Service Datenschutz – worauf Sie sich verlassen können > Warum vollständige Daten für Sie wichtig sind > Was mit Ihren Daten geschieht > Wie Ihre Daten geschützt sind Größe: 100 % (bei A5 > 71%) So werden Ihre Sozialdaten geschützt Die Höhe Ihres Verdienstes, der Name Ihres Arbeit gebers, die Dauer Ihrer Beschäftigung oder die Anzahl Ihrer Kinder – die Deutsche Rentenver sicherung weiß viel über Sie. Wozu das gut ist? Nur wenn Ihr Versicherungsleben vollständig in Ihrem Rentenkonto erfasst ist, bekommen Sie später ein mal so viel Rente, wie Ihnen wirklich zusteht. Damit Ihre persönlichen Daten von uns aus nicht in falsche Hände geraten, gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung einen strengen Datenschutz. Darauf können Sie sich verlassen! In dieser Broschüre finden Sie Antworten auf Fragen rund um den Sozialdatenschutz. 109 7. Auflage (9/2016) Inhaltsverzeichnis 4 9 12 15 19 21 23 Ihre Daten sichern Ihre Ansprüche Wie Sie das Internet nutzen können Akteneinsicht und Korrekturen – Ihre Rechte Weitergabe an Dritte Das Informationsfreiheitsgesetz Fragen zum Datenschutz – wir sind für Sie da Nur einen Schritt entfernt: Ihre Renten versicherung Ihre Daten sichern Ihre Ansprüche Nur wenn in Ihrem Rentenkonto lückenlos alle Lebensumstände gespeichert sind, die für die Rente mitzählen, kann die Deutsche Rentenversicherung Ihre Versorgungsleistung in zutreffender Höhe ermitteln. Dafür erfassen wir Ihre Daten und speichern sie in Ihrem Versicherungskonto. Wofür wir Ihre Daten brauchen Wenn Sie zum Beispiel eine Altersrente be antragen, prüfen wir, ob Sie die Vorausset zungen dafür erfüllen und berechnen dann die Rentenhöhe. Das ist nur mit einer Viel zahl von Informationen – den sogenannten Sozialdaten – möglich, die wir von Ihnen erhalten und speichern. Dazu gehört unter anderem auch das Geburtsdatum: Nur so können wir wissen, wann Sie das erforder liche Alter für die Rente erreicht haben. Das im Versicherungskonto vorgemerkte Datum wird von uns anhand Ihres Geburts nachweises überprüft. Dabei vermerken wir auch, dass uns die Personenstandsurkunde 4 (zum Beispiel die Geburtsurkunde, der Personalausweis oder das Stammbuch in bestätigter Kopie) vorlag. Bitte beachten Sie: Damit wir Sie optimal betreuen können, dürfen wir alle notwendigen Daten erheben. Welche Informationen notwendig sind Neben Ihren persönlichen Daten wie zum Beispiel Name, Geburtsort und Geburts datum sind auch Ihre Anschrift, die Versi cherungsnummer sowie Nachweise für sämtliche Beitragszeiten wichtig. Zusätz lich benötigen wir auch Angaben zu Schul-, Fachschul-, Hochschul- oder Ausbildungs zeiten ab dem 17. Lebensjahr sowie zu Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit. Natürlich müssen wir auch Angaben zu Ihren Arbeitgebern und Ihren Arbeitsent gelten kennen, um Ihnen später eine Rente zahlen zu können. Unser Tipp: Was alles für die Berechnung Ihrer Rente wichtig ist, lesen Sie in der Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“. Außerdem sind manchmal auch medizi nische Daten wichtig, zum Beispiel wenn Sie eine Maßnahme zur Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung bean tragen. 5 Was mit Ihren Daten passiert Die Daten verarbeiten wir so, wie es im Gesetz vorgesehen ist: Sie werden ge speichert, verändert, genutzt, eventuell übermittelt, gesperrt oder gelöscht. Das kann automatisiert, also auf elektronischem Weg, oder nichtautomatisiert mit Hilfe von Akten geschehen. Wo Ihre Daten gespeichert werden Wir führen für Sie ein maschinelles Ver sicherungskonto. Hier werden alle wichtigen Daten zu Ihrer Person gespeichert. Als Ord nungsmerkmal dient dabei Ihre Versiche rungsnummer. Sie enthält unter anderem Ihr Geburtsdatum und den Anfangsbuchsta ben Ihres Geburtsnamens. Die Versicherungsnummer ist mit der Konto nummer einer Bank vergleichbar und macht Sie in der Rentenversicherung unverwech selbar. Sie müssen sie bei Ihrem Arbeitgeber angeben oder, wenn Sie arbeitslos werden, bei der Agentur für Arbeit oder dem Job center. Woher wir Ihre Daten bekommen Zeiten, in denen Sie beschäftigt, arbeitslos oder krank sind, werden von den zustän digen Stellen – also Arbeitgeber, Arbeits agentur oder Krankenkasse – auf elektro nischem Weg gemeldet und dann Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben. Auch von Ihnen selbst erhalten wir Infor mationen, zum Beispiel wenn Sie uns eine Namens- oder Adressänderung mitteilen oder Anträge stellen und dabei Formulare ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. 