Bundesrat 515/3/16 Antrag - Umwelt

Bundesrat
Drucksache
515/3/16
02.11.16
Antrag
des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes
- Antrag der Länder Hessen, Niedersachsen -
Punkt 9 b) der 950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Realisierung der Grundsteuerreform.
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren und bei der Festlegung
der Grundsteuermesszahl die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft
angemessen zu berücksichtigen. Es muss dabei sichergestellt werden, dass es für
land- und forstwirtschaftliche Betriebe in ihrer Gesamtheit zu keiner
grundsteuerlichen Mehrbelastung durch die Reform kommt. Hierzu darf das
Grundsteuervolumen aus der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen
und der Hofstellen (einschließlich der Betriebsleiter- und Altenteilerwohnungen)
insgesamt nicht erhöht werden.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit dem Wegfall des Einheitswertes eine
zentrale Größe in einer Vielzahl von weiteren Feststellungsverfahren des
Agrarsektors geändert werden müsste und bittet, dies im Weiteren zu beachten.
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