Ringvorlesung: Modul 4 Sozialhilfe - Schadet der Föderalismus den Armen? Mittwoch, 9. November 2016, 17.15 Uhr Uni FR, Miséricorde, Saal 3115 www.federalism.ch UNIVERSITÉ DE FRIBOURG FACULTÉ DE DROIT INSTITUT DU FÉDÉRALISME AV. BEAUREGARD 1, 1700 FRIBOURG UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT INSTITUT FÜR FÖDERALISMUS AV. BEAUREGARD 1, 1700 FREIBURG Während der Bund für die Sozialversicherungen zuständig ist, liegt die Sozialhilfe in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Als letztes soziales Netz war die Sozialhilfe ursprünglich als Überbrückungshilfe bei vorübergehenden wirtschaftlichen Notlagen konzipiert. Aufgrund steigender Langzeitarbeitslosigkeit, Leistungskürzungen im Bereich der Sozialversicherungen und Migration hat sich die Sozialhilfe jedoch in den letzten Jahren zu einer wichtigen Säule der sozialen Sicherheit entwickelt, auf die in der Schweiz rund 250‘000 Personen kurz-, oft aber auch langfristig angewiesen sind. Die kantonale und kommunale Unterstützung Bedürftiger hat sich damit von der Überbrückungshilfe zu einem zentralen Element der Armutsbekämpfung gewandelt. Der grosse Anpassungsdruck, der auf der Sozialhilfe lastet, sowie Vorfälle negativen Wettbewerbs zwischen den Kantonen und Gemeinden haben Forderungen nach einem Tätigwerden des Bundes laut werden lassen. Im Rahmen der Ringvorlesung «Föderalismus: Auslauf- oder Zukunftsmodell?» sollen die Sozialhilfe und ihre Ausgestaltung in der Schweiz thematisiert und kritisch befragt werden. Behindern die kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten und die unterschiedlichen Leistungen eine wirksame und nachhaltige Armutsbekämpfung in der Schweiz? Birgt der Föderalismus Chancen für massgeschneiderte Massnahmen? Was gilt, wenn einzelne Gemeinden für sehr viel mehr bedürftige Personen aufzukommen haben als andere oder Arme in andere Gemeinden abzuschieben versuchen? Sollte der Bund ein Rahmengesetz zur Sozialhilfe erlassen? Behindert die Aufgabenteilung eine wirkungsvolle Koordination der verschiedenen Massnahmen der Armutsbekämpfung? An der Diskussionsrunde nehmen teil: Thomas Gächter, Prof. Dr. iur., Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht, Universität Zürich Marianne Hochuli, Geschäftsleitung Caritas Schweiz, Leiterin Grundlagen Mirjam Schlup, Direktorin Soziale Dienste, Stadt Zürich Felix Wolffers, Dr. iur., Leiter Sozialamt Stadt Bern, Co-Präsident der SKOS Moderation: Eva Maria Belser, Prof. Dr. iur., Institut für Föderalismus, Universität Freiburg
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