6 Wann wir Daten telefonisch erfragen Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen wir bei Ihnen anrufen. Wenn Sie zum Bei spiel eine Anfrage an uns gerichtet oder einen Antrag gestellt haben und dazu kon krete Nachfragen erforderlich sind, kann es passieren, dass sich unsere Mitarbeiter zur schnelleren Erledigung telefonisch an Sie wenden. In den meisten Fällen klären wir solche Fragen aber schriftlich. Persönliche Daten fordern wir immer schriftlich an! Unser Tipp: Geben Sie Informationen über sich nicht leichtfertig an Dritte weiter, auch wenn diese sich bei Ihnen telefonisch als unsere Mitarbeiter melden. Seien Sie immer vorsichtig!Geben Sie niemals Bankdaten am Telefon weiter! Lesen Sie hierzu auch unsere Broschüre „Vorsicht Trickbetrüger“. Wer Ihre Daten lesen darf Ein umfassender Einblick in sämtliche Daten aller Versicherten und Rentner ist für die Mitarbeiter der Rentenversicherung grund sätzlich nicht möglich. 7 Sie dürfen nur dann auf Sozialdaten zugrei fen, wenn und soweit dies notwendig ist, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Das wird durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sichergestellt. 8 Wie Sie das Internet nutzen können E-Mail und Internet – als moderner Dienstleister nutzt auch die Deutsche Rentenversicherung die gängigen neuen Kommunikationswege. Was Sie online erledigen können Im Internet unter www.deutsche-rentenver sicherung.de stehen Ihnen zahlreiche Diens te zur Verfügung. So können Sie etwa elek tronisch einen Beratungstermin buchen oder sich in einem Chat allgemeine Fragen rund um das Thema Altersvorsorge beantworten lassen. Benötigen Sie einen aktuellen Versiche rungsverlauf oder eine Rentenbezugs bescheinigung? Auch solche Unterlagen können Sie per Computer anfordern – Sie erhalten diese dann mit der Post. Wenn Sie über eine Signaturkarte, einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel verfügen, können Sie sich auch online über den Stand Ihres Versicherungskontos infor 9 mieren, Anträge stellen oder uns einen Umzug mitteilen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter Services > Online-Dienste > Unser Service angebot. Unser Tipp: Möchten Sie mehr über unsere OnlineDienste erfahren? Im Faltblatt „Nur einen Klick entfernt: Ihre Rentenversicherung“ stellen wir diese Angebote vor. Oder schauen Sie in unser Online-Angebot im Internet. Datenaustausch per E-Mail Auch die Deutsche Rentenversicherung ist per E-Mail erreichbar. Wir können aber nicht ausschließen, dass Unbefugte Ihre E-Mail lesen, die Absender- oder Empfän geradresse oder den Inhalt ändern: Ohne dass Sie es merken! Eine E-Mail können Sie mit einer Postkarte vergleichen, die von jedem gelesen und geändert werden kann. Herkunft, Vertraulichkeit und die Echtheit von Angaben in einer E-Mail sind generell nicht sicher nachprüfbar. Daher sollten Sie immer genau überlegen, welche Inhalte Sie per E-Mail schicken. Weil dieser Kommunikationsweg noch unsicher ist, nehmen wir auf diesem Weg keine Änderungswünsche für Daten entgegen, wie zum Beispiel Anschriftenände rungen oder Angaben zur Versicherungsbio grafie. Wählen Sie einen vertraulichen Über tragungsweg. 10 Deshalb versenden wir auch keine Sozialda ten ungeschützt per E-Mail über das Inter net. Die Deutsche Rentenversicherung ist auch per De-Mail erreichbar. De-Mail-Adressen erhalten Personen nur nach Identifizierung mit einem Ausweis. Dadurch sind Absen der und Empfänger immer eindeutig er kennbar. De-Mails können nur im gesicher ten De-Mail-Netz ausgetauscht werden. Falls Sie auch eine De-Mail-Adresse haben, kön nen Sie vertrauliche Daten per De-Mail an uns schicken. Wenn Sie den De-Mail-Zugang für uns eröffnet haben, können wir Ihnen auf diesem Weg auch Nachrichten oder Bescheide senden. 