Bezirksregierung Düsseldorf Allgemeine Informationen zum Internationalen Schüleraustausch Nordrhein-Westfalen Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt in landesweiter Zuständigkeit Schüleraustauschmaßnahmen und Stipendienangebote ausländischer Regierungen. Bei den Schüleraustauschprogrammen des Landes NRW handelt es sich um individuellen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit, mit dem Ziel, Sprachfähigkeit und soziale Kompetenz im interkulturellen Raum zu erweitern. Sie finden in der Regel während der Schulzeit statt. Die teilnehmenden Schulen und Familien erklären sich bereit, die Austauschschülerinnen und -schüler aufzunehmen, zu betreuen und in das Alltagsleben zu integrieren. Kosten entstehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Reise (Reisekostenpauschale), Versicherungen, das Taschengeld für den persönlichen Bedarf vor Ort sowie für eventuelle Einführungsseminare oder Exkursionen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung fallen beim direkten Austausch durch die Unterbringung in den Partnerfamilien nicht an. Bewerbungsverfahren Die Schulen werden gebeten, interessierte und geeignete Schülerinnen und Schüler über die angebotenen Austauschmöglichkeiten zu informieren. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit guten bzw. sehr guten schulischen Leistungen. Die Bewerbung erfolgt auf dem Postweg an die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Schulen erstellen ein ausführliches Gutachten zu schulischen Leistungen und sozialer Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Fremdsprachenunterricht im Gastland bereichern sowie Botschafterinnen und Botschafter ihres Landes sein. Für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber ist daher das von der Schule erstellte Gutachten von besonderer Bedeutung. Allgemeine Informationen Internationaler Schüleraustausch NRW Für Gymnasialschülerinnen und -schüler mit 12-jähriger Schullaufbahn erfolgt die Bewerbung für ein Austauschprogramm in Klasse 9, die Durchführung des Austauschs in Klasse 10. Für Schülerinnen und Schüler mit 13-jähriger Schullaufbahn erfolgen Bewerbung und Durchführung jeweils ein Jahr später, also in den Klassen 10 und 11. Der Austausch selbst erfolgt je nach Programm im laufenden oder im folgenden Schuljahr. Eine Beschreibung der Austauschprogramme, Bewerbungsunterlagen, die jeweiligen Bewerbungsfristen, die „Allgemeinen Rahmenbedingungen“ sowie eine Statistik zu den in den letzten Jahren erfolgten Vermittlungen sind auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar: http://www.brd.nrw.de/schule/zweiter_bildungsweg_internationaler_austausch/Schuel eraustausch_2016_17.html Die nachstehend aufgeführten Programme werden von der Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt, organisiert und zum Teil betreut: Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit während der Schulzeit 1. englischsprachig: 2. französischsprachig: Neuseeland Australien (Queensland) Kanada (Provinz Québec) Frankreich - VOLTAIRE-Programm (Dauer: jeweils 6 Monate) - BRIGITTE SAUZAY-Programm im Bereich der Académie d’Amiens (Dauer: 8 Wochen bis 3 Monate) Schweiz (Kanton Genf und Westschweiz) Stipendienangebote ausländischer Regierungen - Familienaufenthalt in Vught, Niederlande Die Ausschreibung dieses Programms durch die niederländische Regierung kann sehr kurzfristig erfolgen. Interessierte Schulen werden daher gebeten, sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorab vormerken zu lassen: E-Mail: [email protected]; Tel.: (0211) 475-5706 oder Fax: (0211) 4755979 2
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