So will Schäuble Briefkastenfirmen an den Kragen | KPMG Klardenker

So will Schäuble Brie kasten irmen an den Kragen
Keyfacts
- Es geht um mehr Transparenz bei Briefkastenfirmen
- Auch Banken sind an der neuen Informationspflicht beteiligt
- Das Ziel: Steuerhinterziehung bekämpfen
11. November 2016
Die Panama-Papers haben es gezeigt: Vor allem ihre Anonymität macht Briefkastenfirmen für
viele deutsche Steuerpflichtige bislang so attraktiv. Typischerweise gehen mit ihnen die
Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen und wirtschaftlichen Aktivitäten
einher. Genau diese Anonymität will Finanzminister Wolfgang Schäuble jetzt aber abschaffen.
Sein neues Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz fordert Steuerpflichtige dazu auf, ihre
Geschäftsbeziehungen zu von ihnen unmittelbar oder mittelbar kontrollierten Gesellschaften
offenzulegen, falls diese sich außerhalb der Europäischen Union befinden. Das Ziel: eine
Verschleierung von Vermögensverhältnissen, von Zahlungsströmen oder wirtschaftlichen
Aktivitäten zumindest zu erschweren.
50.000
Euro Bußgeld droht bei Verstößen gegen die Meldepflicht.
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Das neue Gesetz bringt außerdem neue Aufbewahrungspflichten mit sich. Hierbei geht es
darum, den Finanzbehörden auch nachträglich den Weg für eine Aufklärung zu ebnen. Sie
sollen laut Gesetzesvorschlag zudem künftig ganz ohne besondere Begründung, Prüfungen
durchführen dürfen.
Bankgeheimnis im Fokus
Auch die Banken sollen nach Schäubles Willen mithelfen, Steuersünder zu entlarven oder erst
gar nicht in Versuchung zu führen. Denn falls ein Finanzinstitut als Berater oder Vermittler einer
Briefkastenfirma eingebunden wird, soll diese ebenfalls eine, von dem deutschen
Steuerpflichtigen unabhängige, Meldung an die Finanzbehörden abgeben müssen. Das zielt
darauf ab, die Attraktivität derartiger Dienstleistungen für Steuervermeider erheblich zu senken.
Neben Transparenz setzt Schäuble vor allem auf Abschreckung durch härtere Bestrafung.
Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen die Meldepflichten sollen potenziellen
Tätern die Lust am Verschleiern nehmen. Außerdem soll eine hiermit im Zusammenhang
stehende Straftat als „besonders schwere Steuerhinterziehung“ eingeordnet werden. Auch die
beteiligten Finanzinstitute selbst werden künftig bei Missachtung für die Steuerausfälle haftbar
gemacht.
Ob sich Schäubles Ziel erfüllt, Steuerhinterziehung in Zukunft zu vermeiden, bleibt abzuwarten.
Denn kriminelle Geschäfte werden durch sein neues Gesetz nicht verhindert. Wenigstens wird
es schwieriger, sie zu verschleiern.
Zusammengefasst
»Es geht darum, die Verschleierung von Vermögensverhältnissen, von Zahlungsströmen oder
wirtschaftlichen Aktivitäten zu erschweren. «
Der Finanzminister setzt bei seinem neuen Vorschlag gegen Steuerhinterziehung vor allem auf
Transparenz. Unternehmen und Banken müssen deutlich mehr Daten herausrücken als bislang.
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Barbara Scheben
Partnerin, Forensic
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