11 Akteneinsicht und Korrekturen – Ihre Rechte Sie können sich auch selbst einen Überblick über Ihre Daten bei der Deutschen Rentenversicherung verschaffen. Auf Antrag bekommen Sie kostenlos Aus kunft über alle zu Ihrer Person gespeicher ten Sozialdaten. Dazu gehört auch die Her kunft der Daten sowie der Zweck, warum wir gerade diese Daten speichern. Akteneinsicht ist möglich Natürlich können Sie alle Akten einsehen, die über Sie geführt werden. Enthalten die Akten auch Angaben über Ihren Gesund heitszustand, werden wir prüfen, ob der Inhalt der medizinischen Unterlagen besser durch einen Arzt vermittelt werden sollte. Ihr Recht auf Akteneinsicht wird dadurch nicht eingeschränkt. Eine Ausnahme von diesem Recht auf Akteneinsicht gibt es nur dann, wenn die 12 Beteiligten oder Dritte ein berechtigtes Interesse daran haben, Akteninhalte geheim zu halten. Grundsätzlich können Sie die Akten in ei ner unserer Dienststellen einsehen. Sie können aber auch Kopien anfordern. Falsche Daten werden berichtigt Wenn Sie feststellen, dass Ihre gespeicher ten Sozialdaten nicht stimmen, berichtigen wir diese. Sobald uns Nachweise dafür vorliegen, können wir fehlerhafte Daten entfernen oder durch die richtigen Daten ersetzen. Unvollständige Daten vervollstän digen wir. Unser Tipp: Am schnellsten geht das, wenn Sie uns fehlende Dokumente unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer zusenden oder damit in eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen kommen. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie im Service-Teil ab Seite 23. Kann trotz Ihrer Angaben nicht endgültig geklärt werden, ob die gespeicherten Daten richtig oder falsch sind, kennzeichnen wir diese Daten. Sie dürfen dann nur mit einem entsprechenden Hinweis genutzt werden. Löschen von Daten In bestimmten Fällen können Sie verlangen, dass wir Ihre Daten löschen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn das Speichern 13 dieser Daten unzulässig ist. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn wir die Daten für unseren gesetzlichen Auftrag nicht mehr benötigen und Ihre schutzwürdigen Interes sen durch das Löschen nicht beeinträchtigt werden. Können wir die Sozialdaten nicht löschen, weil > gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen, > Ihre schutzwürdigen Interessen beein trächtigt werden könnten oder > die Daten aufgrund besonderer Speiche rungsart nicht oder nicht mit angemes senem Aufwand gelöscht werden k önnen, werden diese Daten gesperrt. Danach dürfen sie grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung genutzt oder übermittelt werden. 14 Weitergabe an Dritte Daten, die Sie uns mitteilen, sind in der Regel auch nur für uns gedacht. Manchmal benötigen aber auch andere Stellen oder Personen diese Daten. Grundsätzlich dürfen wir Ihre Daten nicht an Dritte weiterleiten. Das ist nur in Ausnahme fällen zulässig, wenn Sie hierzu schriftlich eingewilligt haben oder wenn eine Vorschrift aus dem Sozialgesetzbuch eine Datenüber mittlung ausdrücklich vorsieht. An wen wir Ihre Daten weitergeben dürfen Mit Ihrer Einwilligung dürfen wir Sozialdaten an alle Stellen oder Personen übermitteln. Ohne Ihre Einwilligung ist das nur zulässig an > Sozialleistungsträger (hierzu gehören insbesondere andere Rentenversiche rungsträger, Arbeitsagenturen, gesetz liche Krankenkassen, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Kindergeld stellen, Wohnungsämter, Sozialämter, Jugendämter und Grundsicherungs ämter), 15 > Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, > > > > > Gerichte, Behörden der Gefahrenabwehr und Justizvollzugsanstalten, Behörden, denen gegenüber besondere gesetzliche Pflichten und Mitteilungs befugnisse bestehen, zum Beispiel bei Strafverfolgungsbehörden, Gesundheits ämtern, im Besteuerungsverfahren bei Finanzämtern, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (Riester-Rente) oder bei den zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden, die Behörden für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundeskriminalamt, Privatpersonen in Unterhaltsanspruchsoder Versorgungsausgleichsangelegen heiten, öffentliche Stellen, soweit diese öffent lich-rechtliche Ansprüche in Höhe von mindestens 500 Euro geltend machen, Gerichtsvollzieher zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens, wenn die Höhe der zu vollstreckenden An sprüche mindestens 500 Euro beträgt. Bitte beachten Sie: Wir dürfen die Daten ausschließlich dann an Dritte weitergeben, wenn die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Übermittlung von Rentendaten an die Finanzverwaltung Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetz lich dazu verpflichtet, der Finanzverwaltung 16 