GABRIA 2016 - Briefmarkensammlerverein Gaildorf eV

Briefmarkensammlerverein
BSV Gaildorf e.V.
Mitglied im Landesverband Südwestdeutscher
Briefmarkensammlervereine e.V. und im BDPH
50 Jahre BSV Gaildorf e.V.
1966 – 2016
Ausstellungsbedingungen der
„GABRIA 2016“
9. Briefmarkenwettbewerbsausstellung im Rang 3
mit Jugendklasse
am 5. und 6. November 2016 in der Limpurghalle in Gaildorf
Stadtansicht von Gaildorf
Großtauschtag – Sonderstempel – Plusbrief – Sonderumschlag
Erlebnisteam der Deutschen Post
Ausstellungsbedingungen der „GABRIA 2016“
1.
1.1.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
4.
4.1.
4.2.
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
Veranstaltung, Zeit, Ort
Die „GABRIA 2016“ im Rang 3 des Briefmarkensammlervereins
Gaildorf e.V. wird nach den Bestimmungen der Ausstellungsordnung des
BDPh und der DPHJ und deren Ausführungsbestimmungen durchgeführt.
Die „GABRIA 2016“ findet in der Zeit vom 5. bis 6. November 2016 in
der Limpurghalle in 74405 Gaildorf statt.
Aussteller
Als Aussteller können sich Sammler beteiligen, die einem dem BDPh
angeschlossenen Verein oder Jugendgruppe angehören. Teilnehmer aus
dem Ausland müssen die vom BDPh vorgegebenen Bedingungen erfüllen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme, sind die termingerechte
Anmeldung und die Zulassung des Exponats nach der Entscheidung des
philatelistischen Ausschusses.
Jeder Aussteller hat zur GABRIA 2016 freien Eintritt und erhält einen
Ausstellungskatalog und einen Jurybericht kostenlos.
Anmeldung und Annahme
Die Anmeldung des Ausstellungsexponats muss bis zum 30.06.2016 auf
den bei dem Ausstellungsleiter Klaus Schumm, Bogenstraße 6, 74535
Mainhardt, Tel. 07903-2722, email: [email protected]
anzufordernden Formulare erfolgen. Für die Jugendklasse erfolgt die
Anmeldung auf dem von der DPhJ vorgegebenen Weg.
Über die Annahme entscheidet der philatelistische Ausschuss. Dem Aussteller
geht nach der Entscheidung die Mitteilung über die Annahme des Exponats
und die zugeteilte Rahmenzahl zu. Bei Ablehnung von
Ausstellungsexponaten braucht keine Nennung von Gründen erfolgen.
Mit der Annahme des Ausstellungsobjekts verpflichtet sich der Aussteller
unwiderruflich sein Exponat auszustellen.
Einteilung der Exponate in der Ausstellung
Ehrenklasse
Wettbewerbsklasse:
Ländersammlungen
Postgeschichtliche Sammlungen
Luftpostsammlungen
Ganzsachensammlungen
Astrophilatelie Sammlungen
Maximaphilie
Fiskal Philatelie
Thematische Sammlungen
Ansichtskarten
4.2.10Literaturklasse
4.2.11Jugendklasse nach der Ausstellungsordnung der DPhJ – in die Ausstellung
integriert
5.
5.1
Ausstellungsgebühren
Die Ausstellungsgebühr beträgt 10,00 € je Rahmen aber mindestens
20,00 € je Exponat. Exponate der Jugendklasse zahlen keine Rahmengebühren. Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der
Bestätigung über die Annahme auf das darin angegebene Konto zu
überweisen.
6.
6.1
Sicherheit und Versicherung
Die Ausstellungsleitung ist auf größtmögliche Sorgfalt bei der Behandlung
der Exponate und deren Sicherheit in den Ausstellungsräumen bedacht. Eine
Haftung für Beschädigung oder sonstige Verluste wird durch den Ausrichter
nicht übernommen.
Jedem Aussteller wird empfohlen, eine persönliche Exponatsversicherung
abzuschließen. Die Exponate der Jugendklasse werden vom Veranstalter
entsprechend der Ausstellungsordnung der DPhJ versichert.
