Verfahren Zuschuss: Digitalbonus.Bayern

Verfahren Zuschuss
Antrag
Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie
zuständigen Bezirksregierung ein. Nach dem elektronischen Einreichen Ihres Antrags
erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, in der der Eingang Ihres Antrags
bestätigt wird. Sie dürfen mit der Durchführung der beantragten Maßnahme erst
beginnen, wenn Sie von der Regierung eine Bestätigung erhalten haben, dass der
elektronische Förderantrag vollständig eingegangen ist.
Nach dem elektronischen Versand müssen Sie den Förderantrag noch ausdrucken und
unterschreiben und innerhalb von vier Wochen auf dem Postweg mit allen Anlagen bei
der Bezirksregierung einreichen.
Prüfung
Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach.
Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der
Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein (empfehlender Charakter).
Förderbescheid
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung per Post einen
Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung.
Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden
Ablehnungsbescheid.
Projektdurchführung
Sie müssen die geförderte Maßnahme innerhalb von 18 Monaten nach Erlass des
Förderbescheids abschließen. In begründeten Einzelfällen können Sie Ausnahmen von
dieser Frist bei der Bezirksregierung beantragen.
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Verwendungsnachweis
Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen
Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Diese prüft den
Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis.
Auszahlung
Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss.
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