Rentendaten im Rahmen des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens zu mel den. Das ist unabhängig von Ihrer eventuell bestehenden Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Besonderheiten bei medizinischen Daten Medizinische Daten wie Gutachten oder Befundberichte gehören zu den sensibelsten persönlichen Daten. Wir müssen hier – ge nau wie ein Arzt – das Arztgeheimnis beach ten. Danach dürfen wir medizinische Daten und Unterlagen grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung übermitteln. Eine Ausnahme gibt es, wenn uns Daten aus einem Gutachten für eine Sozialleistung oder einer Bescheinigung vorliegen. Damit Sie nicht zweimal untersucht werden müssen, dürfen wir diese Daten an andere Sozialleistungsträger weitergeben, zum Beispiel an die Agentur für Arbeit. Dort können dann beispielsweise Anspruchs voraussetzungen für eine weitere Sozialleis tung geprüft werden. Das gilt jedoch nicht für Reha-Entlassungsberichte. Diese dürfen wir anderen nur dann zur Verfügung stellen, wenn Sie ausdrücklich damit einverstanden sind. 17 Sie entscheiden selbst Sie können jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – der Weitergabe von medizi nischen Daten widersprechen. Über dieses Recht zum Widerspruch werden Sie infor miert, wenn Sie eine Rehabilitations- oder Rentenleistung bei uns beantragen. Ihr Widerspruch bewirkt, dass ohne Ihr Wissen und Ihre Einwilligung keine medizinischen Daten weitergegeben werden. Im Einzelfall kann das allerdings zur Folge haben, dass Ihnen Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung entzogen oder nicht gezahlt werden können. 18 Das Informationsfreiheitsgesetz Vielleicht haben Sie hiervon schon gehört. Es dient der Transparenz in Behörden und soll Ihnen er möglichen, leichter an Unterlagen und Daten in öffentlichen Stellen zu gelangen – und zwar auch dann, wenn Sie nicht direkt betroffen sind. Informationsfreiheitsgesetze gibt es beim Bund und in den Ländern BadenWürttemberg, Berlin, Brandenburg, Bre men, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hol stein sowie in Thüringen. Anspruch auf Informationszugang nach diesen Gesetzen oder in Anlehnung daran haben Sie deshalb bei der Deutschen Rentenversicherung zur zeit bei den Bundesträgern (Bund, Knapp schaft-Bahn-See) und den Regionalträgern der genannten Bundesländer. Am Schutz Ihrer Daten bei der Deutschen Rentenversicherung ändert sich nichts. Zwar erleichtert das Informationsfreiheitsgesetz allgemein den Zugang zu Daten, die bei der Rentenversicherung vorliegen. Hiervon sind jedoch nicht die Daten betroffen, die dem 19 Sozialgeheimnis unterliegen. Da gilt weiter hin der strenge Sozialdatenschutz. Sie müssen also keine Bedenken haben, dass Ihre Daten weniger geschützt werden und für andere jetzt leichter zugänglich sind. 20 Fragen zum Datenschutz – wir sind für Sie da Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder Ihre Rechte geltend machen wollen: Wir sind der richtige Ansprechpartner. Fühlen Sie sich in Ihren Rechten verletzt, weil Sie vermuten, dass Ihre personenbe zogenen Daten nicht korrekt verwendet werden, oder haben Sie Fragen zum Daten schutz, dann können Sie sich direkt an den Datenschutzbeauftragten Ihres Rentenver sicherers wenden. Für Ihre Fragen per E-Mail haben wir auf der nächsten Seite die entsprechenden Adressen zusammengestellt. Natürlich sind wir auch schriftlich oder telefonisch erreichbar – ab Seite 23 finden Sie alle notwendigen Informationen. Auch die Bundesbeauftragte für den Daten schutz und die Informationsfreiheit sowie die Landesbeauftragten für den Datenschutz sind mögliche Anlaufstellen für Sie. 21 E-Mail-Adressen der Datenschutzbeauftragten und De-Mail-Adressen – soweit eingerichtet Deutsche Rentenversicherung … Baden-Württemberg [email protected] De-Mail: datenschutz@drv-bw. de-mail.de Bayern Süd Berlin-Brandenburg [email protected] datenschutz@drv-berlin- brandenburg.de De-Mail: [email protected] Braunschweig-Hannover [email protected] Hessen [email protected] Mitteldeutschland [email protected] Nord [email protected] Nordbayern [email protected] Oldenburg-Bremen [email protected] Rheinland [email protected] Rheinland-Pfalz [email protected] Saarland [email protected] Schwaben [email protected] Westfalen [email protected] Bund [email protected] De-Mail: [email protected] Knappschaft-Bahn-See [email protected] Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail an uns keine vertraulichen Informationen ent hält. Warum das wichtig ist, lesen Sie im Abschnitt „Datenaustausch per E-Mail“ auf Seite 10. 