Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land

Zweckverband Wasser/Abwasser
Bornaer Land
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Die Kennzeichnung von Wasserzählern wird sich in Zukunft nach europäischer Messgeräterichtlinie (MID) ab 31. Oktober 2016 ändern
Am 31. März 2004 trat die einheitliche Richtlinie 2004/22 EG des Europäischen Parlaments und des
Rates über Messgeräte, die Measuring Instruments Directive (MID) in Kraft. Sie regelt die allgemeinen
und spezifischen Anforderungen an Messgeräte für das erstmalige Inverkehrbringen durch den
Hersteller. Damit wird gewährleistet, dass in der Europäischen Union, und damit auch in Deutschland,
nur jene Wasserzähler verwendet werden, die den allgemeinen und gerätespezifischen Leistungsanforderungen gerecht werden. Ab 31. Oktober 2016 müssen alle neuen Messgeräte dieser Richtlinie
entsprechen.
Umstellung beim ZBL
Bis 30. Oktober 2016 dürfen weiterhin Wasserzähler nach den bisher geltenden Vorschriften
eingebaut werden. Laut Eichgesetz können diese auch darüber hinaus nachgeeicht werden und
bleiben somit in Betrieb.
Beim turnusmäßigen Neueinbau von Wasserzählern verwendet der ZBL ab 01. Januar 2016
schrittweise bis 30. Oktober 2016 die neuen Zähler. So werden in den kommenden Jahren nach und
nach alle Zähler ausgetauscht.
Neue Kennzeichnung
Die neue Kennzeichnung besteht aus dem CE-Zeichen, dem Metrologiekennzeichen“M“, dem Jahr, in
dem die Kennzeichnung angebracht wurde und der Kennnummer für die vom Bundesministerium für
Wirtschaft benannte Stelle, welche für das Konformitätsbewertungsverfahren beim Hersteller
zuständig ist.
Neue Bezeichnung charakteristischer Durchflüsse
Die bisherigen Bezeichnungen für die charakteristischen Durchflüsse werden geändert und die
Durchflussverhältnisse neu definiert. Dadurch können die tatsächlich erreichbaren Leistungsdaten der
Zähler besser dargestellt werden.
Bisherige Bezeichnung
Kleinster Durchfluss: Qmin
Übergangsdurchfluss: Qt
Nenndurchfluss:
Qn
Größter Durchfluss:
Qmax
neu nach MID
Mindestdurchfluss:
Übergangsdurchfluss:
Dauerdurchfluss:
Überlastdurchfluss:
Q1
Q2
Q3
Q4
In diesem Zusammenhang ändert sich auch die Zählerbezeichnung:
→ aus Qn (Nenndurchfluss) wird Q3 (Dauerdurchfluss)
→ z. Bsp. aus Qn 2,5 wird Q34
Neu definierte Leistungsbereiche
Durch die neuen Q3-Werte und die neuen Durchflussverhältnisse Q2:Q1 und Q3:Q4 verändern sich der
untere und der obere Belastungsbereich. Die Eichgültigkeitsdauer für Wasserzähler bleibt bestehen.
Gegenüberstellung der Wasserzähler Qn 2,5 (Q34) bis Qn 15 (Q3 25) nach 75/33/EG (bisher) und nach 2004/22/EG (neu):
Zählergröße
75/33/EG
(bisher)
Qn 2,5
Qn 6
Qn 10
Qn 15
Qmin
(l/h)
Qt
(l/h)
Qmax
(m³/h)
50
120
200
450
200
480
800
3000
5
12
20
30
Zählergröße
2004/22/EG
(neu)
Q34
Q310
Q316
Q325
Q1
(l/h)
Q2
(l/h)
Q3
(m³/h)
50
125
200
313
80
200
320
500
5
13
20
31