6.2
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
8.
8.1
8.2
Auf- und Abbau der Exponate
Die Exponate sollten möglichst durch den Aussteller oder einem
Bevollmächtigten aufgebaut bzw. abgebaut werden. Ist dies nicht möglich,
werden die Exponate durch erfahrene Vereinsmitglieder auf- und
abgebaut. Wer seine Sammlung selbst auf- und abbaut, muss dies bei der
Anmeldung mitteilen. Bevollmächtigte sind namentlich zu benennen.
Die Auf- und Abbauzeiten werden dem Aussteller mitgeteilt.
Aussteller die nicht selbst aufbauen, haben dafür zu sorgen, dass ihr Exponat
bis spätestens 01.11.2016 beim Ausstellungsleiter unter der noch
mitzuteilenden Anschrift eingetroffen ist. Die Exponate sind dem Veranstalter
freigemacht zuzusenden. Verpackungsmaterial und Portokosten (Paketmarke
der DHL in der vom Empfänger gewünschten Versandform) für die
Rücksendung sind beizulegen.
Exponate die vom Aussteller oder dessen Bevollmächtigten nicht abgebaut
bzw. abgeholt werden, werden in der Woche nach Ausstellungsschluss an die
Anschrift des Ausstellers unfrei zurück gesandt.
Eine Hinterlegung von Sammlungsteilen ist nicht möglich.
Beurteilung der Exponate
Die Exponate werden von einer Jury nach der Ausstellungsordnung des
BDPh und DPhJ (für den Bereich der Jugendklasse) beurteilt. Hierbei kann
die Jury auch Fachberater zu Rate ziehen.
Zur Bewertung werden die vorgedruckten Bewertungsbogen des BDPh und
der DPhJ benutzt. Jeder Aussteller erhält eine Kopie des Bewertungsbogens
seines Exponats.
8.3
8.4
8.5
8.6
9.
9.1
9.2
Der Aussteller ist verpflichtet, die Beschreibung seines Exponats auf dem
Anmeldevordruck vorzunehmen, der der Jury zur Verfügung gestellt wird.
Am Samstag ist vor Beginn der Jurierung ein freiwilliges Vorgespräch der
Aussteller mit ihrer Jurygruppe vorgesehen. Interessenten an diesem
Gespräch geben dies bitte möglichst mit der Anmeldung an.
Die Juroren werden den Ausstellern bei einer Fragestunde zur Verfügung
stehen. Für die Gespräche liegt eine Terminliste in der Ausstellung aus.
Die Entscheidung des philatelistischen Ausschusses der Jury und
Ausstellungsleitung sind endgültig und unanfechtbar.
Neben der Urkunde erhält jeder Aussteller eine Erinnerungsmedaille der eine
Rahmengebühr entrichtet hat.
Rechte der Ausstellungsleitung
Die Ausstellungsleitung hat das Recht, angemeldete oder bereits
eingesandte Exponate ganz oder teilweise zurück zu weisen oder in eine
andere Klasse einzuordnen. Bereits eingezahlte Ausstellungsgebühren
werden nur bei völliger Ablehnung erstattet.
In besonderen Fällen, die in diesen Ausstellungsbedingungen nicht
vorgesehen sind, entscheidet die Ausstellungsleitung endgültig und
unanfechtbar.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Tausch sowie An- und Verkauf ist nur an den von der Ausstellungsleitung
zugewiesenen Plätzen gestattet.
10.2 Der Ausstellungs- und der Veranstaltungsleiter üben das Hausrecht aus.
10.3 Mit der Unterschrift im Anmeldeformular erkennt der Aussteller ausdrücklich
die Ausstellungsbedingungen der GABRIA 2016 an.
10.4 Erfüllungsort und Gerichtstand ist 74523 Schwäbisch Hall.
Gaildorf, 24.10.2015
Der Ausstellungsleiter:
Klaus Schumm, Bogenstraße 6, 74535 Mainhardt
Tel. 07903-2722 / [email protected]