Datenschutz – worauf Sie sich verlassen können

Service
Datenschutz –
­worauf Sie
sich verlassen
können
> Warum vollständige Daten
für Sie wichtig sind
> Was mit Ihren Daten geschieht
> Wie Ihre Daten geschützt sind
Größe: 100 % (bei A5 > 71%)
So werden Ihre Sozialdaten
­geschützt
Die Höhe Ihres Verdienstes, der Name Ihres Arbeit­
gebers, die Dauer Ihrer Beschäftigung oder die
­Anzahl Ihrer Kinder – die Deutsche Rentenver­
sicherung weiß viel über Sie. Wozu das gut ist? Nur
wenn Ihr Versicherungsleben vollständig in Ihrem
Rentenkonto erfasst ist, bekommen Sie später ein­
mal so viel Rente, wie Ihnen wirklich zusteht.
Damit Ihre persönlichen Daten von uns aus nicht in
falsche Hände geraten, gibt es bei der Deutschen
Rentenversicherung einen strengen Datenschutz.
Darauf können Sie sich verlassen!
In dieser Broschüre finden Sie Antworten auf
­Fragen rund um den Sozialdatenschutz.
109
7. Auflage (9/2016)
Inhaltsverzeichnis
4
9
12
15
19
21
23
Ihre Daten sichern Ihre ­Ansprüche
Wie Sie das Internet nutzen ­können
Akteneinsicht und Korrekturen – Ihre Rechte
Weitergabe an Dritte
Das Informationsfreiheitsgesetz
Fragen zum Datenschutz – wir sind für Sie da
Nur einen Schritt entfernt: Ihre Renten­
versicherung
Ihre Daten sichern Ihre
­Ansprüche
Nur wenn in Ihrem Rentenkonto lückenlos alle
­Lebensumstände gespeichert sind, die für die Rente
mitzählen, kann die Deutsche Rentenver­sicherung
Ihre Versorgungsleistung in zutreffender Höhe
ermitteln. Dafür erfassen wir Ihre Daten und
­speichern sie in Ihrem Versicherungskonto.
Wofür wir Ihre Daten brauchen
Wenn Sie zum Beispiel eine Altersrente be­
antragen, prüfen wir, ob Sie die Vorausset­
zungen dafür erfüllen und berechnen dann
die Rentenhöhe. Das ist nur mit einer Viel­
zahl von Informationen – den sogenannten
Sozialdaten – möglich, die wir von Ihnen
erhalten und speichern. Dazu gehört unter
anderem auch das Geburtsdatum: Nur so
können wir wissen, wann Sie das erforder­
liche Alter für die Rente erreicht haben.
Das im Versicherungskonto vorgemerkte
Datum wird von uns anhand Ihres Geburts­
nach­weises überprüft. Dabei vermerken wir
auch, dass uns die Personenstandsurkunde
4
(zum Beispiel die Geburtsurkunde, der
Personalausweis oder das Stammbuch in
bestätigter Kopie) vorlag.
Bitte beachten Sie:
Damit wir Sie optimal betreuen können,
dürfen wir alle notwendigen Daten
­erheben.
Welche Informationen notwendig sind
Neben Ihren persönlichen Daten wie zum
Beispiel Name, Geburtsort und Geburts­
datum sind auch Ihre Anschrift, die Versi­
cherungsnummer sowie Nachweise für
sämtliche Beitragszeiten wichtig. Zusätz­
lich benötigen wir auch Angaben zu Schul-,
Fachschul-, Hochschul- oder Ausbildungs­
zeiten ab dem 17. Lebensjahr sowie zu
Zeiten der Krankheit und Arbeitslosig­keit.
Natürlich müssen wir auch Angaben zu
Ihren Arbeitgebern und Ihren Arbeitsent­
gelten kennen, um Ihnen später eine Rente
zahlen zu können.
Unser Tipp:
Was alles für die Berechnung Ihrer Rente
wichtig ist, lesen Sie in der Broschüre
„Rente: Jeder Monat zählt“.
Außerdem sind manchmal auch medizi­
nische Daten wichtig, zum Beispiel wenn
Sie eine Maßnahme zur Rehabilitation oder
eine Rente wegen Erwerbsminderung bean­
tragen.
5
Was mit Ihren Daten passiert
Die Daten verarbeiten wir so, wie es im
Gesetz vorgesehen ist: Sie werden ge­
speichert, verändert, genutzt, ­eventuell
übermittelt, gesperrt oder gelöscht. Das
kann automatisiert, also auf elektronischem
Weg, oder nichtautomatisiert mit Hilfe von
Akten geschehen.