22 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Informa tionen oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir sind für Sie da: kompetent, neutral, kostenlos. Mit unseren Informationsbroschüren Unser Angebot an Broschüren ist breit gefächert. Was Sie interessiert, können Sie online auf www.deutsche-rentenversicherung.de bestellen oder herunterladen. Hier weisen wir auch auf besondere Beratungsangebote hin. Am Telefon Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Dort können Sie auch Informations material und Formulare bestellen oder den passen den Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Im Internet Unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht Ihnen unser Angebot rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können sich über viele Themen informieren sowie Vordrucke und Broschüren herunterladen oder bestellen. Mit unseren OnlineDiensten können Sie sicher von zu Hause aus Ihre Angelegenheiten erledigen. Im persönlichen Gespräch Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie auf der Startseite unseres Internets oder Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort können Sie auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie buchen ihn online. Mobil hilft Ihnen unsere App iRente. 23 Versichertenberater und Versichertenälteste Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versicherten berater und Versichertenältesten sind in unmittel barer Nachbarschaft für Sie da und helfen Ihnen beispielsweise beim Ausfüllen von Antragsformu laren. Ihr kurzer Draht zu uns 0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon) www.deutsche-rentenversicherung.de [email protected] Unsere Partner In den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabili tation beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen zur Rehabilitation zusammen mit anderen Leistungsträgern. Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunter lagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825-0 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut Telefon 0871 81-0 24 Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Bertha-von-Suttner-Straße 1 15236 Frankfurt (Oder) Telefon 0335 551-0 Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Lange Weihe 6, 30880 Laatzen Telefon 0511 829-0 Deutsche Rentenversicherung Hessen Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 6052-0 Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig Telefon 0341 550-55 Deutsche Rentenversicherung Nord Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Telefon 0451 485-0 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth Telefon 0921 607-0 Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Huntestraße 11, 26135 Oldenburg Telefon 0441 927-0 Deutsche Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 25 Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer Telefon 06232 17-0 Deutsche Rentenversicherung Saarland Martin-Luther-Straße 2-4, 66111 Saarbrücken Telefon 0681 3093-0 Deutsche Rentenversicherung Schwaben Dieselstraße 9, 86154 Augsburg Telefon 0821 500-0 Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstraße 194, 48147 Münster Telefon 0251 238-0 Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Telefon 030 865-0 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 QR Code ist eine eingetragene Marke der Denso Wave Incorporated. 26 Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin, Ruhrstraße 2 Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 865-0, Fax: 030 865-27379 Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de E-Mail: [email protected] De-Mail: [email protected] Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 7. Auflage (9/2016), Nr. 109 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alters sicherung. Kompetenter Partner in Sachen Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie betreut mehr als 53 Millionen Versicherte und fast 21 Millionen Rentner. Die Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung. Größe: 100 % (bei A5 > 71%)
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