Landeshauptstadt Bekanntmachung Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) Die Bekanntmachung von Beschlüssen in Bauleitplanverfahren erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den im Anschluss erfolgten Änderungen. Die veröffentlichten Beschlüsse haben nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches folgenden Inhalt: Aufstellungsbeschlüsse bedeuten den förmlichen Beginn des Bauleitplanverfahrens (§ 2 Abs. 1 BauGB). Während der öffentlichen Auslegung können die Entwürfe der Bauleitpläne mit den Begründungen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB). ● Die Planunterlagen für die öffentliche Auslegung liegen in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, RudolfHillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover vom 3. November bis 2. Dezember 2016, jeweils montags bis freitags von 6.30 bis 18 Uhr aus. Auskünfte zu den Planungen werden montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten in den genannten Diensträumen erteilt. Zusätzl. Informationsmöglichkeiten sind am Ende dieser Bekanntmachung angegeben. Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bothfeld . Groß Buchholz . Isernhagen-Süd Bebauungsplan Nr. 1761 Ratsbeschluss vom 20.10.2016. Arbeitstitel: ehemaliges Oststadtkrankenhaus. Geltungsbereich: Das Plangebiet Teil A umfasst das Grundstück des ehemaligen Oststadtkrankenhauses und Schwesternwohnheims (Gemarkung Klein Buchholz, Flur 7, Flurst. 5/832, 5/833, 5/839, 5/405 tlw., 5/783, 5/793, 5/547, 5/407, 4/23, 4/31) sowie Teilflächen der Podbielskistraße und der Pasteurallee. Es wird begrenzt durch die nördliche Seite der Podbielskistraße, die westliche Seite der Straße In den Sieben Stücken, die Grünverbindung östlich der Grundstücke In den Sieben Stücken 6 und Rosenthalweg 3/5, die nördliche Seite der in Ost-West-Richtung verlaufenden Grünverbindung nördlich der Kleingartenanlage Buchholzer Mühle, die westliche Seite der Pasteurallee, eine Linie 80 m südlich der Podbielskistraße und eine Linie ca. 150 m östlich der Pasteurallee (südliche und östliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 1318). Das Plangebiet Teil B im Stadtteil Isernhagen-Süd umfasst einen Teil des Flurstücks 75/20 der Flur 24, Gemarkung Isernhagen-Süd mit einer Größe von 12.000 m²; Lagebezeichnung „Fuhrbleek“. Das Flurstück liegt unmittelbar südlich der Stadtgrenze. Planungsziele: ● Wohnbebauung auf dem Klinikumgelände, gemischte Nutzungen an der Podbielskistraße. Öffentliche Auslegung Misburg-Nord Bebauungsplan Nr. 741, 2. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Ratsbeschluss vom 20.10.2016. Arbeitstitel: Am Forstkamp/Buchholzer Straße. Geltungsbereich: Das Plangebiet wird umgrenzt von der südlichen Grenze der Grundstücke Buchholzer Straße 36 und 34, östliche Grenze der Grundstücke Buchholzer Straße 34 und Am Forstkamp 19 und 21, nördliche und östliche Grenze des Grundstücks Am Forstkamp 22, westliche Grenze des Grundstückes Buchholzer Straße 28 bis 28 H und die Verlängerung nach Nordosten und Südwesten, Südseite der Buchholzer Straße. Planungsziel: ● Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie einer Fläche für Bahnanlagen. Auskünfte zur Planung in Zimmer 133 (Tel. 0511/1 68-4 02 19). Bemerode Bebauungsplan Nr. 1047, 1. Änderung Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Ratsbeschluss vom 20.10.2016. Arbeitstitel: Angerstraße. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straße Bemeroder Anger, die Ostgrenzen der Grundstücke Anecampstraße 32-74 (gerade) einschl. Angerstraße 40, die Südgrenze des Grundstücks Anecampstraße 32, die Namedorfstraße, die Straße Pappelteich, die Angerstraße und die Hartestraße. Planungsziel: ● Umstellung eines reinen Wohngebietes von der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1977 auf die BauNVO von 2013. Verfügbar sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern: ●Mensch: insbesondere Informationen zur Belastung des Plangebietes durch Verkehrslärmimmissionen, ●Tiere/Pflanzen: insbesondere Infor mationen zu Biotoptypen, Vögeln und Fledermäusen, ● Boden und Wasser: insbesondere In formationen zu Baugrund, künstlichen Auffüllungen und Kampfmitteln sowie zum Grundwasser, ●Klima/Luft: insbesondere Informati onen zur Lufthygiene, ● Orts- und Landschaftschaftsbild: insbesondere Informationen zum Netz der Grünflächen, ● Kulturgüter und sonstige Schutz güter: insbesondere Informationen zum Oststadtkrankenhaus und der dazu gehörigen Kapelle. Auskünfte zur Planung in Zimmer 133 (Tel. 0511/1 68-4 02 19). Auskünfte zur Planung in Zimmer 133 (Tel. 0511/1 68-4 02 19). Im Auftrage Malkus-Wittenberg . Bereichsleiterin Die Planunterlagen für die öffentliche Auslegung liegen zusätzlich vom 3. November bis 2. Dezember 2016 während der Sprechzeiten an folgenden Orten zur Ansicht aus: Bebauungsplan Nr. 1761 Stadt-/Schulbibliothek Roderbruch, Rotekreuzstraße 21 A Bebauungsplan Nr. 741, 2. Änderung Stadtbibliothek Misburg, Waldstraße 9 Bebauungsplan Nr. 1047, 1. Änderung Bürgeramt Bemerode, Bemeroder Rathausplatz 1 Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen unter www.stadtplanung-beteiligung.de im Internet anzusehen und online eine Stellungnahme abzugeben. Der Oberbürgermeister
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