Wo Ihre Daten gespeichert werden
Wir führen für Sie ein maschinelles Ver­
sicherungskonto. Hier werden alle wichtigen
Daten zu Ihrer Person gespeichert. Als Ord­
nungsmerkmal dient dabei Ihre Versiche­
rungsnummer. Sie enthält unter anderem
Ihr Geburtsdatum und den Anfangsbuchsta­
ben Ihres Geburts­namens.
Die Versicherungsnummer ist mit der Konto­
nummer einer Bank vergleichbar und macht
Sie in der Rentenversicherung unverwech­
selbar. Sie müssen sie bei Ihrem Arbeitgeber
angeben oder, wenn Sie arbeitslos werden,
bei der Agentur für Arbeit oder dem Job­
center.
Woher wir Ihre Daten bekommen
Zeiten, in denen Sie beschäftigt, arbeitslos
oder krank sind, werden von den zustän­
digen Stellen – also Arbeitgeber, Arbeits­
agentur oder Krankenkasse – auf elektro­
nischem Weg gemeldet und dann Ihrem
Versicherungskonto gutgeschrieben.
Auch von Ihnen selbst erhalten wir Infor­
mationen, zum Beispiel wenn Sie uns eine
Namens- oder Adressänderung mitteilen
oder Anträge stellen und dabei Formulare
ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen
einreichen.
6
Wann wir Daten telefonisch erfragen
Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen
wir bei Ihnen anrufen. Wenn Sie zum Bei­
spiel eine Anfrage an uns gerichtet oder
einen Antrag gestellt haben und dazu kon­
krete Nachfragen erforderlich sind, kann es
passieren, dass sich unsere Mitarbeiter zur
schnelleren Erledigung telefonisch an Sie
wenden. In den meisten Fällen klären wir
solche Fragen aber schriftlich. Persönliche
Daten fordern wir immer schriftlich an!
Unser Tipp:
Geben Sie Informationen über sich nicht
leichtfertig an Dritte weiter, auch wenn
diese sich bei Ihnen telefonisch als unsere Mitarbeiter melden. Seien Sie immer
vorsichtig!­Geben Sie niemals Bankdaten
am Telefon weiter! Lesen Sie hierzu auch
unsere Broschüre „Vorsicht Trickbetrüger“.
Wer Ihre Daten lesen darf
Ein umfassender Einblick in sämtliche Daten
aller Versicherten und Rentner ist für die
Mitarbeiter der Rentenversicherung grund­
sätzlich nicht möglich.
7
Sie dürfen nur dann auf Sozialdaten zugrei­
fen, wenn und soweit dies notwendig ist, um
ihre Aufgaben zu erfüllen. Das wird durch
geeignete organisatorische und technische
Maßnahmen sichergestellt.
8
Wie Sie das Internet nutzen
­können
E-Mail und Internet – als moderner Dienstleister
nutzt auch die Deutsche Rentenversicherung die
gängigen neuen Kommunikationswege.
Was Sie online erledigen können
Im Internet unter www.deutsche-rentenver­
sicherung.de stehen Ihnen zahl­reiche Diens­
te zur Verfügung. So können Sie etwa elek­
tronisch einen Beratungstermin buchen oder
sich in einem Chat allgemeine Fragen rund
um das Thema Altersvorsorge beantworten
lassen.
Benötigen Sie einen aktuellen Versiche­
rungs­verlauf oder eine Rentenbezugs­
bescheinigung? Auch solche Unterlagen
können Sie per Computer anfordern – Sie
erhalten diese dann mit der Post.
Wenn Sie über eine Signaturkarte, einen
neuen Personalausweis mit Online-Funktion
oder einen elektronischen Aufenthaltstitel
verfügen, können Sie sich auch online über
den Stand Ihres Versicherungskontos infor­
9
mieren, Anträge stellen oder uns einen
Umzug mitteilen. Weitere Informationen
finden Sie auf unserer Internetseite unter
Services > Online-Dienste > Unser Service­
angebot.
Unser Tipp:
Möchten Sie mehr über unsere OnlineDienste erfahren? Im Faltblatt „Nur einen
Klick entfernt: Ihre Rentenversicherung“
stellen wir diese Angebote vor. Oder
schauen Sie in unser Online-Angebot im
Internet.
