Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land __________________________________________________________________________ Die Kennzeichnung von Wasserzählern wird sich in Zukunft nach europäischer Messgeräterichtlinie (MID) ab 31. Oktober 2016 ändern Am 31. März 2004 trat die einheitliche Richtlinie 2004/22 EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte, die Measuring Instruments Directive (MID) in Kraft. Sie regelt die allgemeinen und spezifischen Anforderungen an Messgeräte für das erstmalige Inverkehrbringen durch den Hersteller. Damit wird gewährleistet, dass in der Europäischen Union, und damit auch in Deutschland, nur jene Wasserzähler verwendet werden, die den allgemeinen und gerätespezifischen Leistungsanforderungen gerecht werden. Ab 31. Oktober 2016 müssen alle neuen Messgeräte dieser Richtlinie entsprechen. Umstellung beim ZBL Bis 30. Oktober 2016 dürfen weiterhin Wasserzähler nach den bisher geltenden Vorschriften eingebaut werden. Laut Eichgesetz können diese auch darüber hinaus nachgeeicht werden und bleiben somit in Betrieb. Beim turnusmäßigen Neueinbau von Wasserzählern verwendet der ZBL ab 01. Januar 2016 schrittweise bis 30. Oktober 2016 die neuen Zähler. So werden in den kommenden Jahren nach und nach alle Zähler ausgetauscht. Neue Kennzeichnung Die neue Kennzeichnung besteht aus dem CE-Zeichen, dem Metrologiekennzeichen“M“, dem Jahr, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde und der Kennnummer für die vom Bundesministerium für Wirtschaft benannte Stelle, welche für das Konformitätsbewertungsverfahren beim Hersteller zuständig ist. Neue Bezeichnung charakteristischer Durchflüsse Die bisherigen Bezeichnungen für die charakteristischen Durchflüsse werden geändert und die Durchflussverhältnisse neu definiert. Dadurch können die tatsächlich erreichbaren Leistungsdaten der Zähler besser dargestellt werden. Bisherige Bezeichnung Kleinster Durchfluss: Qmin Übergangsdurchfluss: Qt Nenndurchfluss: Qn Größter Durchfluss: Qmax neu nach MID Mindestdurchfluss: Übergangsdurchfluss: Dauerdurchfluss: Überlastdurchfluss: Q1 Q2 Q3 Q4 In diesem Zusammenhang ändert sich auch die Zählerbezeichnung: → aus Qn (Nenndurchfluss) wird Q3 (Dauerdurchfluss) → z. Bsp. aus Qn 2,5 wird Q34 Neu definierte Leistungsbereiche Durch die neuen Q3-Werte und die neuen Durchflussverhältnisse Q2:Q1 und Q3:Q4 verändern sich der untere und der obere Belastungsbereich. Die Eichgültigkeitsdauer für Wasserzähler bleibt bestehen. Gegenüberstellung der Wasserzähler Qn 2,5 (Q34) bis Qn 15 (Q3 25) nach 75/33/EG (bisher) und nach 2004/22/EG (neu): Zählergröße 75/33/EG (bisher) Qn 2,5 Qn 6 Qn 10 Qn 15 Qmin (l/h) Qt (l/h) Qmax (m³/h) 50 120 200 450 200 480 800 3000 5 12 20 30 Zählergröße 2004/22/EG (neu) Q34 Q310 Q316 Q325 Q1 (l/h) Q2 (l/h) Q3 (m³/h) 50 125 200 313 80 200 320 500 5 13 20 31
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