wolfgang Decker
F. d. R.
Hanns Otto Zinßer