Datenaustausch per E-Mail
Auch die Deutsche Rentenversicherung ist
per E-Mail erreichbar. Wir können aber
nicht ausschließen, dass Unbefugte Ihre
E-Mail lesen, die Absender- oder Empfän­
geradresse oder den Inhalt ändern: Ohne
dass Sie es ­merken! Eine E-Mail können Sie
mit einer Postkarte vergleichen, die von
jedem gelesen und geändert werden kann.
Herkunft, Vertraulichkeit und die Echtheit
von Angaben in einer E-Mail sind generell
nicht sicher nachprüfbar. Daher sollten Sie
immer genau überlegen, welche Inhalte Sie
per E-Mail schicken.
Weil dieser Kommunikationsweg noch
­unsicher ist, nehmen wir auf diesem Weg
keine Änderungswünsche für Daten ent­gegen, wie zum Beispiel Anschriftenände­
rungen oder Angaben zur Versicherungs­bio­
grafie. Wählen Sie einen vertraulichen Über­
tragungsweg.
10
Deshalb versenden wir auch keine Sozialda­
ten ungeschützt per E-Mail über das Inter­
net.
Die Deutsche Rentenversicherung ist auch
per De-Mail erreichbar. De-Mail-Adressen
erhalten Personen nur nach Identifizierung
mit einem Ausweis. Dadurch sind Absen­
der und Empfänger immer eindeutig er­
kennbar. De-Mails können nur im gesicher­
ten De-Mail-Netz ausgetauscht werden. Falls
Sie auch eine De-Mail-Adresse haben, kön­
nen Sie vertrauliche Daten per De-Mail an
uns schicken. Wenn Sie den De-Mail-Zugang
für uns eröffnet haben, können wir Ihnen
auf diesem Weg auch Nachrichten oder
Bescheide senden.
11
Akteneinsicht und Korrekturen –
Ihre Rechte
Sie können sich auch selbst einen Überblick über
Ihre Daten bei der Deutschen Rentenversicherung
verschaffen.
Auf Antrag bekommen Sie kostenlos Aus­
kunft über alle zu Ihrer Person gespeicher­
ten Sozialdaten. Dazu gehört auch die Her­
kunft der Daten sowie der Zweck, warum
wir gerade diese Daten speichern.
Akteneinsicht ist möglich
Natürlich können Sie alle Akten einsehen,
die über Sie geführt werden. Enthalten die
Akten auch Angaben über Ihren Gesund­
heitszustand, werden wir prüfen, ob der
Inhalt der medizinischen Unterlagen besser
durch einen Arzt vermittelt werden sollte.
Ihr Recht auf Akteneinsicht wird dadurch
nicht eingeschränkt.
Eine Ausnahme von diesem Recht auf
Akten­einsicht gibt es nur dann, wenn die
12
Beteiligten oder Dritte ein berechtigtes
Interesse daran haben, Akteninhalte geheim
zu halten.
Grundsätzlich können Sie die Akten in ei­
ner unserer Dienststellen einsehen. Sie
können aber auch Kopien anfordern.
Falsche Daten werden berichtigt
Wenn Sie feststellen, dass Ihre gespeicher­
ten Sozialdaten nicht stimmen, berichtigen
wir diese. Sobald uns Nachweise dafür
vorliegen, können wir fehlerhafte ­Daten
entfernen oder durch die richtigen Daten
ersetzen. Unvollständige Daten vervollstän­
digen wir.
Unser Tipp:
Am schnellsten geht das, wenn Sie uns
fehlende Dokumente unter Angabe Ihrer
Ver­sicherungsnummer zusenden oder
damit in eine unserer Auskunfts- und
­Beratungsstellen kommen. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie im
Service-Teil ab Seite 23.
Kann trotz Ihrer Angaben nicht endgültig
geklärt werden, ob die gespeicherten Daten
richtig oder falsch sind, kennzeichnen wir
diese Daten. Sie dürfen dann nur mit einem
entsprechenden Hinweis genutzt werden.
Löschen von Daten
In bestimmten Fällen können Sie verlangen,
dass wir Ihre Daten löschen. Das ist zum
Beispiel möglich, wenn das Speichern
13
dieser Daten unzulässig ist. Eine weitere
Möglichkeit ergibt sich, wenn wir die Daten
für unseren gesetzlichen Auftrag nicht mehr
benötigen und Ihre schutzwürdigen Interes­
sen durch das Löschen nicht beeinträchtigt
werden.
