VZPO und VGPO Änderungsvorschläge Die kritischen Äußerungen von Josef Westermann zu den Schleppenarbeiten und Bringleistungen zeigen einmal mehr, dass hochpassionierte und triebstarke Jagdhunde nicht ohne konsequente Gehorsamserziehung und Zwangsapport zu leistungsstarken Gebrauchshunden ausgebildet werden können. Seine Ausführungen offenbaren aber auch einen problematischen Systemfehler in unseren Prüfungsordnungen den es zu beseitigen gilt. Mit einer relativ einfachen Umstellung in unserem Prüfungssystem könnten einige zentrale Richtlinien unserer Prüfungsordnungen in ein logisches System gebracht und für die Hundeführer und Richter einfacher und verständlicher werden. Bei unseren Prüfungen geht es u.a. darum die Anlagen unserer Hunde (Eignung als Zuchthund) und die jagdliche Brauchbarkeit u.a. im Bringen von Wild (Kanin, Hase, Ente, Federwild und Fuchs) festzustellen und zu dokumentieren. Das Wild, das wir in unseren deutschen Revieren bejagen, ist überall nahezu das Selbe. Darum müssen logischer Weise die Anforderungen für Arbeiten nach dem Schuss, in der Jagdpraxis und auf Prüfungen für alle Rassen gleich sein (z.B. muss der Jagdterrier, der Kleine Münsterländer wie der DD gleich zuverlässig die Ente bringen, wenn er für diese Arbeit „brauchbar“ sein will). Die Feststellung von Josef Westermann, „bringen bedeutet“ Aufnehmen – Tragen-Abgeben, ist richtig, darum sollte in Zukunft diese eine Arbeit auch in einem Prüfungsfach beurteilt werden und nicht wie bisher in zwei Fächer. Das Ausarbeiten der Schleppen könnten wir getrennt in einer Note zusammenfassen. Die Schleppenarbeit dient eigentlich nur dazu, den Hund auf größere Entfernung an das ausgelegte Feder- bzw. Haarwild zu bringen um danach das zuverlässige Bringen zu prüfen. Die Anlagefächer, Freies Verlorensuchen eines frisch geschossenen Stückes Federwild, Arbeit am geflügelten Huhn, Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer, Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer, sind einzeln zu beurteilen. Das Zutragen des Wildes sollte grundsätzlich nur noch unter „Bringen“ der jeweiligen Wildart zensiert und mit angemessenen Fachwertziffern gewichtet werden (z.B.: Bringen Fuchs, FWZ 5, Bringen Federwild, FWZ 2). Die Beurteilung des Bringens (Ente, Federwild und Kanin) sollte für jede Wildart separat erfolgen und alle Verhaltensweisen, die bei der Beurteilung dabei ab dem Moment des Findens eine Rolle spielen, in einer Note für die jeweilige Wildart zusammen gefasst werden (freudiges Aufnehmen, guter Griff, flottes Zutragen, korrektes Ausgeben, usw.). Eine saubere Trennung der Arbeiten vor und nach dem Finden des Wildes ist unerlässlich. Die Arbeiten bis zum Finden des Wildes können überwiegend veranlagungsabhängig (Anlagefach) oder – ausbildungsabhängig (Abrichtefach) sein. Das Bringen allen Wildes ist überwiegend ausbildungsabhängig (Abrichtefach). a) Suchen des Wildes (ausbildungsabhängiges Abrichtefach). Ausarbeiten der Schleppen (Federwild, Haarwild, Fuchs); Freies Verlorensuchen eines ausgelegten Wildes, b) Suchen des Wildes (anlagerelevante Arbeit). Freies Verlorensuchen eines frisch geschossenen Stückes Federwild, Arbeit am geflügelten Huhn, Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer, Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer. c) Bringen von Wild (ausbildungsabhängiges Abrichtefach). Bringen von Federwild auf der Schleppe oder beim Verlorensuchen (Huhn, Fasan, Taube, Ente), Bringen von Hase oder Kanin auf der Schleppe, Bringen von Ente bei der Wasserarbeit, Bringen von Fuchs, über Hindernis oder auf der Schleppe Mit dieser PO-Änderung könnten wir auf eine elegante Weise auch die Geburtsfehler der PO-Wasser beseitigen. Zur Erinnerung: Gegenwärtig ist es so, dass ein Hund mit „ungenügend“ beurteilt wird, der zwar eine sehr gute Arbeit beim eigentlichen Stöbern hinter der Ente zeigt, die Ente aber nicht bringt, weil er sich z.B. hinreißen lässt, einer weiteren sichtigen Ente zu folgen (ähnliches gilt auch für das Fach Verlorensuchen i. d. Gewässer). Ein anderer Hund, der