Landeshauptstadt Bekanntmachung

Landeshauptstadt
Bekanntmachung
Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne)
Die Bekanntmachung von Beschlüssen in Bauleitplanverfahren erfolgt auf der Grundlage des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und
den im Anschluss erfolgten Änderungen.
Die veröffentlichten Beschlüsse haben nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches folgenden Inhalt:
Aufstellungsbeschlüsse bedeuten den förmlichen Beginn des Bauleitplanverfahrens
(§ 2 Abs. 1 BauGB).
Während der öffentlichen Auslegung können die Entwürfe der Bauleitpläne mit den Begründungen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen
werden. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Es
wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
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Die Planunterlagen für die öffentliche Auslegung liegen in der Eingangshalle der
Bauverwaltung Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, RudolfHillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover vom 3. November bis 2. Dezember 2016,
jeweils montags bis freitags von 6.30 bis 18 Uhr aus.
Auskünfte zu den Planungen werden montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und nach
telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in den genannten Diensträumen erteilt.
Zusätzl. Informationsmöglichkeiten sind am Ende dieser Bekanntmachung angegeben.
Aufstellungs- und
Auslegungsbeschluss
Bothfeld . Groß Buchholz .
Isernhagen-Süd
Bebauungsplan Nr. 1761
Ratsbeschluss vom 20.10.2016.
Arbeitstitel: ehemaliges Oststadtkrankenhaus.
Geltungsbereich: Das Plangebiet
Teil A umfasst das Grundstück des ehemaligen Oststadtkrankenhauses und Schwesternwohnheims (Gemarkung Klein Buchholz, Flur 7, Flurst. 5/832, 5/833, 5/839,
5/405 tlw., 5/783, 5/793, 5/547, 5/407,
4/23, 4/31) sowie Teilflächen der
Podbielskistraße und der Pasteurallee.
Es wird begrenzt durch die nördliche
Seite der Podbielskistraße, die westliche Seite der Straße In den Sieben
Stücken, die Grünverbindung östlich der
Grundstücke In den Sieben Stücken 6
und Rosenthalweg 3/5, die nördliche
Seite der in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünverbindung nördlich der
Kleingartenanlage Buchholzer Mühle,
die westliche Seite der Pasteurallee, eine
Linie 80 m südlich der Podbielskistraße
und eine Linie ca. 150 m östlich der
Pasteurallee (südliche und östliche
Grenze des Bebauungsplans Nr. 1318).
Das Plangebiet Teil B im Stadtteil Isernhagen-Süd umfasst einen Teil des Flurstücks 75/20 der Flur 24, Gemarkung
Isernhagen-Süd mit einer Größe von
12.000 m²; Lagebezeichnung „Fuhrbleek“.
Das Flurstück liegt unmittelbar südlich
der Stadtgrenze.
Planungsziele: ● Wohnbebauung auf
dem Klinikumgelände, gemischte Nutzungen an der Podbielskistraße.
Öffentliche Auslegung
Misburg-Nord
Bebauungsplan Nr. 741, 2. Änderung
Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB
Ratsbeschluss vom 20.10.2016.
Arbeitstitel: Am Forstkamp/Buchholzer
Straße.
Geltungsbereich: Das Plangebiet wird
umgrenzt von der südlichen Grenze der
Grundstücke Buchholzer Straße 36 und
34, östliche Grenze der Grundstücke
Buchholzer Straße 34 und Am Forstkamp 19 und 21, nördliche und östliche
Grenze des Grundstücks Am Forstkamp
22, westliche Grenze des Grundstückes
Buchholzer Straße 28 bis 28 H und die
Verlängerung nach Nordosten und Südwesten, Südseite der Buchholzer Straße.
Planungsziel: ● Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie einer Fläche
für Bahnanlagen.
Auskünfte zur Planung in Zimmer 133
(Tel. 0511/1 68-4 02 19).
Bemerode
Bebauungsplan Nr. 1047, 1. Änderung
Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB
Ratsbeschluss vom 20.10.2016.
Arbeitstitel: Angerstraße.
Geltungsbereich: Der Geltungsbereich
wird begrenzt durch die Straße Bemeroder Anger, die Ostgrenzen der Grundstücke Anecampstraße 32-74 (gerade)
einschl. Angerstraße 40, die Südgrenze
des Grundstücks Anecampstraße 32, die
Namedorfstraße, die Straße Pappelteich,
die Angerstraße und die Hartestraße.
Planungsziel: ● Umstellung eines reinen Wohngebietes von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1977 auf die
BauNVO von 2013.
Verfügbar sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern:
●Mensch: insbesondere Informationen
zur Belastung des Plangebietes durch
Verkehrslärmimmissionen,
●Tiere/Pflanzen: insbesondere Infor mationen zu Biotoptypen, Vögeln und
Fledermäusen,
● Boden und Wasser: insbesondere In formationen zu Baugrund, künstlichen
Auffüllungen und Kampfmitteln sowie
zum Grundwasser,
●Klima/Luft: insbesondere Informati onen zur Lufthygiene,
● Orts- und Landschaftschaftsbild:
insbesondere Informationen zum Netz
der Grünflächen,
● Kulturgüter und sonstige Schutz güter: insbesondere Informationen zum
Oststadtkrankenhaus und der dazu gehörigen Kapelle.
Auskünfte zur Planung in Zimmer 133
(Tel. 0511/1 68-4 02 19).
Auskünfte zur Planung in Zimmer 133
(Tel. 0511/1 68-4 02 19).
Im Auftrage
Malkus-Wittenberg . Bereichsleiterin
Die Planunterlagen für die öffentliche Auslegung liegen zusätzlich vom 3. November bis 2. Dezember 2016 während
der Sprechzeiten an folgenden Orten zur
Ansicht aus:
Bebauungsplan Nr. 1761
Stadt-/Schulbibliothek Roderbruch,
Rotekreuzstraße 21 A
Bebauungsplan Nr. 741, 2. Änderung
Stadtbibliothek Misburg, Waldstraße 9
Bebauungsplan Nr. 1047, 1. Änderung
Bürgeramt Bemerode, Bemeroder
Rathausplatz 1
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die
Planunterlagen unter
www.stadtplanung-beteiligung.de
im Internet anzusehen und online eine
Stellungnahme abzugeben.
Der Oberbürgermeister