Können wir die Sozialdaten nicht löschen,
weil
> gesetzliche, satzungsmäßige oder
­vertragliche Aufbewahrungsfristen dem
­entgegenstehen,
> Ihre schutzwürdigen Interessen beein­
trächtigt werden könnten oder
> die Daten aufgrund besonderer Speiche­
rungsart nicht oder nicht mit angemes­
senem Aufwand gelöscht werden k
­ önnen,
werden diese Daten gesperrt. Danach dürfen
sie grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung
genutzt oder übermittelt werden.
14
Weitergabe an Dritte
Daten, die Sie uns mitteilen, sind in der Regel auch
nur für uns gedacht. Manchmal benötigen aber
auch andere Stellen oder Personen diese Daten.
Grundsätzlich dürfen wir Ihre Daten nicht an
Dritte weiterleiten. Das ist nur in Ausnahme­
fällen zulässig, wenn Sie hierzu schriftlich
eingewilligt haben oder wenn eine Vorschrift
aus dem Sozialgesetzbuch eine Datenüber­
mittlung ausdrücklich vorsieht.
An wen wir Ihre Daten weitergeben dürfen
Mit Ihrer Einwilligung dürfen wir Sozialdaten
an alle Stellen oder Personen übermitteln.
Ohne Ihre Einwilligung ist das nur zulässig
an
> Sozialleistungsträger (hierzu ­gehören
insbesondere andere Rentenversiche­
rungsträger, Arbeitsagenturen, gesetz­
liche Krankenkassen, Versorgungsämter,
Berufsgenossenschaften, Kinder­geld­
stellen, Wohnungsämter, Sozial­ämter,
Jugendämter und Grundsicherungs­
ämter),
15
> Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften,
>
>
>
>
>
Gerichte, Behörden der Gefahrenabwehr
und Justizvollzugsanstalten, ­
Behörden, denen gegenüber besondere
gesetzliche Pflichten und Mitteilungs­
befugnisse bestehen, zum Beispiel bei
Strafverfolgungsbehörden, Gesundheits­
ämtern, im Besteuerungsverfahren bei
Finanzämtern, der Zentralen Zulagenstelle für ­Altersvermögen (Riester-Rente)
oder bei den zur Bekämpfung von
Schwarzarbeit zuständigen Behörden,
die Behörden für Verfassungsschutz,
den Bundesnachrichten­dienst, den
­Militärischen Abschirmdienst und das
Bundes­kriminalamt,
Privatpersonen in Unterhaltsanspruchsoder Versorgungsausgleichsangelegen­
heiten,
öffentliche Stellen, soweit diese öffent­
lich-rechtliche Ansprüche in Höhe von
mindestens 500 Euro geltend ­machen,
Gerichtsvollzieher zur Durchführung
eines Vollstreckungsverfahrens, wenn
die Höhe der zu vollstreckenden An­
sprüche mindestens 500 Euro beträgt.
Bitte beachten Sie:
Wir dürfen die Daten ausschließlich dann
an Dritte weitergeben, wenn die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind.
Übermittlung von Rentendaten an die
­Finanzverwaltung
Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetz­
lich dazu verpflichtet, der ­Finanzverwaltung
16
Rentendaten im Rahmen des sogenannten
Renten­bezugsmitteilungsverfahrens zu mel­
den. Das ist unabhängig von Ihrer eventuell
bestehenden Pflicht, eine Steuererklärung
abzugeben.
Besonderheiten bei medizinischen Daten
Medizinische Daten wie Gutachten oder
Befundberichte gehören zu den sensibelsten
persönlichen Daten. Wir müssen hier – ge­
nau wie ein Arzt – das Arztgeheimnis beach­
ten. Danach dürfen wir medizinische Daten
und Unter­lagen grundsätzlich nur mit Ihrer
Einwilligung übermitteln.
Eine Ausnahme gibt es, wenn uns Daten
aus einem Gutachten für eine Sozialleis­tung
oder einer Bescheinigung vorliegen. Damit
Sie nicht zweimal untersucht werden
müssen, dürfen wir diese Daten an andere
Sozialleistungsträger weitergeben, zum
Beispiel an die Agentur für Arbeit. Dort
können dann beispielsweise Anspruchs­
voraus­setzungen für eine weitere Sozialleis­
tung geprüft werden. Das gilt jedoch nicht
für Reha-Entlassungsberichte. Diese dürfen
wir anderen nur dann zur Verfügung stellen,
wenn Sie ausdrücklich damit einverstanden
sind.