meinetwegen noch nicht einmal das Wasser annimmt, wird ebenso mit „ungenügend“ beurteilt. Der erste Hund hat zwar sehr gute Anlagen für das eigentliche Stöbern hinter der Ente gezeigt, nur nicht apportiert, was von einem Abrichtefehler herrühren kann. Der zweite Hund könnte sich dagegen wegen mangelnder Passion oder Wasserscheue die Pfoten nicht nass gemacht haben. Beide Hunde erhielten ein „Ungenügend“ und gingen z.B. bei der Zuchtwertschätzung der Kleinen Münsterländer mit einer „Null“ ein, was weder mit der genetischen Disposition, noch mit der gezeigten Leistung übereinstimmen würde und zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis führt. Es ist prinzipiell falsch, positive Leistungen, die der Hund in den Fächern Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer oder Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer gezeigt hat, im Nachhinein als ungenügend zu bewerten, nur weil er nach dem Finden eine ungenügende Bringleistung gezeigt hat. Das wäre so als ob wir bei einem Hund der zwar sehr gut sucht aber nicht vorsteht, die Suche im Nachhinein mit ungenügend bewerten würden. Diese gravierenden Systemfehler in unseren Prüfungsordnungen stehen im eindeutigen Widerspruch zu den Zielsetzungen und liefern falsche Daten für die Zuchtwertschätzungen und Ermittlung des Erbwertes der Elterntiere. Bei meinen vorhergehenden Beispielen würde demzufolge der erste Hund im Fach „Stöbern mit Ente“ zutreffend mit „sehr gut“ und im Fach „Bringen Ente“ mit „ungenügend“ beurteilt werden können. Der zweite Hund im Fach „Stöbern mit Ente“ mit „ungenügend“ und im Fach „Bringen Ente“ mit „nicht geprüft“ beurteilt werden. Und in die Zuchtwertschätzung gingen beide Hunde ebenfalls mit zutreffenden und differenzierten Werten ein. Die gegenwärtig gültige Bestimmung, wonach einem sehr gut stöbernden Hund, vor dem die Ente nicht geschossen werden konnte, eine weitere Ente ins Wasser geworfen wird, die er selbstständig bringen muss, halte ich für unbrauchbar und überflüssig. Gerade einem jungen Hund, der Jagdpassion und Spurtreue zeigt, kann diese sinnlose Prüfungspraktik in arge Verlegenheit bringen. Es kann durchaus sein, dass er diese zusätzlich geworfene Ente ignoriert und erst „seine Ente“, auf die er angesetzt wurde, suchen und fangen will! Die zusätzlich geworfene Ente ist eine vollkommen unnötige Verleitung und eher als außergewöhnliche Störung anzusehen. Ein Hund der bereits zweimal eine Ente gebracht hat, ist ausreichend geprüft! Nachdem im kommenden Jahr die VZPO und VGPO neu verabschiedet werden sollen, besteht eine einmalige Chance, richtungsweisende und längst überfällige PO-Änderungen zu beschließen. 1. Neugliederung der HZP Fächer Arbeitspunkte Fächer Zusatzpunkte: 1. Spurarbeit x Fachwert- Wertungsziffer punkte 3 2. Nasengebrauch 3 3. Suche 2 4. Vorstehen 2 5. Führigkeit 2 6. Arbeitsfreude 1 7. Wasserarbeit a) Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer 1 b)1. Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer 2. oder Stöbern m. Ente lt. beil. Zeugnis 3 8. Verlorensuchen von Federwild a, Arbeit am geflügelten Huhn (Fasan) oder b, Verlorensuchen von Federwild 9. Schleppenarbeit a) Haarwildschleppe b) Federwildschleppe 10. Bringen Ente, aus tiefem Wasser a) Schussfestigkeitsprüfung b) Verlorensuchen i. d. G. c) Stöbern m. l. Ente i. d. G. Zusatzpunkte: 1 1 } } 1 1 11. Bringen von Federwild im Feld 1 12. Bringen von Hase oder Kanin 1 13. Gehorsam 1 2. Neugliederung der VGP Fächer I. Waldarbeit Bringen von Fuchs über Hindernis Fuchsschleppe Bringen von Fuchs auf der Schleppe Hasen oder Kaninchenschleppe Bringen von Hase oder Kaninchen II. Wasserarbeit Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer Bringen von Ente III. Feldarbeit a. 1. Arbeit am geflügelten Huhn a. 2. oder Federwildschleppe b. 1. Freies Verlorensuchen eines vorher geschossenen Stückes Federwild b. 2. oder freies Verlorensuchen eines ausgelegten Stückes Federwild Bringen von Federwild Rupert Reininger FWZ 3 2 5 2 4 2 3 4 2 3 2 3 LZ UZ
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