Verfahren Zuschuss Antrag Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Nach dem elektronischen Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, in der der Eingang Ihres Antrags bestätigt wird. Sie dürfen mit der Durchführung der beantragten Maßnahme erst beginnen, wenn Sie von der Regierung eine Bestätigung erhalten haben, dass der elektronische Förderantrag vollständig eingegangen ist. Nach dem elektronischen Versand müssen Sie den Förderantrag noch ausdrucken und unterschreiben und innerhalb von vier Wochen auf dem Postweg mit allen Anlagen bei der Bezirksregierung einreichen. Prüfung Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein (empfehlender Charakter). Förderbescheid Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung per Post einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid. Projektdurchführung Sie müssen die geförderte Maßnahme innerhalb von 18 Monaten nach Erlass des Förderbescheids abschließen. In begründeten Einzelfällen können Sie Ausnahmen von dieser Frist bei der Bezirksregierung beantragen. 08.11.2016 1/2 Verfahren Zuschuss Verwendungsnachweis Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Diese prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis. Auszahlung Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss. 08.11.2016 2/2 Verfahren Zuschuss
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