17
Sie entscheiden selbst
Sie können jederzeit – auch ohne Angabe
von Gründen – der Weitergabe von medizi­
nischen Daten widersprechen. Über dieses
Recht zum Widerspruch werden Sie infor­
miert, wenn Sie eine Rehabilitations- oder
Rentenleistung bei uns beantragen. Ihr
Widerspruch bewirkt, dass ohne Ihr Wissen
und Ihre Einwilligung keine medizinischen
Daten weitergegeben werden.
Im Einzelfall kann das allerdings zur Folge
haben, dass Ihnen Sozialleistungen wegen
fehlender Mitwirkung entzogen oder nicht
gezahlt werden können.
18
Das Informationsfreiheitsgesetz
Vielleicht haben Sie hiervon schon ­gehört. Es dient
der Transparenz in Behörden und soll Ihnen er­
möglichen, leichter an Unterlagen und Daten in
öffent­lichen Stellen zu gelangen – und zwar auch
dann, wenn Sie nicht direkt betroffen sind.
Informationsfreiheitsgesetze gibt es
beim Bund und in den Ländern BadenWürttemberg, Berlin, Brandenburg, Bre­
men, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hol­
stein sowie in Thüringen. Anspruch auf
Informationszugang nach diesen Gesetzen
oder in Anlehnung daran haben Sie deshalb
bei der Deutschen Rentenver­sicherung zur­
zeit bei den Bundes­trägern (Bund, Knapp­
schaft-Bahn-See) und den Regionalträgern
der genannten Bundes­länder.
Am Schutz Ihrer Daten bei der Deutschen
Rentenversicherung ändert sich nichts. Zwar
erleichtert das Informationsfreiheitsgesetz
allgemein den Zugang zu Daten, die bei der
Rentenversicherung vorliegen. Hiervon sind
jedoch nicht die ­Daten betroffen, die dem
19
Sozialgeheimnis unterliegen. Da gilt weiter­
hin der strenge Sozialdatenschutz.
Sie müssen also keine Bedenken haben, dass
Ihre Daten weniger geschützt werden und
für andere jetzt leichter zugänglich sind.
20
Fragen zum Datenschutz –
wir sind für Sie da
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder
Ihre Rechte geltend machen wollen: Wir sind der
richtige Ansprechpartner.
Fühlen Sie sich in Ihren Rechten verletzt,
weil Sie vermuten, dass Ihre personenbe­
zogenen Daten nicht korrekt verwendet
werden, oder haben Sie Fragen zum Daten­
schutz, dann können Sie sich direkt an den
Datenschutzbeauftragten Ihres Rentenver­
sicherers wenden. Für Ihre ­Fragen per
E-Mail haben wir auf der nächsten Seite die
entsprechenden Adressen zusammengestellt.
Natürlich sind wir auch schriftlich oder
telefonisch erreichbar – ab Seite 23 finden
Sie alle notwendigen Informationen.
Auch die Bundesbeauftragte für den Daten­
schutz und die Informationsfreiheit sowie
die Landesbeauftragten für den Datenschutz
sind mögliche Anlaufstellen für Sie.
21
E-Mail-Adressen der Datenschutzbeauftragten
und De-Mail-Adressen – soweit eingerichtet
Deutsche
Rentenversicherung …
Baden-Württemberg
[email protected]
De-Mail: datenschutz@drv-bw.
de-mail.de
Bayern Süd
Berlin-Brandenburg
[email protected]
datenschutz@drv-berlin-­
brandenburg.de
De-Mail: [email protected]
Braunschweig-Hannover [email protected]
Hessen
[email protected]
Mitteldeutschland
[email protected]
Nord
[email protected]
Nordbayern
[email protected]
Oldenburg-Bremen
[email protected]
Rheinland
[email protected]
Rheinland-Pfalz
[email protected]
Saarland
[email protected]
Schwaben
[email protected]
Westfalen
[email protected]
Bund
[email protected]
De-Mail: [email protected]
Knappschaft-Bahn-See
[email protected]
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail an
uns keine vertraulichen Informationen ent­
hält. Warum das wichtig ist, lesen Sie im
Abschnitt „Datenaustausch per E-Mail“ auf
Seite 10.
22
Nur einen Schritt entfernt:
Ihre Rentenversicherung
Sie haben noch Fragen? Sie benötigen Informa­
tionen oder wünschen eine individuelle Beratung?
