So will Schäuble Brie kasten irmen an den Kragen Keyfacts - Es geht um mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen - Auch Banken sind an der neuen Informationspflicht beteiligt - Das Ziel: Steuerhinterziehung bekämpfen 11. November 2016 Die Panama-Papers haben es gezeigt: Vor allem ihre Anonymität macht Briefkastenfirmen für viele deutsche Steuerpflichtige bislang so attraktiv. Typischerweise gehen mit ihnen die Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen und wirtschaftlichen Aktivitäten einher. Genau diese Anonymität will Finanzminister Wolfgang Schäuble jetzt aber abschaffen. Sein neues Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz fordert Steuerpflichtige dazu auf, ihre Geschäftsbeziehungen zu von ihnen unmittelbar oder mittelbar kontrollierten Gesellschaften offenzulegen, falls diese sich außerhalb der Europäischen Union befinden. Das Ziel: eine Verschleierung von Vermögensverhältnissen, von Zahlungsströmen oder wirtschaftlichen Aktivitäten zumindest zu erschweren. 50.000 Euro Bußgeld droht bei Verstößen gegen die Meldepflicht. 1/4 Das neue Gesetz bringt außerdem neue Aufbewahrungspflichten mit sich. Hierbei geht es darum, den Finanzbehörden auch nachträglich den Weg für eine Aufklärung zu ebnen. Sie sollen laut Gesetzesvorschlag zudem künftig ganz ohne besondere Begründung, Prüfungen durchführen dürfen. Bankgeheimnis im Fokus Auch die Banken sollen nach Schäubles Willen mithelfen, Steuersünder zu entlarven oder erst gar nicht in Versuchung zu führen. Denn falls ein Finanzinstitut als Berater oder Vermittler einer Briefkastenfirma eingebunden wird, soll diese ebenfalls eine, von dem deutschen Steuerpflichtigen unabhängige, Meldung an die Finanzbehörden abgeben müssen. Das zielt darauf ab, die Attraktivität derartiger Dienstleistungen für Steuervermeider erheblich zu senken. Neben Transparenz setzt Schäuble vor allem auf Abschreckung durch härtere Bestrafung. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen die Meldepflichten sollen potenziellen Tätern die Lust am Verschleiern nehmen. Außerdem soll eine hiermit im Zusammenhang stehende Straftat als „besonders schwere Steuerhinterziehung“ eingeordnet werden. Auch die beteiligten Finanzinstitute selbst werden künftig bei Missachtung für die Steuerausfälle haftbar gemacht. Ob sich Schäubles Ziel erfüllt, Steuerhinterziehung in Zukunft zu vermeiden, bleibt abzuwarten. Denn kriminelle Geschäfte werden durch sein neues Gesetz nicht verhindert. Wenigstens wird es schwieriger, sie zu verschleiern. Zusammengefasst »Es geht darum, die Verschleierung von Vermögensverhältnissen, von Zahlungsströmen oder wirtschaftlichen Aktivitäten zu erschweren. « Der Finanzminister setzt bei seinem neuen Vorschlag gegen Steuerhinterziehung vor allem auf Transparenz. Unternehmen und Banken müssen deutlich mehr Daten herausrücken als bislang. 2/4 Barbara Scheben Partnerin, Forensic ÄHNLICHER ARTIKEL NEWS Geldwäsche-Richtlinie: Unternehmen vermissen Klarheit Nachdem die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie im vergangenen Jahr im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, endet im Juni 2017 die Zeit für eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.... › MEHR 3/4 © KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 4/4
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