Beitragsanpassung

Beitragsanpassung
Leitantrag
Vorlage zum CSU-Parteitag am 4./5. November 2016 in München
Leitantrag des Parteivorstands zur Beitragsanpassung
Der Parteitag möge beschließen:
Der 81. Parteitag der CSU stimmt der vom Parteivorstand vorgeschlagenen Anpassung der
Beitragsordnung zu. Der CSU-Parteitag schließt sich der Bewertung des Parteivorstands an,
dass mit einer moderaten Erhöhung des Basisbeitrags um 8 Euro ab 2017 dem Gebot der
vorausschauenden Finanzplanung Rechnung getragen wird.
A. Begründung:
Als echte Volkspartei macht die Christlich-Soziale Union seit mehr als sieben Jahrzehnten
erfolgreich Politik für die Menschen in Bayern, Deutschland und Europa. Dieses kraftvolle
Wirken ist nur auf Basis solider Finanzen möglich. Solide finanzierte Parteiarbeit ist unser
Markenzeichen. Der Vorschlag zur Beitragsanpassung ist eine vorausschauende Maßnahme
gemäß dem Vorsichtsprinzip. Wir stehen vor einem Wahlkampfmarathon mit fünf Wahlkämpfen in fünf Jahren. Das ist die denkbar größte finanzielle Belastung für eine Partei,
denn es gibt fünf Jahre keine Möglichkeit zur Erholung oder Ansparung. Angesichts dieser
enormen Herausforderung ist eine Beitragsanpassung vor Beginn der Wahlkämpfe unumgänglich.
Seit der jüngsten Parteireform sieht § 1 Abs. 5 der CSU-Beitragsordnung vor, dass der Landesschatzmeister dem Parteitag alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge unterbreitet. Die Anpassung hat sich an der nominalen Steigerung des durchschnittlichen Nettoeinkommens seit der letzten Beitragserhöhung zu orientieren. Familienbeiträge und ermäßigte Beiträge sind von dem Vorschlag grundsätzlich ausgeschlossen.
Auch das Verhältnis der prozentualen Verteilung der Mitgliedsbeiträge ändert sich dadurch
nicht. Dieser Systemwechsel wurde vom Parteitag 2014 bewusst eingeleitet, um weg zu
kommen von den großen Beitragssprüngen hin zu kleineren, regelmäßigen Schritten.
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Die letzte Beitragserhöhung wurde auf dem Parteitag 2010 beschlossen. Seither sind die
Kosten für alle Parteien, auch für die CSU, deutlich gestiegen. Der Nominallohnindex in Bayern ist gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt um 14,1 Prozent gestiegen. Der Parteivorstand möchte diese Steigerung nicht voll
ausschöpfen. Er schlägt folgende Anpassung vor:
Erhöhung des Basisbeitrags um 8 Euro bzw. 12,9 Prozent von 62 Euro auf 70 Euro.
Für den neuen Basisbeitrag von 70 Euro ergibt sich gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 folgende
Verteilung:
Beitragsaufteilung:
Mehrerlös je Mitglied:
Ortsverband
13,16 Euro
1,50 Euro
Kreisverband
13,16 Euro
1,50 Euro
BWK
5,67 Euro
0,65 Euro
Bezirksverband
3,01 Euro
0,35 Euro
Landesverband
35,00 Euro
4,00 Euro
Diese Anpassung ist die geringste Beitragserhöhung in der CSU-Geschichte. Die CSU hat
auch weiterhin die niedrigsten Mitgliedsbeiträge der im Deutschen Bundestag vertretenen
Parteien.
B. Vorschlag des Parteivorstands zur Änderung der Beitragsordnung:
Der Parteivorstand schlägt dem Parteitag vor, die Beitragsordnung wie folgt zu ändern:
Beitragsordnung a.F.
Beitragsordnung n.F.
§ 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge
§ 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge
1
(1) Der Basisbeitrag (Mitgliedsbeitrag) beträgt
(1) 1Der Basisbeitrag (Mitgliedsbeitrag) beträgt
62,- Euro pro Jahr. (…) 3Mitglieder mit einem
70,- Euro pro Jahr. (…) 3Mitglieder mit einem
jährlichen Bruttoeinkommen ab 40.000,- Euro
jährlichen Bruttoeinkommen ab 40.000,- Euro
sollen freiwillig einen Beitrag von 120,- Euro pro
sollen freiwillig einen Beitrag von 120,- Euro pro
Jahr, Mitglieder mit einem jährlichen Bruttoein-
Jahr, Mitglieder mit einem jährlichen Bruttoein-
kommen ab 60.000,- Euro sollen freiwillig einen
kommen ab 60.000,- Euro sollen freiwillig einen
Beitrag von 200,- Euro pro Jahr entrichten; ande-
Beitrag von 200,- Euro pro Jahr entrichten; andere
re Beiträge oberhalb von 62,- Euro sind möglich.
Beiträge oberhalb von 70,- Euro sind möglich.
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Beitragsordnung a.F.
Beitragsordnung n.F.
§ 3 Verteilung der Mitgliedsbeiträge
§ 3 Verteilung der Mitgliedsbeiträge
1
(1) Die jährlichen Mindestbeiträge werden in
(1) 1Die jährlichen Mindestbeiträge werden in der
der Regel wie folgt verteilt:
Regel wie folgt verteilt:
1. 31,00 Euro an die
1. 35,00 Euro an die
CSU-Landesgeschäftsstelle,
CSU-Landesgeschäftsstelle,
2. 2,66 Euro an den CSU-Bezirksverband,
2. 3,01 Euro an den CSU-Bezirksverband,
3. 5,02 Euro an die Bundeswahlkreis-
3. 5,67 Euro an die Bundeswahlkreis-
geschäftsstelle,
geschäftsstelle,
4. 11,66 Euro an den CSU-Kreisverband und
4. 13,16 Euro an den CSU-Kreisverband und
5. 11,66 Euro an den CSU-Ortsverband.
5. 13,16 Euro an den CSU-Ortsverband.
§ 14 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
§ 14 Inkrafttreten
(1) Die Beitragsordnung in der geänderten
(1) Die Beitragsordnung in der geänderten
Fassung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Fassung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
(2) Mit der Anpassung der Höhe der Mitglieds-
(2) entfällt
beiträge nach § 1 Abs. 5 soll erstmals der Parteitag 2016 befasst werden.
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