Wir sind für Sie da: kompetent, neutral, kostenlos.
Mit unseren Informationsbroschüren
Unser Angebot an Broschüren ist breit gefächert.
Was Sie interessiert, können Sie online auf
www.­deutsche-rentenversicherung.de bestellen
oder herunter­laden. Hier weisen wir auch auf
besondere Beratungsangebote hin.
Am Telefon
Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen
Servicetelefon. Dort können Sie auch Informations­
material und Formulare bestellen oder den passen­
den Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen
uns unter 0800 1000 4800.
Im Internet
Unter www.deutsche-rentenversicherung.de
steht Ihnen unser Angebot rund um die Uhr zur
Verfügung. Sie können sich über viele Themen
infor­mieren sowie Vordrucke und Broschüren
herunter­laden oder bestellen. Mit unseren OnlineDiensten können Sie sicher von zu Hause aus Ihre
Angelegenheiten erledigen.
Im persönlichen Gespräch
Ihre nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle
finden Sie auf der Startseite unseres Internets oder
Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort können Sie
auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie
buchen ihn online. Mobil hilft Ihnen unsere App
iRente.
23
Versichertenberater und Versichertenälteste
Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versicherten­
berater und Versicherten­ältesten sind in unmittel­
barer Nachbarschaft für Sie da und helfen Ihnen
beispielsweise beim Ausfüllen von Antragsformu­
laren.
Ihr kurzer Draht zu uns
0800 1000 4800 (­kostenloses
Servicetelefon)
­www.­deutsche-rentenversicherung.de
[email protected]
Unsere Partner
In den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabili­
tation beraten und unterstützen wir Sie in allen
Fragen zur Rehabilitation zusammen mit anderen
Leistungsträgern.
Auch bei den Versicherungsämtern der Städte und
Gemeinden können Sie Ihren Rentenantrag stellen,
Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunter­
lagen weiterleiten lassen.
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
­Baden-Württemberg
Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe
Telefon 0721 825-0
Deutsche Rentenversicherung
Bayern Süd
Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut
Telefon 0871 81-0
24
Deutsche Rentenversicherung
Berlin-Brandenburg
Bertha-von-Suttner-Straße 1
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon 0335 551-0
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 6, 30880 Laatzen
Telefon 0511 829-0
Deutsche Rentenversicherung
Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon 069 6052-0
Deutsche Rentenversicherung
Mitteldeutschland
Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig
Telefon 0341 550-55
Deutsche Rentenversicherung
Nord
Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Telefon 0451 485-0
Deutsche Rentenversicherung
Nordbayern
Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth
Telefon 0921 607-0
Deutsche Rentenversicherung
Oldenburg-Bremen
Huntestraße 11, 26135 Oldenburg
Telefon 0441 927-0
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf
Telefon 0211 937-0
25
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer
Telefon 06232 17-0
Deutsche Rentenversicherung
Saarland
Martin-Luther-Straße 2-4, 66111 Saarbrücken
Telefon 0681 3093-0
Deutsche Rentenversicherung
Schwaben
Dieselstraße 9, 86154 Augsburg
Telefon 0821 500-0
Deutsche Rentenversicherung
Westfalen
Gartenstraße 194, 48147 Münster
Telefon 0251 238-0
Deutsche Rentenversicherung
Bund
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Telefon 030 865-0
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Telefon 0234 304-0
QR Code ist eine eingetragene Marke der Denso
Wave Incorporated.
26
Impressum
Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund
Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Kommunikation
10709 Berlin, Ruhrstraße 2
Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon: 030 865-0, Fax: 030 865-27379
Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de
E-Mail: [email protected]
De-Mail: [email protected]
Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund
Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin
7. Auflage (9/2016), Nr. 109
Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit
der Deutschen Rentenversicherung; sie wird
grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht
zum Verkauf bestimmt.
Die gesetzliche Rente ist und bleibt
der wichtigste Baustein für die Alters­
sicherung.
Kompetenter Partner in Sachen
Alters­vorsorge ist die Deutsche
Renten­versicherung. Sie betreut
mehr als 53 Millionen ­Versicherte
und fast 21 Millionen Rentner.
Die Broschüre ist Teil unseres
­umfangreichen Beratungsangebotes.
Wir informieren.
Wir beraten. Wir helfen.
Die Deutsche Rentenversicherung.
Größe: 100 % (bei A5 > 71%)