Allgemeine Informationen zum Internationalen Schüleraustausch

Bezirksregierung Düsseldorf
Allgemeine Informationen
zum
Internationalen Schüleraustausch
Nordrhein-Westfalen
Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt in landesweiter Zuständigkeit
Schüleraustauschmaßnahmen und Stipendienangebote ausländischer Regierungen.
Bei den Schüleraustauschprogrammen des Landes NRW handelt es sich um
individuellen Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit, mit dem Ziel, Sprachfähigkeit
und soziale Kompetenz im interkulturellen Raum zu erweitern. Sie finden in der
Regel während der Schulzeit statt. Die teilnehmenden Schulen und Familien erklären
sich bereit, die Austauschschülerinnen und -schüler aufzunehmen, zu betreuen und
in das Alltagsleben zu integrieren.
Kosten entstehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Reise
(Reisekostenpauschale), Versicherungen, das Taschengeld für den persönlichen
Bedarf vor Ort sowie für eventuelle Einführungsseminare oder Exkursionen. Kosten
für Unterkunft und Verpflegung fallen beim direkten Austausch durch die
Unterbringung in den Partnerfamilien nicht an.
Bewerbungsverfahren
Die Schulen werden gebeten, interessierte und geeignete Schülerinnen und
Schüler über die angebotenen Austauschmöglichkeiten zu informieren.
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler mit guten bzw. sehr guten
schulischen Leistungen. Die Bewerbung erfolgt auf dem Postweg an die
Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Schulen erstellen ein ausführliches Gutachten zu schulischen Leistungen und
sozialer Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Fremdsprachenunterricht im Gastland
bereichern sowie Botschafterinnen und Botschafter ihres Landes sein. Für die
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber ist daher das von der Schule erstellte
Gutachten von besonderer Bedeutung.
Allgemeine Informationen  Internationaler Schüleraustausch  NRW
Für Gymnasialschülerinnen und -schüler mit 12-jähriger Schullaufbahn erfolgt die
Bewerbung für ein Austauschprogramm in Klasse 9, die Durchführung des
Austauschs in Klasse 10.
Für Schülerinnen und Schüler mit 13-jähriger Schullaufbahn erfolgen Bewerbung und
Durchführung jeweils ein Jahr später, also in den Klassen 10 und 11. Der Austausch
selbst erfolgt je nach Programm im laufenden oder im folgenden Schuljahr.
Eine Beschreibung der Austauschprogramme, Bewerbungsunterlagen, die jeweiligen
Bewerbungsfristen, die „Allgemeinen Rahmenbedingungen“ sowie eine Statistik zu
den in den letzten Jahren erfolgten Vermittlungen sind auf der Website der
Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar:
http://www.brd.nrw.de/schule/zweiter_bildungsweg_internationaler_austausch/Schuel
eraustausch_2016_17.html
Die nachstehend aufgeführten Programme werden von der Bezirksregierung
Düsseldorf vermittelt, organisiert und zum Teil betreut:
Schüleraustausch auf Gegenseitigkeit während der Schulzeit
1. englischsprachig:
2. französischsprachig:
Neuseeland
Australien
(Queensland)
Kanada
(Provinz Québec)
Frankreich - VOLTAIRE-Programm
(Dauer: jeweils 6 Monate)
- BRIGITTE SAUZAY-Programm
im Bereich der Académie d’Amiens
(Dauer: 8 Wochen bis 3 Monate)
Schweiz
(Kanton Genf und Westschweiz)
Stipendienangebote ausländischer Regierungen
- Familienaufenthalt in Vught, Niederlande
Die Ausschreibung dieses Programms durch die niederländische Regierung kann
sehr kurzfristig erfolgen. Interessierte Schulen werden daher gebeten, sich bei der
Bezirksregierung Düsseldorf vorab vormerken zu lassen:
E-Mail: [email protected]; Tel.: (0211) 475-5706 oder Fax: (0211) 4755979
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