HZV-Vertrag mit der IKK classic jetzt noch besser

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HZV-Vertrag mit der IKK classic
jetzt noch besser
Ab 1. Juli 2016 gibt es eine Reihe neuer Leistungen in dem Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit
der IKK classic. Aber das ist nicht das einzig Neue. Es kommen auch weitere Regionen dazu, in denen der
Vertrag dann für eine noch bessere Versorgung von IKK classic-Versicherten sorgt.
Bereits seit Ende 2009 gibt es den Vertrag
zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)
mit der Krankenkasse, die damals noch Signal Iduna IKK hieß. Er wurde stetig weiter
ausgerollt und erstmalig zum 1. Januar 2014
optimiert. Jetzt wurde er nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen zur
Weiterentwicklung nochmals in einigen
wichtigen Punkten verbessert.
Die Änderungen des HZV-Vertrages gelten
für die Bestandsregionen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Braunschweig, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Niedersachsen,
Sachsen, Thüringen, Westfalen-Lippe.
Außerdem wird der Vertrag in dieser Form
nun auch in Bremen und Schleswig-Holstein ab dem 1. Juli 2016 versorgungs- und
vergütungswirksam umgesetzt. Dadurch
können sich nun Hausärzte und Patienten
aus nahezu allen KV-Regionen in den HZVVertrag mit der IKK classic einschreiben
und von den Vorteilen profitieren!
Illustration: Deutscher Hausärzteverband
Fair und transparent
„Die Weiterentwicklung des Hausärztevertrages mit der IKK classic bedeutet noch
einmal eine deutliche Leistungsverbesserung für die Patienten und Hausärzte. Wir
stellen somit sicher, dass nicht nur die Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte fair und transparent ist, sondern vor allem, dass die Rahmenbedingungen für die
hausärztliche Arbeit nachhaltig verbessert
werden“, führt Ulrich Weigeldt, BundesvorDer Hausarzt 10/2016
sitzender des Deutschen Hausärzteverbandes e.V. aus.
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verband/HZV - der Arztfilm
▪▪ Der Vertrag gilt in der geänderten Form
mindestens bis zum 30. Juni 2020, was Ihnen in Verbindung mit der einfachen Vergütungsstruktur in festen Euro-Preisen
eine gute Planungs- und Zukunftssicherheit für Ihre Praxis verschafft.
▪▪ Die Fallwerte sind durch Pauschalen,
Zuschläge und Einzelleistungen deutlich
höher als im KV-System.
▪▪ Es existiert keine Deckelung des Budgets.
Alle Leistungen, die Sie erbringen, werden
in voller Höhe vergütet.
▪▪ Durch weniger Bürokratie bleibt mehr
Zeit für Sie und Ihre IKK classic-Patienten.
▪▪ Neue Leistungen ab 1. Juli 2016:
▪▪ P4 – Zuschlag für die Behandlung multimorbider Patienten: 15,00 Euro pro
Quartal
▪▪ Zuschlag Palliativbehandlung: 145,00
Euro pro Quartal
▪▪ Vertreter- und Zielauftragspauschale:
Erhöhung von 17,50 Euro auf 20,00 Euro
pro Quartal
▪▪ Check-Up-Zuschlag auf P1: 6,00 Euro.
Die Vergütung erbrachter Gesundheitsuntersuchungen („Check-Up“) erfolgt
zukünftig nicht mehr als Einzelleistung, sondern in Form eines Zuschlags
auf die kontaktunabhängige Pauschale
P1.
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