VZPO und VGPO Änderungsvorschläge Die

VZPO und VGPO Änderungsvorschläge
Die kritischen Äußerungen von Josef Westermann zu den Schleppenarbeiten und Bringleistungen zeigen einmal mehr, dass hochpassionierte
und triebstarke Jagdhunde nicht ohne konsequente Gehorsamserziehung
und Zwangsapport zu leistungsstarken Gebrauchshunden ausgebildet
werden können. Seine Ausführungen offenbaren aber auch einen
problematischen Systemfehler in unseren Prüfungsordnungen den es zu
beseitigen gilt. Mit einer relativ einfachen Umstellung in unserem
Prüfungssystem könnten einige zentrale Richtlinien unserer
Prüfungsordnungen in ein logisches System gebracht und für die
Hundeführer und Richter einfacher und verständlicher werden.
Bei unseren Prüfungen geht es u.a. darum die Anlagen unserer Hunde (Eignung
als Zuchthund) und die jagdliche Brauchbarkeit u.a. im Bringen von Wild
(Kanin, Hase, Ente, Federwild und Fuchs) festzustellen und zu dokumentieren.
Das Wild, das wir in unseren deutschen Revieren bejagen, ist überall nahezu das
Selbe. Darum müssen logischer Weise die Anforderungen für Arbeiten nach
dem Schuss, in der Jagdpraxis und auf Prüfungen für alle Rassen gleich sein
(z.B. muss der Jagdterrier, der Kleine Münsterländer wie der DD gleich
zuverlässig die Ente bringen, wenn er für diese Arbeit „brauchbar“ sein will).
Die Feststellung von Josef Westermann, „bringen bedeutet“ Aufnehmen –
Tragen-Abgeben, ist richtig, darum sollte in Zukunft diese eine Arbeit auch in
einem Prüfungsfach beurteilt werden und nicht wie bisher in zwei Fächer.
Das Ausarbeiten der Schleppen könnten wir getrennt in einer Note zusammenfassen. Die Schleppenarbeit dient eigentlich nur dazu, den Hund auf größere
Entfernung an das ausgelegte Feder- bzw. Haarwild zu bringen um danach das
zuverlässige Bringen zu prüfen.
Die Anlagefächer, Freies Verlorensuchen eines frisch geschossenen Stückes
Federwild, Arbeit am geflügelten Huhn, Verlorensuchen im deckungsreichen
Gewässer, Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer, sind einzeln zu
beurteilen.
Das Zutragen des Wildes sollte grundsätzlich nur noch unter „Bringen“ der
jeweiligen Wildart zensiert und mit angemessenen Fachwertziffern gewichtet
werden (z.B.: Bringen Fuchs, FWZ 5, Bringen Federwild, FWZ 2).
Die Beurteilung des Bringens (Ente, Federwild und Kanin) sollte für jede
Wildart separat erfolgen und alle Verhaltensweisen, die bei der Beurteilung
dabei ab dem Moment des Findens eine Rolle spielen, in einer Note für die
jeweilige Wildart zusammen gefasst werden (freudiges Aufnehmen, guter Griff,
flottes Zutragen, korrektes Ausgeben, usw.).
Eine saubere Trennung der Arbeiten vor und nach dem Finden des Wildes ist
unerlässlich. Die Arbeiten bis zum Finden des Wildes können überwiegend
veranlagungsabhängig (Anlagefach) oder – ausbildungsabhängig (Abrichtefach)
sein. Das Bringen allen Wildes ist überwiegend ausbildungsabhängig (Abrichtefach).
a) Suchen des Wildes (ausbildungsabhängiges Abrichtefach).
Ausarbeiten der Schleppen (Federwild, Haarwild, Fuchs);
Freies Verlorensuchen eines ausgelegten Wildes,
b) Suchen des Wildes (anlagerelevante Arbeit).
Freies Verlorensuchen eines frisch geschossenen Stückes
Federwild, Arbeit am geflügelten Huhn,
Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer,
Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer.
c) Bringen von Wild (ausbildungsabhängiges Abrichtefach).
Bringen von Federwild auf der Schleppe oder beim Verlorensuchen
(Huhn, Fasan, Taube, Ente),
Bringen von Hase oder Kanin auf der Schleppe,
Bringen von Ente bei der Wasserarbeit,
Bringen von Fuchs, über Hindernis oder auf der Schleppe
Mit dieser PO-Änderung könnten wir auf eine elegante Weise auch die
Geburtsfehler der PO-Wasser beseitigen.
Zur Erinnerung: Gegenwärtig ist es so, dass ein Hund mit „ungenügend“
beurteilt wird, der zwar eine sehr gute Arbeit beim eigentlichen Stöbern hinter
der Ente zeigt, die Ente aber nicht bringt, weil er sich z.B. hinreißen lässt, einer
weiteren sichtigen Ente zu folgen (ähnliches gilt auch für das Fach Verlorensuchen i. d. Gewässer). Ein anderer Hund, der meinetwegen noch nicht einmal
das Wasser annimmt, wird ebenso mit „ungenügend“ beurteilt.
