Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen sollen offengelegt

Meldepflicht für Banken
Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen sollen offengelegt werden
Banken sollen den Finanzbehörden künftig Verbindungen zu Briefkastenfirmen von sich aus offenlegen,
andernfalls wird ein Bußgeld fällig. Das planen laut dem Finanzinformationsdienst Bloomberg Bund und
Länder.
Bund und Länder wollen Banken verpflichten, den Finanzbehörden Geschäftsbeziehungen zu
ausländischen Briefkastenfirmen künftig von sich aus mitzuteilen. Das berichtet der
Finanzinformationsdienst Bloomberg unter Berufung auf Finanzstaatssekretär Michael Meister.
Banken sollten künftig „den Finanzbehörden mitteilen müssen, welche Beteiligung an Briefkastenfirmen
oder wirtschaftlichen Beziehungen zu Briefkastenfirmen sie vermittelt oder hergestellt haben“, zitiert
Bloomberg Meister. Verschachtelte Rechtskonstruktionen sollten bis zum letzten Winkel ausgeleuchtet
werden.
Verschachtelte Rechtskonstruktionen
Die geplante Regelung soll demnach nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für Unternehmen und
Steuerpflichtige gelten. Wird die Mitwirkungspflicht verletzt, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
Zugleich wollen die Finanzminister von Bund und Ländern laut Bericht die Ermittlungsbefugnisse der
Finanzverwaltung ausweiten. So soll in Verdachtsfällen etwa das steuerliche Bankgeheimnis
aufgehoben werden, um entsprechende Informationen an die Behörden weitergeben zu können.
Ausgeweitete Ermittlungsbefugnisse
Bund und Länder sind sich laut Bericht über die Maßnahmen einig. Noch im Herbst will das
Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.
Hintergrund ist die Veröffentlichung der sogenannten Panama-Papiere im April dieses Jahres. Die
Unterlagen der panamaischen Wirtschaftskanzlei Mossack Fonseca belegen die Existenz von mehr als
200.000 Briefkastenfirmen. Die Offshore-Konstruktionen stehen im Ruf, dem Verstecken von Vermögen
vor dem Fiskus zu dienen.
Dieser Artikel erschien am 03.06.2016 unter folgendem Link:
https://www.private-banking-magazin.de/briefkastenfirmen-banken-sollen-geschaeftsbeziehungen-melden-muessen-1464955989/
Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de
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