BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 131-2 vom 9. November 2016 Rede des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, zum Nationalen Strategierahmen über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe als Teil der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU vor dem Deutschen Bundestag am 9. November 2016 in Berlin: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Wir haben heute im Kabinett den Nationalen Strategierahmen über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe beraten und verabschiedet. Dabei geht es darum, eine seit langem schwelende Debatte einer Lösung zuzuführen, bei der es um ein Henne-Ei-Problem geht, nämlich die ewige Diskussion darüber, ob wir als Erstes die Infrastruktur für die alternativen Antriebe aufbauen müssen oder als Erstes die Fahrzeuge zur Verfügung stehen müssen und dann eine entsprechend angepasste Infrastruktur geschaffen werden sollte. Wir haben im Nationalen Strategierahmen festgelegt, dass es eine Mindestausstattung an Tank- und Lademöglichkeiten für alternative Kraftstoffe geben soll. Unter alternativen Kraftstoffen verstehen wir Strom, Wasserstoff, Erdgas und LNG. Das ist eine in Europa abgestimmte Strategie. Das heißt, auch die anderen Länder in Europa sind angehalten, eine entsprechende Strategie vorzustellen, damit wir in die Lage versetzt werden, mit Fahrzeugen mit alternativen Antrieben durch ganz Europa zu kommen, ohne Bedenken haben zu müssen, dass irgendwo eine Versorgung mit Kraftstoff nicht möglich ist. Wir wollen mit diesem klaren Signal für den Aufbau einer Infrastruktur für Bulletin Nr. 131-2 v. 9. Nov. 2016 / BMVI – z. Nationalen Strategierahmen über den Aufbau der …, BT -2- alternative Kraftstoffe den Markthochlauf der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben begleiten und unterstützen. Der Nationale Strategierahmen beinhaltet sowohl Formulierungen zum aktuellen Stand des Infrastrukturaufbaus als auch zu den entsprechenden Zielen. Im Einzelnen geht es zum Beispiel im Bereich der E-Mobilität, also der Versorgung mit Strom, darum: Wir sind aktuell dabei, auf allen bewirtschafteten Raststätten an den Bundesautobahnen bis Ende 2017 eine Schnellladeinfrastruktur zu errichten. Das läuft ja auch aktuell im Rahmen eines Programms. Die Ladestationen werden gerade aufgebaut. Alle Raststätten werden Ende 2017 damit ausgestattet sein. Des Weiteren geht es dabei um das Förderprogramm mit einem Volumen von 300 Millionen Euro, über das 15.000 Ladepunkte geschaffen werden sollen, davon 5.000 im Bereich der Schnellladung und 10.000 im Bereich der Normalladung. Das ist die Maßnahme, die wir in Kombination mit dem sogenannten Umweltbonus, also dem Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge, beschlossen haben. Auch wird im Strategierahmen auf das Elektromobilitätsgesetz und andere Maßnahmen Bezug genommen, die wir in diesem Bereich ergriffen haben. Des Weiteren geht es um die Wasserstoffversorgung, das heißt um die Unterstützung des Aufbaus der Infrastruktur für Fahrzeuge mit Brennstoffzelle. Wir gehen davon aus, dass Brennstoffzellenfahrzeuge in der Zukunft eine höhere Bedeutung erlangen werden. Im nächsten Jahr wird ein deutscher Hersteller ein Serienfahrzeug im Bereich der Brennstoffzellentechnologie auf den Markt bringen. Wir sind aktuell dabei, bis zum Jahr 2020 100 Tankstellen für Wasserstofffahrzeuge aufzubauen, und werden bis 2025 400 Tankstellen in Deutschland für die Wasserstoffversorgung der Brennstoffzellenfahrzeuge errichten können. Im Bereich Erdgas ist die aktuelle Situation so, dass wir bereits 900 CNG-Tankstellen errichtet haben. Das ist im Sinne unseres Nationalen Strategierahmens. Damit sorgen wir dafür, dass Erdgasfahrzeuge auf ein ausreichendes Netz von Tankstellen zugreifen können. Im Bereich LNG-Tankstellennetz wird darauf gesetzt, dass es Tankanlagen gibt, die vor allem auch für die Bestückung von Schiffen vorgesehen sind. Es geht also um die Bulletin Nr. 131-2 v. 9. Nov. 2016 / BMVI – z. Nationalen Strategierahmen über den Aufbau der …, BT -3- Bebunkerung. Im Wesentlichen kann man die Versorgung durch LNG-Tankwagen sicherstellen. Auch das wird im Nationalen Strategierahmen so vorgesehen. In der Summe führt all dies dazu, dass wir eine Unterstützung des Hochlaufs an alternativen Fahrzeugen erreichen und im vorgesehenen Zeitraum sicherstellen können, dass für die alternativen Antriebe die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht und dass man, wenn man in Zukunft auf alternative Antriebe setzt, keine Bedenken haben muss, dass es keine ausreichende Lade- oder Versorgungsinfrastruktur gibt und dass man die gewünschten Entfernungen nicht zurücklegen kann. Wir haben die Hoffnung, dass, ähnlich wie in Deutschland, auch in unseren europäischen Nachbarländern der Fortschritt beim Aufbau der Infrastruktur vorangeht, sodass wir in Europa eine gleiche Entwicklung haben, die dazu führt, dass wir überall in Europa mit alternativen Antrieben unterwegs sein können. * * * * *
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