Der erste Hund hat zwar sehr gute Anlagen für das eigentliche Stöbern hinter
der Ente gezeigt, nur nicht apportiert, was von einem Abrichtefehler herrühren
kann. Der zweite Hund könnte sich dagegen wegen mangelnder Passion oder
Wasserscheue die Pfoten nicht nass gemacht haben.
Beide Hunde erhielten ein „Ungenügend“ und gingen z.B. bei der
Zuchtwertschätzung der Kleinen Münsterländer mit einer „Null“ ein, was weder
mit der genetischen Disposition, noch mit der gezeigten Leistung
übereinstimmen würde und zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis führt.
Es ist prinzipiell falsch, positive Leistungen, die der Hund in den Fächern
Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer oder Stöbern mit Ente im
deckungsreichen Gewässer gezeigt hat, im Nachhinein als ungenügend zu
bewerten, nur weil er nach dem Finden eine ungenügende Bringleistung gezeigt
hat. Das wäre so als ob wir bei einem Hund der zwar sehr gut sucht aber nicht
vorsteht, die Suche im Nachhinein mit ungenügend bewerten würden. Diese
gravierenden Systemfehler in unseren Prüfungsordnungen stehen im eindeutigen
Widerspruch zu den Zielsetzungen und liefern falsche Daten für die Zuchtwertschätzungen und Ermittlung des Erbwertes der Elterntiere.
Bei meinen vorhergehenden Beispielen würde demzufolge der erste Hund im
Fach „Stöbern mit Ente“ zutreffend mit „sehr gut“ und im Fach „Bringen Ente“
mit „ungenügend“ beurteilt werden können. Der zweite Hund im Fach „Stöbern
mit Ente“ mit „ungenügend“ und im Fach „Bringen Ente“ mit „nicht geprüft“
beurteilt werden. Und in die Zuchtwertschätzung gingen beide Hunde ebenfalls
mit zutreffenden und differenzierten Werten ein.
Die gegenwärtig gültige Bestimmung, wonach einem sehr gut stöbernden Hund,
vor dem die Ente nicht geschossen werden konnte, eine weitere Ente ins Wasser
geworfen wird, die er selbstständig bringen muss, halte ich für unbrauchbar und
überflüssig. Gerade einem jungen Hund, der Jagdpassion und Spurtreue zeigt,
kann diese sinnlose Prüfungspraktik in arge Verlegenheit bringen.
Es kann durchaus sein, dass er diese zusätzlich geworfene Ente ignoriert und
erst „seine Ente“, auf die er angesetzt wurde, suchen und fangen will!
Die zusätzlich geworfene Ente ist eine vollkommen unnötige Verleitung und
eher als außergewöhnliche Störung anzusehen. Ein Hund der bereits zweimal
eine Ente gebracht hat, ist ausreichend geprüft!
Nachdem im kommenden Jahr die VZPO und VGPO neu verabschiedet werden
sollen, besteht eine einmalige Chance, richtungsweisende und längst überfällige
PO-Änderungen zu beschließen.
1. Neugliederung der HZP Fächer
Arbeitspunkte
Fächer
Zusatzpunkte:
1. Spurarbeit
x Fachwert- Wertungsziffer
punkte
3
2. Nasengebrauch
3
3. Suche
2
4. Vorstehen
2
5. Führigkeit
2
6. Arbeitsfreude
1
7. Wasserarbeit
a) Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer
1
b)1. Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
2. oder Stöbern m. Ente lt. beil. Zeugnis
3
8. Verlorensuchen von Federwild
a, Arbeit am geflügelten Huhn (Fasan) oder
b, Verlorensuchen von Federwild
9. Schleppenarbeit a) Haarwildschleppe
b) Federwildschleppe
10. Bringen Ente, aus tiefem Wasser
a) Schussfestigkeitsprüfung
b) Verlorensuchen i. d. G.
c) Stöbern m. l. Ente i. d. G.
Zusatzpunkte:
1
1
}
}
1
1
11. Bringen von Federwild im Feld
1
12. Bringen von Hase oder Kanin
1
13. Gehorsam
1
2. Neugliederung der VGP Fächer
I. Waldarbeit
Bringen von Fuchs über Hindernis
Fuchsschleppe
Bringen von Fuchs auf der Schleppe
Hasen oder Kaninchenschleppe
Bringen von Hase oder Kaninchen
II. Wasserarbeit
Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer
Bringen von Ente
III. Feldarbeit
a. 1. Arbeit am geflügelten Huhn
a. 2. oder Federwildschleppe
b. 1. Freies Verlorensuchen eines vorher
geschossenen Stückes Federwild
b. 2. oder freies Verlorensuchen eines
ausgelegten Stückes Federwild
Bringen von Federwild
Rupert Reininger
FWZ
3
2
5
2
4
2
3
4
2
3
2
3
LZ
UZ